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Tschechische Regierung stimmt zu, Krankenversicherung für arbeitslose Ausländer mit Arbeitnehmerkarte zu übernehmen

Jan. 27, 2026
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Tschechische Regierung stimmt zu, Krankenversicherung für arbeitslose Ausländer mit Arbeitnehmerkarte zu übernehmen
Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt der Staat in Tschechien vollständig die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Ausländer, die ihre Arbeit verlieren, aber als registrierte Arbeitssuchende im Land bleiben.

Diese Änderung, die Ende 2025 stillschweigend durch eine Auslegungserklärung des Gesundheitsministeriums bestätigt wurde, schließt eine lange kritisierte Lücke, durch die Tausende von Nicht-EU-Bürgern nach Beendigung ihres Arbeitsvertrags ohne Krankenversicherung dastanden. Bisher mussten Inhaber der tschechischen „Arbeitnehmerkarte“ (egal ob dual oder nicht-dual) die monatlichen Beiträge selbst zahlen oder teure private Versicherungen abschließen, während sie eine neue Stelle suchten. Nach Ansicht des tschechischen Ombudsmanns verstieß diese Praxis gegen die Gleichbehandlungsregelung der EU-Richtlinie zur einheitlichen Arbeitserlaubnis.

Tschechische Regierung stimmt zu, Krankenversicherung für arbeitslose Ausländer mit Arbeitnehmerkarte zu übernehmen


Nach den neuen Regelungen wird ein Inhaber der Arbeitnehmerkarte, der sich beim Arbeitsamt als arbeitslos meldet, automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen – genau wie tschechische Staatsbürger mit Arbeitslosengeld. Die Krankenkassen müssen nicht mehr prüfen, ob die Karte dual oder nicht-dual ist; einziges Kriterium ist die offizielle Registrierung als Arbeitssuchender.

Für Manager im Bereich globale Mobilität beseitigt die Reform eine administrative Hürde. Personalabteilungen müssen keine Zwischenversicherungen mehr organisieren oder Beiträge erstatten, wenn der tschechische Vertrag eines Nicht-EU-Mitarbeiters unerwartet endet. Ausländische Beschäftigte können sich auf die Jobsuche konzentrieren, ohne sich mit komplizierten Versicherungsformalitäten auseinandersetzen zu müssen, und Unternehmen vermeiden Reputationsrisiken durch unversicherte Mitarbeiter.

Die Entscheidung des Ministeriums folgt auf Druck des Ombudsmanns und mehrere prominente Gerichtsverfahren, in denen ausländischen Arbeitnehmern trotz Steuerzahlungen die medizinische Versorgung verweigert wurde. Rechtsexperten erwarten, dass die Änderung noch in diesem Jahr im Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung verankert wird, betonen jedoch, dass die Verpflichtung bereits jetzt durch die Ministeriumsrichtlinie gilt. Arbeitgeber sollten daher ihre Checklisten für Vertragsbeendigungen aktualisieren und ausscheidende ausländische Mitarbeiter über ihre neuen Ansprüche informieren.
Quelle: 360 WEDO blog

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