
Die zyprische Kommissarin für Verwaltung und Menschenrechte (Ombudsfrau) Maria Stylianou-Lottides schlägt Alarm wegen einer wenig beachteten, aber weitreichenden Verwaltungslücke: Asylsuchende können sich nicht auf dem staatlichen digitalen Portal CY-Login registrieren, da die Identitätsprüfstellen die von ihnen vorgelegten Dokumente nicht akzeptieren.
CY-Login ist mittlerweile das zentrale Tor zu fast allen staatlichen Dienstleistungen – von der Anmeldung beim Arbeitsamt und Sozialversicherungsleistungen bis hin zur Einschulung und medizinischen Erstattungen. Die Verifizierung erfordert jedoch einen zyprischen Personalausweis, eine EU-Registrierungsbescheinigung oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Asylbewerber besitzen keines dieser Dokumente, sondern lediglich „Bestätigungsschreiben“, die belegen, dass sie internationalen Schutz beantragt haben. Bürgerdienste und Filialen der zyprischen Post akzeptieren diese Schreiben nicht.
Die Ombudsfrau startete ihre Untersuchung nach einer Beschwerde einer NGO und einem Einzelfall, bei dem eine alleinerziehende Mutter ihre Arbeitserlaubnis nicht verlängern konnte. Dabei stellte sich heraus, dass die Ministerien die Lücke bereits seit einem interministeriellen Treffen 2022 kennen, aber keine Maßnahmen ergriffen haben. Das Amt für Informationstechnologie argumentiert, dass die Identität von Asylbewerbern zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht endgültig feststehe und sich später ändern könne, weshalb sie nicht in die CY-Login-Regeln passen.
Stylianou-Lottides weist diese Begründung zurück und betont, dass mit der zunehmenden Digitalisierung staatlicher Dienste alternative Zugangswege geschaffen werden müssen, um grundlegende Rechte – Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und Bildung – nicht zu verletzen. Sie fordert das stellvertretende Ministerium für Forschung, Innovation und Digitale Politik, die Migrationsbehörde und den Asylservice auf, einen vorübergehenden Verifizierungsweg einzurichten, etwa durch persönliche Bestätigung oder eine delegierte Autorisierung.
Für Arbeitgeber, Umzugsmanager und NGOs ist die Warnung klar: Ausländische Beschäftigte oder Angehörige mit laufenden Asylverfahren könnten plötzlich keine Verlängerungen der Arbeitserlaubnis oder Sozialleistungen mehr erhalten. Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein, ihre Mitarbeiter zu den physischen Anlaufstellen zu begleiten oder sich für eine manuelle Bearbeitung einzusetzen, bis eine digitale Lösung gefunden ist.
CY-Login ist mittlerweile das zentrale Tor zu fast allen staatlichen Dienstleistungen – von der Anmeldung beim Arbeitsamt und Sozialversicherungsleistungen bis hin zur Einschulung und medizinischen Erstattungen. Die Verifizierung erfordert jedoch einen zyprischen Personalausweis, eine EU-Registrierungsbescheinigung oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Asylbewerber besitzen keines dieser Dokumente, sondern lediglich „Bestätigungsschreiben“, die belegen, dass sie internationalen Schutz beantragt haben. Bürgerdienste und Filialen der zyprischen Post akzeptieren diese Schreiben nicht.
Die Ombudsfrau startete ihre Untersuchung nach einer Beschwerde einer NGO und einem Einzelfall, bei dem eine alleinerziehende Mutter ihre Arbeitserlaubnis nicht verlängern konnte. Dabei stellte sich heraus, dass die Ministerien die Lücke bereits seit einem interministeriellen Treffen 2022 kennen, aber keine Maßnahmen ergriffen haben. Das Amt für Informationstechnologie argumentiert, dass die Identität von Asylbewerbern zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht endgültig feststehe und sich später ändern könne, weshalb sie nicht in die CY-Login-Regeln passen.
Stylianou-Lottides weist diese Begründung zurück und betont, dass mit der zunehmenden Digitalisierung staatlicher Dienste alternative Zugangswege geschaffen werden müssen, um grundlegende Rechte – Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und Bildung – nicht zu verletzen. Sie fordert das stellvertretende Ministerium für Forschung, Innovation und Digitale Politik, die Migrationsbehörde und den Asylservice auf, einen vorübergehenden Verifizierungsweg einzurichten, etwa durch persönliche Bestätigung oder eine delegierte Autorisierung.
Für Arbeitgeber, Umzugsmanager und NGOs ist die Warnung klar: Ausländische Beschäftigte oder Angehörige mit laufenden Asylverfahren könnten plötzlich keine Verlängerungen der Arbeitserlaubnis oder Sozialleistungen mehr erhalten. Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein, ihre Mitarbeiter zu den physischen Anlaufstellen zu begleiten oder sich für eine manuelle Bearbeitung einzusetzen, bis eine digitale Lösung gefunden ist.
Quelle: In-Cyprus
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