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Schweizer Parlament verschärft Einwanderungsregeln und führt jährliche Arbeitsbewilligungsquoten ein

Nov. 22, 2025
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Schweizer Parlament verschärft Einwanderungsregeln und führt jährliche Arbeitsbewilligungsquoten ein
Die eidgenössische Bundesversammlung der Schweiz hat die erste umfassende Revision des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer und Integration seit über einem Jahrzehnt verabschiedet. In einer Marathon-Sitzung, die in den frühen Morgenstunden des 21. November 2025 endete, genehmigten die Parlamentarier ein Paket, das (1) jährliche Höchstzahlen für mehrere Kategorien von Drittstaatsangehörigen einführt, (2) systematische biometrische Kontrollen an allen Landgrenzen vorschreibt und (3) die gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung von Asylgesuchen von 140 auf 90 Tage verkürzt.

Hintergrund und politische Beweggründe: Das Jahr 2025 verzeichnete die höchste Nettozuwanderung in die Schweiz seit der Finanzkrise 2007–08, bedingt durch Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen, Baugewerbe und IT-Bereich. Gleichzeitig stiegen die irregulären Einreisen entlang der sogenannten „Balkanroute“ stark an, was Druck von kantonalen Behörden auslöste, die für Unterkunft und Sozialhilfe aufkommen müssen. Mitte-rechts-Parteien argumentierten, dass die Glaubwürdigkeit der humanitären Tradition der Schweiz davon abhängt, gleichzeitig Kontrolle darüber zu demonstrieren, wer sich im Land niederlassen und arbeiten darf.

Wesentliche Maßnahmen und ihre Funktionsweise:
• Für 2026 werden 35.000 Bewilligungen für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige verfügbar sein (vorher unbegrenztes Kontingent).
• Ein neuer „Arbeitsmarkt-Test Plus“ verlangt von Arbeitgebern nicht nur den Nachweis, dass kein geeigneter Kandidat in der Schweiz oder der EU/EFTA verfügbar ist, sondern auch, dass Umschulungspläne für lokale Mitarbeitende umgesetzt wurden.
• Das Grenzwachtkommando (Teil des Schweizerischen Zoll- und Grenzsicherheitsamts) erhält 120 Millionen CHF für die Einrichtung fester biometrischer Kontrollstationen an 11 Nebenstrassenübergängen zu Italien und Frankreich, als Ergänzung zu den EES-Gates an Flughäfen.
• Beschleunigtes Asylverfahren: Vereinfachte Abläufe für Staatsangehörige von fünf „offensichtlich sicheren“ Ländern und ausschließlich digitale Einreichung zur Reduzierung des Papieraufwands.

Schweizer Parlament verschärft Einwanderungsregeln und führt jährliche Arbeitsbewilligungsquoten ein


Auswirkungen auf die Wirtschaft: Multinationale Arbeitgeber müssen Kontingentplätze frühzeitig reservieren und ihre Rekrutierungsbemühungen stärker belegen. In der Praxis könnten grosse Unternehmen einige Stellen in nahegelegene EU-Standorte verlagern, während KMU – insbesondere in Pharma und Hightech-Fertigung – mit längeren Vorlaufzeiten für die Einreise von Spezialisten rechnen müssen. Globale Mobilitätsteams sollten Projektzeitpläne anpassen, Kostenprognosen (Rechtskosten, Compliance-Prüfungen) aktualisieren und Strategien zur Talentgewinnung überdenken.

Reaktionen der Interessengruppen: Economiesuisse warnte, dass starre Kontingente die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gefährden könnten, und verwies auf Daten, wonach 46 % der Mitarbeitenden in der Life-Science-Forschung und -Entwicklung keine Schweizer Staatsbürger sind. Gewerkschaften begrüssten vorsichtig die strengeren Arbeitsmarktprüfungen, kritisierten jedoch den Mangel an zusätzlichen Inspektoren zur Bekämpfung von Lohndumping. NGOs wie der Schweizerische Flüchtlingsrat befürchten, dass schnellere Asylverfahren die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gefährden könnten. Der Bundesrat versprach eine erste Wirkungsanalyse bis Mitte 2027.

Ausblick: Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, die Ausführungsverordnungen sollen in der ersten Dezemberwoche veröffentlicht werden. Unternehmen sollten die kantonalen Vorgaben – insbesondere in Zürich, Basel und Waadt, die zusammen mehr als die Hälfte aller Arbeitsbewilligungen ausstellen – genau verfolgen, um Antragsfristen und Dokumentvorlagen optimal anzupassen.
Quelle: Swiss Reporting

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