
Nach wochenlangen Spekulationen hat die tschechische Koalitionsregierung nun skizziert, wie sie den rechtlichen Rahmen für die fast 390.000 Ukrainer, die sich unter vorübergehendem Schutz im Land aufhalten, anpassen will. Laut Dokumenten, die Deník N vorliegen, wird das Kabinett das Schutzprogramm nicht abschaffen, sondern gezielte Verschärfungen in drei Bereichen planen: Anspruch auf Sozialleistungen, Zugang zum Arbeitsmarkt und Aufenthaltskontrollen.
Erstens sollen einkommensabhängige Wohnbeihilfen eingeführt werden, damit nur noch Flüchtlinge, die sich die marktüblichen Mieten nicht leisten können, staatliche Unterstützung erhalten. Zweitens müssen Arbeitgeber in ausgewählten Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nachweisen, dass sie keine lokalen Bewerber finden konnten, bevor sie neu angekommene Ukrainer einstellen. Drittens erhält der Ausländerpolizeidienst Echtzeitzugriff auf Ausreisedaten an der Grenze, um Schutzberechtigte zu identifizieren, die längere Zeit in der Ukraine verbringen – eine Reaktion auf die Vorwürfe nationalistischer Parteien von „Sozialtourismus“.
Die Vorschläge bleiben deutlich hinter den umfassenden Einschränkungen zurück, die die rechtsextreme SPD gefordert hatte, etwa den massenhaften Entzug des Schutzstatus bei Rückkehr in die Ukraine und die Beschränkung von Arbeitsmöglichkeiten auf schwer zu besetzende Stellen. Innenministerium-Quellen zufolge suchte das Kabinett einen Kompromiss, der Wähler beruhigen soll, die sich wegen der Kosten sorgen, ohne EU-Recht zu verletzen oder den Ruf Tschechiens als führender Unterstützer Kiews zu beschädigen.
Für Unternehmen bringen die geplanten Änderungen gemischte Nachrichten. Die meisten Firmen können weiterhin Ukrainer mit regulären Arbeitsverträgen einstellen, doch Personalabteilungen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sollten sich auf mögliche Nachweise zum Arbeitsmarkttest einstellen, ähnlich wie bei der Einstellung von Nicht-EU-Bürgern. Wohnbeihilfen, die von großen Arbeitgebern oft zur Stabilisierung migrantischer Belegschaften genutzt werden, könnten gekürzt oder ganz gestrichen werden, was die Bindungskosten erhöht.
Die Gesetzesentwürfe sollen im März dem Parlament vorgelegt werden und könnten bei Verabschiedung ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Arbeitgeber, Umzugsdienstleister und betroffene Beschäftigte sollten den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls während der öffentlichen Anhörung Stellungnahmen einreichen.
Erstens sollen einkommensabhängige Wohnbeihilfen eingeführt werden, damit nur noch Flüchtlinge, die sich die marktüblichen Mieten nicht leisten können, staatliche Unterstützung erhalten. Zweitens müssen Arbeitgeber in ausgewählten Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nachweisen, dass sie keine lokalen Bewerber finden konnten, bevor sie neu angekommene Ukrainer einstellen. Drittens erhält der Ausländerpolizeidienst Echtzeitzugriff auf Ausreisedaten an der Grenze, um Schutzberechtigte zu identifizieren, die längere Zeit in der Ukraine verbringen – eine Reaktion auf die Vorwürfe nationalistischer Parteien von „Sozialtourismus“.
Die Vorschläge bleiben deutlich hinter den umfassenden Einschränkungen zurück, die die rechtsextreme SPD gefordert hatte, etwa den massenhaften Entzug des Schutzstatus bei Rückkehr in die Ukraine und die Beschränkung von Arbeitsmöglichkeiten auf schwer zu besetzende Stellen. Innenministerium-Quellen zufolge suchte das Kabinett einen Kompromiss, der Wähler beruhigen soll, die sich wegen der Kosten sorgen, ohne EU-Recht zu verletzen oder den Ruf Tschechiens als führender Unterstützer Kiews zu beschädigen.
Für Unternehmen bringen die geplanten Änderungen gemischte Nachrichten. Die meisten Firmen können weiterhin Ukrainer mit regulären Arbeitsverträgen einstellen, doch Personalabteilungen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit sollten sich auf mögliche Nachweise zum Arbeitsmarkttest einstellen, ähnlich wie bei der Einstellung von Nicht-EU-Bürgern. Wohnbeihilfen, die von großen Arbeitgebern oft zur Stabilisierung migrantischer Belegschaften genutzt werden, könnten gekürzt oder ganz gestrichen werden, was die Bindungskosten erhöht.
Die Gesetzesentwürfe sollen im März dem Parlament vorgelegt werden und könnten bei Verabschiedung ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Arbeitgeber, Umzugsdienstleister und betroffene Beschäftigte sollten den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls während der öffentlichen Anhörung Stellungnahmen einreichen.
Quelle: Deník N