
Das belgische Nationale Arbeitsamt (ONEM/RVA) bestätigte am 13. Februar, dass rund 36.000 Personen in der kommenden Woche digitale und postalische Schreiben erhalten werden, die sie darüber informieren, dass ihre Arbeitslosengeldleistungen der ersten Phase zwischen Juli 2026 und Juli 2027 enden. Diese Massenbenachrichtigung ist Teil einer mehrstufigen Sozialreform, die darauf abzielt, die Bezugsdauer von Leistungen zu verkürzen und die Empfänger schneller zurück in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Warum das für globale Mobilität wichtig ist: Expatriates und grenzüberschreitend Beschäftigte mit belgischer Aufenthaltserlaubnis sind oft auf Arbeitslosengeld angewiesen, um Übergangszeiten zwischen Einsätzen zu überbrücken. Sobald die Leistungen enden, müssen betroffene Ausländer ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um ihren Aufenthaltsstatus zu verlängern – eine Voraussetzung, die bei Nichterfüllung zur Stornierung der Genehmigung und sogar zur Ausweisung führen kann.
Die Reform kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Belgien gleichzeitig die Arbeitsmigration in Flandern und anderen Regionen verschärft. Mobility-Manager sollten daher Mitarbeiter in Freistellung oder mit befristeten Verträgen genau beobachten. Bei geplanten Entlassungen sollten Unternehmen längere Vorlaufzeiten einplanen, um neue Genehmigungen zu sichern oder Personal rechtzeitig umzuschichten, bevor die Leistungen auslaufen.
Praktische Tipps: 1) Ausländische Mitarbeiter sollten sich umgehend für die Jobsuche registrieren, da dies den Leistungsbezug verlängern kann; 2) regionale Umschulungszuschüsse prüfen, die als „anerkannte Programme“ gelten; 3) Kostenprognosen aktualisieren, da einige Abfindungen private Krankenversicherungen abdecken müssen, sobald die Sozialversicherung endet.
Sozialpartner setzen sich bereits für Ausnahmen in mobilitätsintensiven Branchen wie Technologie und Wissenschaft ein und argumentieren, dass häufige Vertragswechsel Teil internationaler Karrieren sind. Für den Moment ist der Ausstiegsplan jedoch festgelegt, und die ersten Warn-E-Mails werden am 14. Februar versendet.
Warum das für globale Mobilität wichtig ist: Expatriates und grenzüberschreitend Beschäftigte mit belgischer Aufenthaltserlaubnis sind oft auf Arbeitslosengeld angewiesen, um Übergangszeiten zwischen Einsätzen zu überbrücken. Sobald die Leistungen enden, müssen betroffene Ausländer ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um ihren Aufenthaltsstatus zu verlängern – eine Voraussetzung, die bei Nichterfüllung zur Stornierung der Genehmigung und sogar zur Ausweisung führen kann.
Die Reform kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Belgien gleichzeitig die Arbeitsmigration in Flandern und anderen Regionen verschärft. Mobility-Manager sollten daher Mitarbeiter in Freistellung oder mit befristeten Verträgen genau beobachten. Bei geplanten Entlassungen sollten Unternehmen längere Vorlaufzeiten einplanen, um neue Genehmigungen zu sichern oder Personal rechtzeitig umzuschichten, bevor die Leistungen auslaufen.
Praktische Tipps: 1) Ausländische Mitarbeiter sollten sich umgehend für die Jobsuche registrieren, da dies den Leistungsbezug verlängern kann; 2) regionale Umschulungszuschüsse prüfen, die als „anerkannte Programme“ gelten; 3) Kostenprognosen aktualisieren, da einige Abfindungen private Krankenversicherungen abdecken müssen, sobald die Sozialversicherung endet.
Sozialpartner setzen sich bereits für Ausnahmen in mobilitätsintensiven Branchen wie Technologie und Wissenschaft ein und argumentieren, dass häufige Vertragswechsel Teil internationaler Karrieren sind. Für den Moment ist der Ausstiegsplan jedoch festgelegt, und die ersten Warn-E-Mails werden am 14. Februar versendet.
Quelle: The Brussels Times