
Die Präfektur der Côte-d’Or nutzte ihren Bulletin vom 26. Januar 2026, um Arbeitgeber, ausländische Einwohner und Berater daran zu erinnern, dass die neuen Integrationsregeln Frankreichs – eingeführt durch das Einwanderungs- und Integrationsgesetz vom 26. Januar 2024 und im Dekret 2025-647 detailliert – nun landesweit vollständig in Kraft sind. Jeder Nicht-EU-Bürger, der erstmals eine „carte de séjour pluriannuelle“ (Aufenthaltskarte für zwei bis vier Jahre) oder eine erste 10-jährige „carte de résident“ beantragt, muss folgende Nachweise vorlegen:
• Erfolgreiches Bestehen der neuen 40-Fragen-Multiple-Choice-Prüfung zum staatsbürgerlichen Wissen; und
• Ein offizielles französisches Sprachzertifikat: Niveau A2 für die mehrjährige Karte, B1 für die Residentenkarte.
Die Präfektur betont, dass Verlängerungen bestehender Aufenthaltstitel nicht betroffen sind, jedoch müssen Neuankömmlinge und ihre Arbeitgeber die Prüfungsplanung und Sprachvorbereitung in ihre Zeitpläne einbeziehen. Ausnahmen gelten nur für bestimmte geschützte Gruppen (z. B. Flüchtlinge) und nicht für reguläre Arbeits- oder Familienvisa.
Da die Prüfungstermine von OFII-zertifizierten Zentren vergeben werden und bereits knapp sind, sehen sich Mobilitätsteams in Unternehmen mit neuen Vorlaufzeitrisiken konfrontiert. Firmen, die ab dem 1. Januar 2026 nicht-EU-Fachkräfte nach Frankreich holen, sollten sechs bis acht Wochen zusätzlich für Prüfungstermine, Sprachtests und Dokumentenbeschaffung einplanen – besonders in Regionen mit hoher Nachfrage. Das Fehlen der erforderlichen Nachweise führt zu einer sofortigen Ablehnung am Schalter der Präfektur und zwingt die Antragsteller, von vorne zu beginnen.
Multinationale Unternehmen überarbeiten daher ihre Onboarding-Checklisten für Frankreich: Sie organisieren vorab Fernunterricht in Französisch, reservieren Prüfungstermine in Blöcken und passen ihre Kostenkalkulationen an, indem sie pro Entsandtem Prüfungsgebühren von 175 bis 200 Euro einplanen. Auch Einwanderungsberater weisen auf Auswirkungen bei Anträgen von Angehörigen hin, da Ehepartner gegebenenfalls eigene Zertifikate benötigen, wenn sie einen eigenen Aufenthaltsstatus besitzen.
Während die strengeren Anforderungen die langfristige Integration stärken sollen, warnen Beteiligte vor möglichen Engpässen, falls die Prüfkapazitäten nicht schnell ausgeweitet werden. Das Innenministerium hat bislang keine landesweiten Statistiken zu Bestehensquoten oder durchschnittlichen Wartezeiten veröffentlicht, sodass Personalabteilungen die lokalen Präfektur-Updates genau beobachten müssen.
• Erfolgreiches Bestehen der neuen 40-Fragen-Multiple-Choice-Prüfung zum staatsbürgerlichen Wissen; und
• Ein offizielles französisches Sprachzertifikat: Niveau A2 für die mehrjährige Karte, B1 für die Residentenkarte.
Die Präfektur betont, dass Verlängerungen bestehender Aufenthaltstitel nicht betroffen sind, jedoch müssen Neuankömmlinge und ihre Arbeitgeber die Prüfungsplanung und Sprachvorbereitung in ihre Zeitpläne einbeziehen. Ausnahmen gelten nur für bestimmte geschützte Gruppen (z. B. Flüchtlinge) und nicht für reguläre Arbeits- oder Familienvisa.
Da die Prüfungstermine von OFII-zertifizierten Zentren vergeben werden und bereits knapp sind, sehen sich Mobilitätsteams in Unternehmen mit neuen Vorlaufzeitrisiken konfrontiert. Firmen, die ab dem 1. Januar 2026 nicht-EU-Fachkräfte nach Frankreich holen, sollten sechs bis acht Wochen zusätzlich für Prüfungstermine, Sprachtests und Dokumentenbeschaffung einplanen – besonders in Regionen mit hoher Nachfrage. Das Fehlen der erforderlichen Nachweise führt zu einer sofortigen Ablehnung am Schalter der Präfektur und zwingt die Antragsteller, von vorne zu beginnen.
Multinationale Unternehmen überarbeiten daher ihre Onboarding-Checklisten für Frankreich: Sie organisieren vorab Fernunterricht in Französisch, reservieren Prüfungstermine in Blöcken und passen ihre Kostenkalkulationen an, indem sie pro Entsandtem Prüfungsgebühren von 175 bis 200 Euro einplanen. Auch Einwanderungsberater weisen auf Auswirkungen bei Anträgen von Angehörigen hin, da Ehepartner gegebenenfalls eigene Zertifikate benötigen, wenn sie einen eigenen Aufenthaltsstatus besitzen.
Während die strengeren Anforderungen die langfristige Integration stärken sollen, warnen Beteiligte vor möglichen Engpässen, falls die Prüfkapazitäten nicht schnell ausgeweitet werden. Das Innenministerium hat bislang keine landesweiten Statistiken zu Bestehensquoten oder durchschnittlichen Wartezeiten veröffentlicht, sodass Personalabteilungen die lokalen Präfektur-Updates genau beobachten müssen.
Quelle: Préfecture de Côte-d’Or
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Frankreich.Mehr von Frankreich
Alle anzeigen
Französischer Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Einsatz von Tränengas und Gummigeschossen gegen Migranten am Ärmelkanal
Air France kündigt einmalige Nonstop-Flüge von Los Angeles und New York nach Nizza für die Cannes-Festivals an