
Die zyprische Kommissarin für Verwaltung und Menschenrechte, Maria Stylianou-Lottides, hat eine dringende Warnung herausgegeben, nachdem festgestellt wurde, dass Asylsuchende sich nicht im staatlichen CY-Login Single-Sign-On-Portal registrieren können, da das System ihre vorgelegten Dokumente nicht anerkennt. CY-Login ist inzwischen für nahezu alle Behördengänge verpflichtend – von der Anmeldung beim Arbeitsamt bis zur Terminbuchung beim Arzt. Die Identitätsprüfstellen in den Bürgerzentren und bei Cyprus Post akzeptieren jedoch nur einen zyprischen Personalausweis, eine EU-Registrierungsbescheinigung (gelber Zettel) oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Asylbewerber besitzen keines dieser Dokumente, sondern lediglich ein „Bestätigungsschreiben“, das den Antrag auf internationalen Schutz belegt.
Die Untersuchung der Ombudsfrau begann, nachdem eine NGO den Fall einer alleinerziehenden Mutter meldete, die ihre Arbeitserlaubnis online nicht verlängern konnte und dadurch ihren Job verlor. Ihr Team entdeckte Protokolle eines interministeriellen Treffens aus dem Jahr 2022, die zeigen, dass die Behörden das Problem bereits kannten, aber keine Maßnahmen ergriffen hatten. Das Amt für Informationstechnologie argumentiert, dass die Identität von Asylbewerbern noch nicht endgültig geklärt sei und sich Namen nach Interviews oft ändern, weshalb diese Gruppe nicht unter die CY-Login-Regeln falle. Stylianou-Lottides weist diese Begründung zurück und fordert eine Zwischenlösung – etwa persönliche Bestätigung oder eine bevollmächtigte Vertretung – bis eine sichere digitale Lösung implementiert ist.
Für Arbeitgeber und Manager im Bereich globale Mobilität ist die Warnung eindeutig: Ausländische Mitarbeiter oder Angehörige mit laufendem Asylverfahren könnten plötzlich keinen Zugang mehr zu wichtigen Dienstleistungen erhalten, darunter die Verlängerung ihrer vorübergehenden Arbeitserlaubnisse. Unternehmen werden geraten, betroffene Beschäftigte zu identifizieren, sie gegebenenfalls zu den physischen Anlaufstellen zu begleiten und beim stellvertretenden Ministerium für Forschung, Innovation und Digitale Politik auf eine schnelle Übergangslösung zu drängen.
NGOs weisen darauf hin, dass das Problem gegen EU-Richtlinien zu Aufnahmebedingungen verstoßen könnte, während Juristen eine strategische Klage in Luxemburg befürchten, falls Zypern nicht zügig handelt. Das stellvertretende Migrationsministerium erklärt, man prüfe „technische Optionen“, hat jedoch keinen Zeitplan vorgelegt. Bis dahin bleiben Tausende Asylsuchende digital unsichtbar – und zunehmend ausgegrenzt – in einem Land, das stolz auf seine Fortschritte im Bereich E-Government ist.
Die Untersuchung der Ombudsfrau begann, nachdem eine NGO den Fall einer alleinerziehenden Mutter meldete, die ihre Arbeitserlaubnis online nicht verlängern konnte und dadurch ihren Job verlor. Ihr Team entdeckte Protokolle eines interministeriellen Treffens aus dem Jahr 2022, die zeigen, dass die Behörden das Problem bereits kannten, aber keine Maßnahmen ergriffen hatten. Das Amt für Informationstechnologie argumentiert, dass die Identität von Asylbewerbern noch nicht endgültig geklärt sei und sich Namen nach Interviews oft ändern, weshalb diese Gruppe nicht unter die CY-Login-Regeln falle. Stylianou-Lottides weist diese Begründung zurück und fordert eine Zwischenlösung – etwa persönliche Bestätigung oder eine bevollmächtigte Vertretung – bis eine sichere digitale Lösung implementiert ist.
Für Arbeitgeber und Manager im Bereich globale Mobilität ist die Warnung eindeutig: Ausländische Mitarbeiter oder Angehörige mit laufendem Asylverfahren könnten plötzlich keinen Zugang mehr zu wichtigen Dienstleistungen erhalten, darunter die Verlängerung ihrer vorübergehenden Arbeitserlaubnisse. Unternehmen werden geraten, betroffene Beschäftigte zu identifizieren, sie gegebenenfalls zu den physischen Anlaufstellen zu begleiten und beim stellvertretenden Ministerium für Forschung, Innovation und Digitale Politik auf eine schnelle Übergangslösung zu drängen.
NGOs weisen darauf hin, dass das Problem gegen EU-Richtlinien zu Aufnahmebedingungen verstoßen könnte, während Juristen eine strategische Klage in Luxemburg befürchten, falls Zypern nicht zügig handelt. Das stellvertretende Migrationsministerium erklärt, man prüfe „technische Optionen“, hat jedoch keinen Zeitplan vorgelegt. Bis dahin bleiben Tausende Asylsuchende digital unsichtbar – und zunehmend ausgegrenzt – in einem Land, das stolz auf seine Fortschritte im Bereich E-Government ist.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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