
Spät am Montag, den 24. November 2025, hat die Abgeordnetenkammer mit mehreren Änderungen das Gesetz zur Umwandlung des Dekrets Nr. 146/2025 über die reguläre Einreise ausländischer Arbeitskräfte verabschiedet. Der Text geht nun zur endgültigen Ratifizierung an den Senat, bevor die Frist am 2. Dezember abläuft. Die Abstimmung im Unterhaus bringt jedoch bereits bedeutende Verfahrensänderungen für Unternehmenssponsoren mit sich.
Im Mittelpunkt steht die Verlängerung zweier wichtiger Fristen: Arbeitgeber haben nun 15 Tage (statt 7), um ein Nulla Osta nach dessen Ausstellung zu bestätigen, sowie weitere 15 Tage nach Ankunft des Mitarbeiters, um den Aufenthaltsvertrag (contratto di soggiorno) zu unterzeichnen. Zudem wurde die Frist für Nicht-Quoten-Absolventen italienischer Ausbildungsprogramme, ein Visum zur Arbeitssuche zu beantragen, von sechs auf zwölf Monate verdoppelt – eine Maßnahme, die von multinationalen F&E-Zentren begrüßt wird.
Weitere Änderungen verpflichten das Innenministerium, Echtzeitstatistiken zur Quotenvergabe zu veröffentlichen, einschließlich geschlechtsspezifischer Daten, und einen Blockchain-Pilotversuch zu testen, der die IP-Adresse jeder Antragstellung protokolliert – Maßnahmen, die den Weiterverkauf von Quotenplätzen durch illegale Vermittler verhindern sollen. Die Gewerkschaften erreichten zudem eine Klausel, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Bestätigung eines Nulla Osta die Einhaltung nationaler Tarifverträge zu bescheinigen.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist der größte Vorteil die höhere Planbarkeit: Die längeren Fristen verringern das Risiko, dass Konsulatstermine oder verzögerte Reisevorbereitungen Unternehmen zwingen, den gesamten Prozess neu zu starten. Berater warnen jedoch, dass die Präfekturen ihre Webportale schnell aktualisieren müssen, da sonst Anträge im Dezember ins Stocken geraten könnten.
Nächste Schritte: Der Senat beginnt die Ausschussberatung am 25. November, mit einer Vertrauensabstimmung voraussichtlich bis Monatsende. Unternehmen sollten die Gazzetta Ufficiale im Auge behalten, um den finalen Text zu verfolgen und ihre internen Compliance-Pläne entsprechend anzupassen.
Im Mittelpunkt steht die Verlängerung zweier wichtiger Fristen: Arbeitgeber haben nun 15 Tage (statt 7), um ein Nulla Osta nach dessen Ausstellung zu bestätigen, sowie weitere 15 Tage nach Ankunft des Mitarbeiters, um den Aufenthaltsvertrag (contratto di soggiorno) zu unterzeichnen. Zudem wurde die Frist für Nicht-Quoten-Absolventen italienischer Ausbildungsprogramme, ein Visum zur Arbeitssuche zu beantragen, von sechs auf zwölf Monate verdoppelt – eine Maßnahme, die von multinationalen F&E-Zentren begrüßt wird.
Weitere Änderungen verpflichten das Innenministerium, Echtzeitstatistiken zur Quotenvergabe zu veröffentlichen, einschließlich geschlechtsspezifischer Daten, und einen Blockchain-Pilotversuch zu testen, der die IP-Adresse jeder Antragstellung protokolliert – Maßnahmen, die den Weiterverkauf von Quotenplätzen durch illegale Vermittler verhindern sollen. Die Gewerkschaften erreichten zudem eine Klausel, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Bestätigung eines Nulla Osta die Einhaltung nationaler Tarifverträge zu bescheinigen.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist der größte Vorteil die höhere Planbarkeit: Die längeren Fristen verringern das Risiko, dass Konsulatstermine oder verzögerte Reisevorbereitungen Unternehmen zwingen, den gesamten Prozess neu zu starten. Berater warnen jedoch, dass die Präfekturen ihre Webportale schnell aktualisieren müssen, da sonst Anträge im Dezember ins Stocken geraten könnten.
Nächste Schritte: Der Senat beginnt die Ausschussberatung am 25. November, mit einer Vertrauensabstimmung voraussichtlich bis Monatsende. Unternehmen sollten die Gazzetta Ufficiale im Auge behalten, um den finalen Text zu verfolgen und ihre internen Compliance-Pläne entsprechend anzupassen.
Quelle: Euroconference Lavoro