
Nur wenige Stunden bevor die neuen Regelungen in Kraft traten, erließ das spanische Ministerium für Inklusion eine Anweisung, die die finanziellen Anforderungen für ausländische Arbeitnehmer, die ihre Eltern als Angehörige nachholen möchten, deutlich anhebt. Ab dem 20. November 2025 müssen Sponsoren ein Jahreseinkommen von etwa 14.400 € für einen Elternteil und 18.000 € für zwei Elternteile nachweisen – rund 25 % mehr als bisher. Zudem verlangt die Regierung strengere Nachweise, dass die Eltern finanziell oder medizinisch vom Sponsor abhängig sind, darunter beglaubigte Überweisungsnachweise und medizinische Gutachten.
Nach dem bisherigen System mussten Antragsteller ein Einkommen von 150 % des IPREM (öffentlicher Einkommensindex) plus 50 % für jede weitere unterhaltsberechtigte Person nachweisen. Die neue Regelung behält die IPREM-Basis bei, erhöht jedoch den Multiplikator, was die Sorge widerspiegelt, dass abhängige Angehörige die öffentlichen Dienste in einem schnell alternden Spanien zusätzlich belasten.
Für Programme zur Unternehmensmobilität ist die Änderung sofort wirksam und bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Anträge, die ab dem 20. November eingereicht werden und die neuen Anforderungen nicht erfüllen, laufen Gefahr, abgelehnt zu werden, was zuvor ausgehandelte Umzugspakete gefährden kann. Mehrere multinationale Unternehmen haben bereits einmalige Gehaltszuschläge und private Versicherungen genehmigt, damit Schlüsselkräfte die höheren Anforderungen erfüllen können.
Fachleute empfehlen eine dreistufige Strategie: 12 Monate (statt sechs) Gehaltsabrechnungen sammeln, beglaubigte Übersetzungen ausländischer Kontoauszüge einholen und langfristige Mietverträge vorlegen, die eine angemessene Unterkunft für die erweiterte Familie nachweisen. Die Bearbeitungszeiten von derzeit drei bis vier Monaten werden sich kurzfristig voraussichtlich nicht verkürzen – Arbeitgeber sollten daher für Einsätze im Jahr 2026 mehr Vorlaufzeit einplanen.
Während die Tür zur Familienzusammenführung offen bleibt, ist die Botschaft aus Madrid klar: Angehörige müssen finanziell eigenständig sein oder der Sponsor muss die dokumentierten Kosten tragen. Wer sich nicht anpasst, riskiert Ablehnungen, Einsprüche und teure Projektverzögerungen.
Nach dem bisherigen System mussten Antragsteller ein Einkommen von 150 % des IPREM (öffentlicher Einkommensindex) plus 50 % für jede weitere unterhaltsberechtigte Person nachweisen. Die neue Regelung behält die IPREM-Basis bei, erhöht jedoch den Multiplikator, was die Sorge widerspiegelt, dass abhängige Angehörige die öffentlichen Dienste in einem schnell alternden Spanien zusätzlich belasten.
Für Programme zur Unternehmensmobilität ist die Änderung sofort wirksam und bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Anträge, die ab dem 20. November eingereicht werden und die neuen Anforderungen nicht erfüllen, laufen Gefahr, abgelehnt zu werden, was zuvor ausgehandelte Umzugspakete gefährden kann. Mehrere multinationale Unternehmen haben bereits einmalige Gehaltszuschläge und private Versicherungen genehmigt, damit Schlüsselkräfte die höheren Anforderungen erfüllen können.
Fachleute empfehlen eine dreistufige Strategie: 12 Monate (statt sechs) Gehaltsabrechnungen sammeln, beglaubigte Übersetzungen ausländischer Kontoauszüge einholen und langfristige Mietverträge vorlegen, die eine angemessene Unterkunft für die erweiterte Familie nachweisen. Die Bearbeitungszeiten von derzeit drei bis vier Monaten werden sich kurzfristig voraussichtlich nicht verkürzen – Arbeitgeber sollten daher für Einsätze im Jahr 2026 mehr Vorlaufzeit einplanen.
Während die Tür zur Familienzusammenführung offen bleibt, ist die Botschaft aus Madrid klar: Angehörige müssen finanziell eigenständig sein oder der Sponsor muss die dokumentierten Kosten tragen. Wer sich nicht anpasst, riskiert Ablehnungen, Einsprüche und teure Projektverzögerungen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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