
Das Vereinigte Königreich hat bestätigt, dass die Gebühr für die elektronische Reisegenehmigung (ETA) von 16 auf 20 Pfund steigen wird, sobald das System am 25. Februar 2026 für alle visumfreien Besucher verpflichtend wird. Damit liegt die britische Gebühr fast auf dem Niveau des bevorstehenden EU-ETIAS (20 Euro) und signalisiert Londons Absicht, die gestiegenen Betriebskosten durch erweiterte Vorabkontrollen von Reisenden auszugleichen. (travelandtourworld.com)
Für Schweizer Freizeit- und Geschäftsreisende – mit über 800.000 Einreisen im Jahr 2025 – ist die Erhöhung absolut gesehen moderat, beendet jedoch eine lange Phase gebührenfreien Reisens. Geschäftsreiseleiter müssen die ETA nun in ihre Vorab-Checklisten aufnehmen: Mitarbeiter ohne genehmigte Reisegenehmigung werden das Boarding verweigert. Da die ETA zwei Jahre lang gültig ist (bzw. bis zum Ablauf des Reisepasses), sollten Vielflieger frühzeitig beantragen, um Überraschungen am Abreisetag zu vermeiden.
Das Innenministerium begründet die Preiserhöhung mit der letzten Ausrollphase, in der Fluggesellschaften vor Abflug den ETA-Status überprüfen müssen. Airlines mit Flügen ab Zürich, Genf und Basel rüsten ihre Check-in-Systeme auf, um den ETA-Barcode automatisch auszulesen; bis diese Umstellung abgeschlossen ist, könnten manuelle Kontrollen zu längeren Warteschlangen an Schweizer Flughäfen führen.
Die Auswirkungen gehen über den Tourismus hinaus. Schweizer Unternehmen, die Techniker für kurze Einsätze ins Vereinigte Königreich schicken, müssen einen zusätzlichen administrativen Schritt einplanen und sicherstellen, dass Mitarbeiter, die während eines Projekts den Reisepass wechseln, die ETA erneut beantragen. Die höhere Gebühr könnte zudem Veranstalter dazu bewegen, paneuropäische Meetings eher in Schengen-Städten als in London abzuhalten – ein Trend, der sich bereits in den Buchungsdaten für Konferenzen im ersten Quartal 2026 abzeichnet.
Für Schweizer Freizeit- und Geschäftsreisende – mit über 800.000 Einreisen im Jahr 2025 – ist die Erhöhung absolut gesehen moderat, beendet jedoch eine lange Phase gebührenfreien Reisens. Geschäftsreiseleiter müssen die ETA nun in ihre Vorab-Checklisten aufnehmen: Mitarbeiter ohne genehmigte Reisegenehmigung werden das Boarding verweigert. Da die ETA zwei Jahre lang gültig ist (bzw. bis zum Ablauf des Reisepasses), sollten Vielflieger frühzeitig beantragen, um Überraschungen am Abreisetag zu vermeiden.
Das Innenministerium begründet die Preiserhöhung mit der letzten Ausrollphase, in der Fluggesellschaften vor Abflug den ETA-Status überprüfen müssen. Airlines mit Flügen ab Zürich, Genf und Basel rüsten ihre Check-in-Systeme auf, um den ETA-Barcode automatisch auszulesen; bis diese Umstellung abgeschlossen ist, könnten manuelle Kontrollen zu längeren Warteschlangen an Schweizer Flughäfen führen.
Die Auswirkungen gehen über den Tourismus hinaus. Schweizer Unternehmen, die Techniker für kurze Einsätze ins Vereinigte Königreich schicken, müssen einen zusätzlichen administrativen Schritt einplanen und sicherstellen, dass Mitarbeiter, die während eines Projekts den Reisepass wechseln, die ETA erneut beantragen. Die höhere Gebühr könnte zudem Veranstalter dazu bewegen, paneuropäische Meetings eher in Schengen-Städten als in London abzuhalten – ein Trend, der sich bereits in den Buchungsdaten für Konferenzen im ersten Quartal 2026 abzeichnet.
Quelle: Travel and Tour World