
Der Flughafen Zürich Kloten in der Schweiz hat am 19. November 2025 als jüngster Schengen-Grenzpunkt das Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union aktiviert. Am Flughafen wurden 52 Selbstbedienungskioske sowie Secunet „easygate“-E-Gates installiert, die bei der ersten Einreise von Drittstaatsangehörigen Fingerabdrücke und hochauflösende Gesichtsaufnahmen erfassen. Obwohl die Schweiz nicht zur EU gehört, gelten hier die Schengen-Regeln, was die Neuerung für Tausende französische Reisende, die wöchentlich über Zürich Langstreckenflüge antreten, sofort relevant macht.
Im Rahmen des Systems müssen alle Reisenden ohne EU-, EWR- oder Schweizer Pass – darunter auch in Frankreich ansässige Mitarbeiter mit US-, britischer, indischer oder anderer Staatsangehörigkeit – eine einmalige biometrische Registrierung durchlaufen. Die Daten werden für drei Jahre gespeichert und bei späteren Einreisen wiederverwendet, wodurch der manuelle Passstempel entfällt. Der Flughafen Zürich gibt an, dass der Vorgang „deutlich unter einer Minute“ dauert, sobald ein Datensatz vorliegt, die Erstregistrierung während Stoßzeiten jedoch Wartezeiten von 30 bis 60 Minuten verursachen kann.
Personal- und Reisemanagement in Frankreich werden aufgefordert, längere Umsteigezeiten bei Verbindungen über Zürich einzuplanen. Fluggesellschaften wie SWISS und Air Baltic, Codeshare-Partner von Air France-KLM, informieren Passagiere bereits an Bord und per SMS. Mobilitätsberatungen empfehlen, eine gedruckte Kopie von Arbeitsverträgen oder Aufenthaltstiteln mitzuführen, da Grenzbeamte bei wiederholten Kurzaufenthalten mit Nicht-EU-Pässen Nachweise verlangen können.
Die Einführung ist Teil des schrittweisen Schengen-Smart-Borders-Pakets, das am 12. Oktober 2025 begann und bis April 2026 alle 29 teilnehmenden Länder umfassen wird. Frankreich setzt die Umsetzung an den Grenzstellen Calais, Dunkerque und Gare du Nord fort, doch Branchenexperten sehen die Schweizer Einführung als wichtigen Belastungstest für die bei französischen Unternehmen beliebten Hub-and-Spoke-Verbindungen.
Mittelfristig soll die Automatisierung der Grenzkontrollen Missbrauch durch Überziehungen der Aufenthaltsdauer reduzieren und Arbeitgebern eine bessere Übersicht über die „90/180-Tage“-Regel ermöglichen, da die zentrale Datenbank die erlaubten Tage automatisch zählt. Unternehmen sollten daher ihre Reiserichtlinien aktualisieren, Mitarbeiter auf mögliche Verzögerungen hinweisen und sicherstellen, dass Passscanner in Fürsorge-Apps EES-konform sind.
Im Rahmen des Systems müssen alle Reisenden ohne EU-, EWR- oder Schweizer Pass – darunter auch in Frankreich ansässige Mitarbeiter mit US-, britischer, indischer oder anderer Staatsangehörigkeit – eine einmalige biometrische Registrierung durchlaufen. Die Daten werden für drei Jahre gespeichert und bei späteren Einreisen wiederverwendet, wodurch der manuelle Passstempel entfällt. Der Flughafen Zürich gibt an, dass der Vorgang „deutlich unter einer Minute“ dauert, sobald ein Datensatz vorliegt, die Erstregistrierung während Stoßzeiten jedoch Wartezeiten von 30 bis 60 Minuten verursachen kann.
Personal- und Reisemanagement in Frankreich werden aufgefordert, längere Umsteigezeiten bei Verbindungen über Zürich einzuplanen. Fluggesellschaften wie SWISS und Air Baltic, Codeshare-Partner von Air France-KLM, informieren Passagiere bereits an Bord und per SMS. Mobilitätsberatungen empfehlen, eine gedruckte Kopie von Arbeitsverträgen oder Aufenthaltstiteln mitzuführen, da Grenzbeamte bei wiederholten Kurzaufenthalten mit Nicht-EU-Pässen Nachweise verlangen können.
Die Einführung ist Teil des schrittweisen Schengen-Smart-Borders-Pakets, das am 12. Oktober 2025 begann und bis April 2026 alle 29 teilnehmenden Länder umfassen wird. Frankreich setzt die Umsetzung an den Grenzstellen Calais, Dunkerque und Gare du Nord fort, doch Branchenexperten sehen die Schweizer Einführung als wichtigen Belastungstest für die bei französischen Unternehmen beliebten Hub-and-Spoke-Verbindungen.
Mittelfristig soll die Automatisierung der Grenzkontrollen Missbrauch durch Überziehungen der Aufenthaltsdauer reduzieren und Arbeitgebern eine bessere Übersicht über die „90/180-Tage“-Regel ermöglichen, da die zentrale Datenbank die erlaubten Tage automatisch zählt. Unternehmen sollten daher ihre Reiserichtlinien aktualisieren, Mitarbeiter auf mögliche Verzögerungen hinweisen und sicherstellen, dass Passscanner in Fürsorge-Apps EES-konform sind.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News