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Belgisches Finanzministerium passt Verfahren zur Nachzahlung der Säule-Zwei-Steuer an

Feb. 14, 2026
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Belgisches Finanzministerium passt Verfahren zur Nachzahlung der Säule-Zwei-Steuer an
Am 13. Februar 2026 hat das belgische Finanzministerium stillschweigend neue Anweisungen für multinationale Unternehmen (MNU) veröffentlicht, die Vorauszahlungen der Pillar-Two-Einkommenseinschlussregel (IIR) leisten. Seit Januar 2026 erfolgt die Zahlung auf Ebene der einzelnen Gesellschaften über das MyMinFin-Portal. Die neuen Richtlinien präzisieren die Verwendung strukturierter Kommunikationscodes und bestätigen, dass jede Gruppengesellschaft – und nicht die Muttergesellschaft – ihre eigene Steuerverbindlichkeit begleichen muss.

Obwohl dies als administrative Anpassung dargestellt wird, ist die Änderung für Manager im Bereich globale Mobilität von Bedeutung. Viele kurzfristig entsandte Mitarbeiter sind bei belgischen Gesellschaften angestellt, obwohl ihr wirtschaftlicher Arbeitgeber im Ausland sitzt. Eine falsche Zuordnung des strukturierten Codes kann Verzugszinsen auslösen und die Jahresendabstimmung der Steuergleichstellung sowie die Schattenabrechnung erschweren.

Belgisches Finanzministerium passt Verfahren zur Nachzahlung der Säule-Zwei-Steuer an


Steuerberater empfehlen, die Anweisungen an die Lohnabrechnungsdienstleister umgehend zu aktualisieren und zu klären, welche Gesellschaftsnummern (Enterprise- oder BIS-Nummern) für entsandte Mitarbeiter mit lokalen Verträgen gelten. Unternehmen, die die IIR zentral budgetieren, sollten ihre Cash-Pooling-Strukturen anpassen, damit belgische Tochtergesellschaften die Zahlungen vor dem vierteljährlichen Fälligkeitstermin vorfinanzieren können.

Belgien bleibt ein „Early Mover“ bei der Umsetzung von Pillar Two und hat bereits das qualifizierte inländische Mindestaufstockungssteuer (QDMTT) sowie die Einkommenseinschlussregel gesetzlich verankert. Weitere Klarstellungen zu Safe-Harbour-Berechnungen für Gewinne aus Mitarbeiteraktienoptionen bei mobilen Arbeitnehmern werden vor dem Fälligkeitstermin am 20. März erwartet.
Quelle: International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD)

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