
Belgien hat multinationalen Unternehmen still und heimlich ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk gemacht. Ein am 23. Dezember veröffentlichter Steuerhinweis bestätigt, dass das Parlament ein Paket von Änderungen am „Sondersteuersystem für zugewanderte Arbeitnehmer und Forscher“ verabschiedet hat. Das neue Gesetz – rückwirkend zum 1. Januar 2025 – erhöht die vom Arbeitgeber erstattungsfähige „Kostenpauschale für Expatriates“ von 30 % auf 35 % und hebt die bisherige jährliche Obergrenze von 90.000 € komplett auf. Zudem wird die Mindestgehaltsgrenze für die Anspruchsberechtigung von 75.000 € auf 70.000 € gesenkt. Praktisch bedeutet das, dass leitende Spezialisten mit einem Gehalt von 200.000 € nun bis zu 70.000 € steuerfrei erhalten können, während Fachkräfte mit 72.000 €, die bisher ausgeschlossen waren, nun endlich in den Genuss des Programms kommen.
Warum das wichtig ist, hat zwei Gründe. Erstens befindet sich Belgien im Wettbewerb um Talente mit den Nachbarländern Niederlande, Luxemburg und Deutschland, die ihre Impatriate-Regelungen bereits Anfang des Jahres verbessert haben. Berechnungen der Big Four zeigen, dass die Erhöhung um fünf Prozentpunkte die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bei einem Gehaltspaket von 120.000 € um etwa 5.000 € pro Jahr senkt – genug, um Standortentscheidungen für regionale Hauptsitze und F&E-Zentren zu beeinflussen. Zweitens ändert der Text nichts an den Sozialversicherungsregeln: Das belgische Nationale Sozialversicherungsamt bestätigte am 22. Dezember, dass die alte 30 %- bzw. 90.000 €-Obergrenze weiterhin für Sozialversicherungsbeiträge gilt. Unternehmen müssen daher zwei Berechnungen durchführen – eine für die Steuer, eine für die Lohnabrechnung – und die Entsendungsverträge entsprechend anpassen.
Für Personal- und Mobilitätsteams ist die rückwirkende Wirkung die eigentliche Herausforderung. Arbeitgeber haben kaum eine Woche Zeit, die Dezemberabrechnungen so anzupassen, dass die Einkünfte für 2025 die neue 35 %-Pauschale widerspiegeln; falls das nicht möglich ist, müssen Nachzahlungen im Januar erfolgen und geänderte Gehaltsabrechnungen ausgestellt werden. Deloitte warnt, dass die Vertragsformulierungen sorgfältig geprüft werden müssen, da die belgischen Behörden darauf bestehen, dass jede Kostenpauschale ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung genannt wird. Andernfalls könnten bei Prüfungen die Vorteile zurückgefordert werden.
Übergangsregelungen erlauben es Mitarbeitern, die zwischen dem 1. Januar und dem Veröffentlichungsdatum des Gesetzes begonnen haben, innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung im Amtsblatt einen „späten“ Antrag zu stellen. Das bedeutet, dass Entsandte, die zuvor die Gehaltsgrenze nicht erreicht haben, nun eine zweite Chance erhalten. Global Mobility Manager sollten daher alle für 2025 eingestellten Mitarbeiter und Forscher auf belgischen Einsätzen überprüfen, um Fälle zu identifizieren, die aufgewertet werden können.
Blickt man voraus, sendet Belgiens Entscheidung ein klares Signal, dass das Land trotz seines Spitzensteuersatzes von 50 % weiterhin auf der Shortlist für hochqualifizierte Verlegungen bleiben will. Die Diskrepanz mit den Sozialversicherungsregelungen wird jedoch voraussichtlich in den Verhandlungen 2026 wieder Thema sein. Unternehmen sollten daher konservativ planen, sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungssysteme gemischte Obergrenzen verarbeiten können, und die Mitarbeiter frühzeitig informieren, um Überraschungen beim Nettogehalt im neuen Jahr zu vermeiden.
Warum das wichtig ist, hat zwei Gründe. Erstens befindet sich Belgien im Wettbewerb um Talente mit den Nachbarländern Niederlande, Luxemburg und Deutschland, die ihre Impatriate-Regelungen bereits Anfang des Jahres verbessert haben. Berechnungen der Big Four zeigen, dass die Erhöhung um fünf Prozentpunkte die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bei einem Gehaltspaket von 120.000 € um etwa 5.000 € pro Jahr senkt – genug, um Standortentscheidungen für regionale Hauptsitze und F&E-Zentren zu beeinflussen. Zweitens ändert der Text nichts an den Sozialversicherungsregeln: Das belgische Nationale Sozialversicherungsamt bestätigte am 22. Dezember, dass die alte 30 %- bzw. 90.000 €-Obergrenze weiterhin für Sozialversicherungsbeiträge gilt. Unternehmen müssen daher zwei Berechnungen durchführen – eine für die Steuer, eine für die Lohnabrechnung – und die Entsendungsverträge entsprechend anpassen.
Für Personal- und Mobilitätsteams ist die rückwirkende Wirkung die eigentliche Herausforderung. Arbeitgeber haben kaum eine Woche Zeit, die Dezemberabrechnungen so anzupassen, dass die Einkünfte für 2025 die neue 35 %-Pauschale widerspiegeln; falls das nicht möglich ist, müssen Nachzahlungen im Januar erfolgen und geänderte Gehaltsabrechnungen ausgestellt werden. Deloitte warnt, dass die Vertragsformulierungen sorgfältig geprüft werden müssen, da die belgischen Behörden darauf bestehen, dass jede Kostenpauschale ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung genannt wird. Andernfalls könnten bei Prüfungen die Vorteile zurückgefordert werden.
Übergangsregelungen erlauben es Mitarbeitern, die zwischen dem 1. Januar und dem Veröffentlichungsdatum des Gesetzes begonnen haben, innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung im Amtsblatt einen „späten“ Antrag zu stellen. Das bedeutet, dass Entsandte, die zuvor die Gehaltsgrenze nicht erreicht haben, nun eine zweite Chance erhalten. Global Mobility Manager sollten daher alle für 2025 eingestellten Mitarbeiter und Forscher auf belgischen Einsätzen überprüfen, um Fälle zu identifizieren, die aufgewertet werden können.
Blickt man voraus, sendet Belgiens Entscheidung ein klares Signal, dass das Land trotz seines Spitzensteuersatzes von 50 % weiterhin auf der Shortlist für hochqualifizierte Verlegungen bleiben will. Die Diskrepanz mit den Sozialversicherungsregelungen wird jedoch voraussichtlich in den Verhandlungen 2026 wieder Thema sein. Unternehmen sollten daher konservativ planen, sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungssysteme gemischte Obergrenzen verarbeiten können, und die Mitarbeiter frühzeitig informieren, um Überraschungen beim Nettogehalt im neuen Jahr zu vermeiden.
Quelle: Deloitte Belgium – Tax Alert