
Der Ministerrat Polens hat das Sondergesetz zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger geändert und alle Rechte im Zusammenhang mit dem vorübergehenden EU-Schutz bis zum 4. März 2026 verlängert. Diese Verlängerung sichert den rechtlichen Aufenthalt, den Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung und zu Sozialleistungen für rund eine Million Ukrainer, die vor dem russischen Angriff geflohen sind und sich weiterhin in Polen aufhalten.
Nachdem die unmittelbaren humanitären Bedürfnisse weitgehend gedeckt sind, richtet Warschau den Fokus von der Notaufnahme auf die langfristige Integration aus. Ein landesweites Netzwerk von Nationalen Integrationszentren wird regionale Behörden mit NGOs verknüpfen, um Polnischkurse, Kompetenzbewertungen und Jobvermittlung anzubieten. Die gesammelten Daten fließen in ein neues öffentliches Dashboard „Ukrainer in Polen“ ein, das Beschäftigung, Leistungsbezug und Schulbesuch bis auf Kreisebene abbildet.
Für Arbeitgeber beseitigt diese Maßnahme das Risiko eines abrupten Endes: Ukrainische Mitarbeitende können weiterhin über ein vereinfachtes, nur meldepflichtiges Verfahren arbeiten, ohne eine vollständige Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Personalabteilungen können das Dashboard zudem nutzen, um Talente in der Nähe bestehender Produktionsstätten oder Servicezentren zu identifizieren.
Zwei Einschränkungen sind zu beachten: Ab Mitte 2026 wird das zentrale Kindergeld von über 800 Złoty voraussetzen, dass mindestens ein Elternteil eine formelle Beschäftigung hat, was mehr Leistungsempfänger in reguläre Arbeitsverhältnisse drängt. Nicht versicherte erwachsene Ukrainer werden einen reduzierten Zugang zu kostenlosen medizinischen Leistungen haben, was den Wert von arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherungen erhöht.
Mobility-Manager sollten betroffene Mitarbeitende über die neuen Fristen informieren, höhere Gebühren für das MOS-e-Portal bei der Umstellung auf reguläre Aufenthaltstitel einplanen und sich mit lokalen Behörden über verfügbare Sprachkurse abstimmen.
Nachdem die unmittelbaren humanitären Bedürfnisse weitgehend gedeckt sind, richtet Warschau den Fokus von der Notaufnahme auf die langfristige Integration aus. Ein landesweites Netzwerk von Nationalen Integrationszentren wird regionale Behörden mit NGOs verknüpfen, um Polnischkurse, Kompetenzbewertungen und Jobvermittlung anzubieten. Die gesammelten Daten fließen in ein neues öffentliches Dashboard „Ukrainer in Polen“ ein, das Beschäftigung, Leistungsbezug und Schulbesuch bis auf Kreisebene abbildet.
Für Arbeitgeber beseitigt diese Maßnahme das Risiko eines abrupten Endes: Ukrainische Mitarbeitende können weiterhin über ein vereinfachtes, nur meldepflichtiges Verfahren arbeiten, ohne eine vollständige Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Personalabteilungen können das Dashboard zudem nutzen, um Talente in der Nähe bestehender Produktionsstätten oder Servicezentren zu identifizieren.
Zwei Einschränkungen sind zu beachten: Ab Mitte 2026 wird das zentrale Kindergeld von über 800 Złoty voraussetzen, dass mindestens ein Elternteil eine formelle Beschäftigung hat, was mehr Leistungsempfänger in reguläre Arbeitsverhältnisse drängt. Nicht versicherte erwachsene Ukrainer werden einen reduzierten Zugang zu kostenlosen medizinischen Leistungen haben, was den Wert von arbeitgeberfinanzierten Krankenversicherungen erhöht.
Mobility-Manager sollten betroffene Mitarbeitende über die neuen Fristen informieren, höhere Gebühren für das MOS-e-Portal bei der Umstellung auf reguläre Aufenthaltstitel einplanen und sich mit lokalen Behörden über verfügbare Sprachkurse abstimmen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
Wie VisaHQ helfen kann
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