
Bei der Münchner Sicherheitskonferenz am 14. Februar 2026 kündigte Österreichs Innenminister Gerhard Karner eine neue „Offensive“ zur verstärkten Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Syrien und Irak an. Karner berichtete von bilateralen Gesprächen mit Schweizer, deutschen und Balkan-Kollegen über gemeinsame Charterflüge und die Einrichtung extraterritorialer Rückführungszentren außerhalb der EU – ein Konzept, das Elemente des bald in Kraft tretenden EU-Migrationspakts aufgreift.
Österreich verzichtet derzeit aus Sicherheits- und menschenrechtlichen Gründen auf Abschiebungen in das vom Krieg zerstörte Syrien und setzt stattdessen auf „geduldete Aufenthalte“, die nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erlauben. Der Minister argumentierte, dass Teile Syriens und des Irak inzwischen „hinreichend stabil“ für Rückführungen seien und Österreich „die Glaubwürdigkeit seines Asylsystems wiederherstellen“ müsse. NGOs stellten umgehend die Rechtmäßigkeit des Plans infrage und verwiesen auf das Non-Refoulement-Prinzip der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Für Arbeitgeber wirft die Ankündigung praktische Fragen auf. Arbeitnehmer mit humanitärem Aufenthaltsstatus könnten plötzlich ihren Status verlieren, während Personalabteilungen, die Red-White-Red-Cards sponsern, mit Reputationsrisiken rechnen müssen, falls Mitarbeiter von Durchsetzungsmaßnahmen betroffen sind. Migrationsrechtler erwarten eine Zunahme von Rechtsmitteln und vermehrte Anträge auf Arbeitsmarktzulassungen, da gefährdete Migranten Alternativen zur Abschiebung suchen.
Karners Initiative spiegelt einen breiteren regionalen Trend wider: Auch Deutschland und Dänemark prüfen „Sicherheitszonen“-Designationen für Teile Syriens. Sollte Österreich den Schritt gehen, könnte dies den baldigen EU-Mechanismus zur Rückkehr-Sponsorship auf die Probe stellen, bei dem Mitgliedstaaten Verantwortung und Haftung für Abschiebungen teilen. Endgültige Entscheidungen werden nach einer Innenministeriums-Faktenreise nach Bagdad und Damaskus im März erwartet.
Österreich verzichtet derzeit aus Sicherheits- und menschenrechtlichen Gründen auf Abschiebungen in das vom Krieg zerstörte Syrien und setzt stattdessen auf „geduldete Aufenthalte“, die nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erlauben. Der Minister argumentierte, dass Teile Syriens und des Irak inzwischen „hinreichend stabil“ für Rückführungen seien und Österreich „die Glaubwürdigkeit seines Asylsystems wiederherstellen“ müsse. NGOs stellten umgehend die Rechtmäßigkeit des Plans infrage und verwiesen auf das Non-Refoulement-Prinzip der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Für Arbeitgeber wirft die Ankündigung praktische Fragen auf. Arbeitnehmer mit humanitärem Aufenthaltsstatus könnten plötzlich ihren Status verlieren, während Personalabteilungen, die Red-White-Red-Cards sponsern, mit Reputationsrisiken rechnen müssen, falls Mitarbeiter von Durchsetzungsmaßnahmen betroffen sind. Migrationsrechtler erwarten eine Zunahme von Rechtsmitteln und vermehrte Anträge auf Arbeitsmarktzulassungen, da gefährdete Migranten Alternativen zur Abschiebung suchen.
Karners Initiative spiegelt einen breiteren regionalen Trend wider: Auch Deutschland und Dänemark prüfen „Sicherheitszonen“-Designationen für Teile Syriens. Sollte Österreich den Schritt gehen, könnte dies den baldigen EU-Mechanismus zur Rückkehr-Sponsorship auf die Probe stellen, bei dem Mitgliedstaaten Verantwortung und Haftung für Abschiebungen teilen. Endgültige Entscheidungen werden nach einer Innenministeriums-Faktenreise nach Bagdad und Damaskus im März erwartet.
Quelle: Kurier
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