
Globale Arbeitgeber müssen ihre Budgets für französische Entsendungen anpassen, nachdem das Arbeitsministerium neue Gehaltsrichtwerte bestätigt hat, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten und in Fragomens Alert vom 21. Januar veröffentlicht wurden. Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) ist um 1,18 % auf 1.823,03 € brutto pro Monat gestiegen, doch die bedeutenderen Auswirkungen betreffen das französische Flaggschiff unter den Aufenthaltstiteln, den „Talent Passport“.
Für hochqualifizierte Entsandte wurde das Mindestgehalt für die EU Blue Card auf 59.373 € pro Jahr angehoben – ein Anstieg von 10 %, der an die neuesten Eurostat-Lohndaten angepasst wurde. Die Schwelle für den „Talent – Qualifizierten Mitarbeiter“ liegt nun pauschal bei 39.582 €, unabhängig davon, ob es sich um einen Hochschulabsolventen, einen Entsandten oder einen Mitarbeiter eines französischen Tech-Start-ups handelt. Führungskräfte, die über den Weg „Talent – Rechtlicher Vertreter“ einreisen, müssen mindestens 65.629,08 € verdienen. Auch Nebenkategorien wie die Aufenthaltserlaubnis für Arbeitssuchende oder Unternehmensgründer wurden angehoben.
Diese Änderungen kommen zusätzlich zu strengeren Integrationsanforderungen (Sprachniveau A2 und ein Werte- und Bürgerkunde-Test), die 2026 eingeführt werden. Dies unterstreicht Präsident Macrons Doppelstrategie: Frankreich für Top-Talente attraktiv halten und gleichzeitig die Anforderungen an Integration und wirtschaftlichen Beitrag erhöhen. Personalabteilungen müssen bestehende Entsendungspakete überprüfen, um die Einhaltung sicherzustellen; unterbezahlte Blue-Card-Inhaber riskieren eine Ablehnung der Verlängerung, während neue Anträge mit veralteten Gehaltsangaben von den Präfekturen abgelehnt werden können.
Vergütungsexperten weisen darauf hin, dass Sachleistungen nur dann auf die Mindestgehaltsgrenzen angerechnet werden können, wenn sie fest, steuerpflichtig und auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen sind, was die Nutzung von Zulagen zur Überbrückung von Gehaltslücken einschränkt. Multinationale Unternehmen mit regionalen Hauptsitzen in Paris planen daher Bruttoberechnungen oder verlagern Teile der variablen Vergütung in das Festgehalt.
Aus Sicht der Mobilitätsplanung bedeutet das frühere Veröffentlichungsdatum, dass die Gehaltssysteme sofort aktualisiert und Entsendungsschreiben gegebenenfalls neu ausgestellt werden müssen. Unternehmen sollten auch die Recruiting-Manager informieren, da Angebote, die Ende 2025 gemacht werden, nun unter den Schwellenwerten für 2026 liegen könnten. Fragomen empfiehlt, eine Sicherheitsmarge von 3–5 % über den gesetzlichen Werten einzuplanen, um mögliche SMIC-Anpassungen im Jahresverlauf und Wechselkursschwankungen abzufedern.
Für hochqualifizierte Entsandte wurde das Mindestgehalt für die EU Blue Card auf 59.373 € pro Jahr angehoben – ein Anstieg von 10 %, der an die neuesten Eurostat-Lohndaten angepasst wurde. Die Schwelle für den „Talent – Qualifizierten Mitarbeiter“ liegt nun pauschal bei 39.582 €, unabhängig davon, ob es sich um einen Hochschulabsolventen, einen Entsandten oder einen Mitarbeiter eines französischen Tech-Start-ups handelt. Führungskräfte, die über den Weg „Talent – Rechtlicher Vertreter“ einreisen, müssen mindestens 65.629,08 € verdienen. Auch Nebenkategorien wie die Aufenthaltserlaubnis für Arbeitssuchende oder Unternehmensgründer wurden angehoben.
Diese Änderungen kommen zusätzlich zu strengeren Integrationsanforderungen (Sprachniveau A2 und ein Werte- und Bürgerkunde-Test), die 2026 eingeführt werden. Dies unterstreicht Präsident Macrons Doppelstrategie: Frankreich für Top-Talente attraktiv halten und gleichzeitig die Anforderungen an Integration und wirtschaftlichen Beitrag erhöhen. Personalabteilungen müssen bestehende Entsendungspakete überprüfen, um die Einhaltung sicherzustellen; unterbezahlte Blue-Card-Inhaber riskieren eine Ablehnung der Verlängerung, während neue Anträge mit veralteten Gehaltsangaben von den Präfekturen abgelehnt werden können.
Vergütungsexperten weisen darauf hin, dass Sachleistungen nur dann auf die Mindestgehaltsgrenzen angerechnet werden können, wenn sie fest, steuerpflichtig und auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen sind, was die Nutzung von Zulagen zur Überbrückung von Gehaltslücken einschränkt. Multinationale Unternehmen mit regionalen Hauptsitzen in Paris planen daher Bruttoberechnungen oder verlagern Teile der variablen Vergütung in das Festgehalt.
Aus Sicht der Mobilitätsplanung bedeutet das frühere Veröffentlichungsdatum, dass die Gehaltssysteme sofort aktualisiert und Entsendungsschreiben gegebenenfalls neu ausgestellt werden müssen. Unternehmen sollten auch die Recruiting-Manager informieren, da Angebote, die Ende 2025 gemacht werden, nun unter den Schwellenwerten für 2026 liegen könnten. Fragomen empfiehlt, eine Sicherheitsmarge von 3–5 % über den gesetzlichen Werten einzuplanen, um mögliche SMIC-Anpassungen im Jahresverlauf und Wechselkursschwankungen abzufedern.
Quelle: Fragomen Immigration Alert
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