
Im Amtsblatt vom 28. Dezember veröffentlicht, überarbeitet das Dekret 2025-1345 mehrere Kapitel des französischen Einwanderungsgesetzbuchs (CESEDA), insbesondere die Artikel R.523-1 bis R.523-14. Präfekten sind nun verpflichtet, vor der Inhaftierung oder Hausarrest-Anordnung eines Asylbewerbers eine individuelle Gefährdungsbewertung der öffentlichen Ordnung vorzunehmen und eine mehrsprachige Informationsbroschüre über Rechte auszuhändigen.
Das Dekret verkürzt zudem wichtige Verfahrensfristen: Asylsuchende in Haft haben jetzt 96 Stunden (statt bisher vier Kalendertage), um einen vollständigen OFPRA-Antrag einzureichen, während Präfekten strengere Fristen für die Benachrichtigung der Gerichte bei Verlängerungsanträgen für Haftmaßnahmen auferlegt werden. Die Regeln zur digitalen Zustellung werden präzisiert, um Streitigkeiten über die Zustellung zu vermeiden.
Für Transportunternehmen und NGOs, die Unterbringungszentren betreiben, ist die wichtigste operative Änderung, dass künftig die Präfekten und nicht mehr die OFII den ersten Registrierungstermin vergeben, wenn sich ein Antragsteller bereits in Haft befindet. Sicherheits- und Dolmetscherdienste in den Aufnahmeeinrichtungen bereiten aktualisierte Compliance-Handbücher vor.
Obwohl das Dekret als Effizienzmaßnahme dargestellt wird, warnen Anwälte, dass die erweiterten Haftbefugnisse verfassungsrechtlich angefochten werden könnten. Mobilitätsmanager, die humanitäre Personentransfers organisieren, sollten ihre Sorgfaltspflichten überprüfen: Mitarbeiter, die wegen Dokumentenunregelmäßigkeiten festgehalten werden, könnten nach den neuen Fristen schneller bearbeitet werden.
Das Innenministerium kündigt an, dass im Januar Durchführungsverordnungen folgen werden, darunter ein zweisprachiges Muster-Informationsformular. Die Präfekturen sollen ihre internen IT-Systeme im ersten Quartal 2026 aktualisieren.
Das Dekret verkürzt zudem wichtige Verfahrensfristen: Asylsuchende in Haft haben jetzt 96 Stunden (statt bisher vier Kalendertage), um einen vollständigen OFPRA-Antrag einzureichen, während Präfekten strengere Fristen für die Benachrichtigung der Gerichte bei Verlängerungsanträgen für Haftmaßnahmen auferlegt werden. Die Regeln zur digitalen Zustellung werden präzisiert, um Streitigkeiten über die Zustellung zu vermeiden.
Für Transportunternehmen und NGOs, die Unterbringungszentren betreiben, ist die wichtigste operative Änderung, dass künftig die Präfekten und nicht mehr die OFII den ersten Registrierungstermin vergeben, wenn sich ein Antragsteller bereits in Haft befindet. Sicherheits- und Dolmetscherdienste in den Aufnahmeeinrichtungen bereiten aktualisierte Compliance-Handbücher vor.
Obwohl das Dekret als Effizienzmaßnahme dargestellt wird, warnen Anwälte, dass die erweiterten Haftbefugnisse verfassungsrechtlich angefochten werden könnten. Mobilitätsmanager, die humanitäre Personentransfers organisieren, sollten ihre Sorgfaltspflichten überprüfen: Mitarbeiter, die wegen Dokumentenunregelmäßigkeiten festgehalten werden, könnten nach den neuen Fristen schneller bearbeitet werden.
Das Innenministerium kündigt an, dass im Januar Durchführungsverordnungen folgen werden, darunter ein zweisprachiges Muster-Informationsformular. Die Präfekturen sollen ihre internen IT-Systeme im ersten Quartal 2026 aktualisieren.
Quelle: Journal Officiel / Pappers
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