
Am 14. Januar verabschiedete das belgische Parlament Änderungen zur Verbesserung des Sondersteuersystems für ausländische Arbeitnehmer und Forscher – ein zentraler Baustein der belgischen Strategie, im internationalen Wettbewerb um Talente attraktiv zu bleiben. Das am 30. Dezember 2025 veröffentlichte Gesetz tritt sofort in Kraft und gilt rückwirkend für Arbeitnehmer, die im Jahr 2025 nach Belgien gezogen sind.
Wesentliche Neuerungen sind die Senkung des Mindestgehalts von 75.000 auf 70.000 Euro brutto, eine Erhöhung der steuerfreien Arbeitgeberzulagen auf 35 % des Gehalts statt bisher 30 % sowie die Abschaffung der bisherigen Obergrenze von 90.000 Euro für diese Zulagen. Kosten für Lebenshaltung, wie Wohn- und Schulkosten, bleiben weiterhin steuerfrei.
Personen, die 2025 eine Beschäftigung in Belgien aufgenommen haben, aber die alte Gehaltsschwelle nicht erreicht haben, können bis zum 9. April 2026 eine rückwirkende Antragstellung vornehmen. Arbeitgeber müssen zudem ihre Lohnabrechnungssysteme zügig anpassen: Die neuen Vorteile gelten für Einkünfte ab dem 1. Januar 2026, und gegebenenfalls sind Korrekturen bei der Quellensteuer vorzunehmen.
Steuerexperten bewerten die Reformen als Wettbewerbsvorteil gegenüber den Nachbarländern Frankreich und den Niederlanden, wo die Regelungen für Expatriates verschärft werden. Für multinationale Konzerne mit Hauptsitz in Brüssel erweitert die niedrigere Gehaltsschwelle den Kreis an regionalen Spezialisten – insbesondere in IT und Life Sciences –, die unter dem Sondersteuersystem eingestellt werden können.
Unternehmen sollten jedoch ihre Entsendepolitik überprüfen: Das Gesetz sieht Rückforderungsregelungen vor, falls ein Mitarbeiter innerhalb von zwei Jahren das Unternehmen verlässt, und verschärft die Nachweispflichten für „Fachkenntnisse, die auf dem belgischen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind“. Verstöße gegen die neuen Vorgaben können Nachzahlungen und Strafen nach sich ziehen.
Wesentliche Neuerungen sind die Senkung des Mindestgehalts von 75.000 auf 70.000 Euro brutto, eine Erhöhung der steuerfreien Arbeitgeberzulagen auf 35 % des Gehalts statt bisher 30 % sowie die Abschaffung der bisherigen Obergrenze von 90.000 Euro für diese Zulagen. Kosten für Lebenshaltung, wie Wohn- und Schulkosten, bleiben weiterhin steuerfrei.
Personen, die 2025 eine Beschäftigung in Belgien aufgenommen haben, aber die alte Gehaltsschwelle nicht erreicht haben, können bis zum 9. April 2026 eine rückwirkende Antragstellung vornehmen. Arbeitgeber müssen zudem ihre Lohnabrechnungssysteme zügig anpassen: Die neuen Vorteile gelten für Einkünfte ab dem 1. Januar 2026, und gegebenenfalls sind Korrekturen bei der Quellensteuer vorzunehmen.
Steuerexperten bewerten die Reformen als Wettbewerbsvorteil gegenüber den Nachbarländern Frankreich und den Niederlanden, wo die Regelungen für Expatriates verschärft werden. Für multinationale Konzerne mit Hauptsitz in Brüssel erweitert die niedrigere Gehaltsschwelle den Kreis an regionalen Spezialisten – insbesondere in IT und Life Sciences –, die unter dem Sondersteuersystem eingestellt werden können.
Unternehmen sollten jedoch ihre Entsendepolitik überprüfen: Das Gesetz sieht Rückforderungsregelungen vor, falls ein Mitarbeiter innerhalb von zwei Jahren das Unternehmen verlässt, und verschärft die Nachweispflichten für „Fachkenntnisse, die auf dem belgischen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind“. Verstöße gegen die neuen Vorgaben können Nachzahlungen und Strafen nach sich ziehen.
Quelle: KPMG GMS Flash Alert
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