
Ein 24-stündiger Streik der Pilotenvereinigung Vereinigung Cockpit (VC) und der Kabinengewerkschaft UFO am 12. Februar zwang Lufthansa dazu, den Großteil ihrer Flüge ab Frankfurt und München – den beiden wichtigsten Flughäfen für den Verkehr von und nach Österreich – zu streichen.
Obwohl Austrian Airlines, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Lufthansa, nicht streikte, geriet ihr Flugplan in Wien sofort unter Druck. Bereits am Vormittag waren fast alle Plätze auf den Verbindungen Wien–Frankfurt und Wien–München ausgebucht, was die Airline dazu veranlasste, mehrere Flüge auf Airbus A321 umzubuchen und zwei zusätzliche „Rettungsflüge“ auf der Strecke Wien–Frankfurt einzurichten. Austrian Airlines akzeptierte zudem Lufthansa-Tickets auf Standby-Basis, während die ÖBB flexible Zuggutscheine für Passagiere ausstellte, die auf die Hochgeschwindigkeitsstrecke Wien–München ausweichen konnten.
Firmenreiseleiter berichteten von zahlreichen Änderungen in den Reiseplänen. Viele leiteten ihre Manager über Zürich oder Brüssel um – weitere Lufthansa-Group-Drehkreuze, die weiterhin in Betrieb blieben – oder buchten Wien als Übernachtungsstopp, um Abflüge am Folgetag abzusichern. Das Reiseunternehmen CWT gab an, dass über 60 Prozent seiner österreichischen Kunden mit Terminen in Westeuropa am 12. und 13. Februar ihre Meetings lieber online abhielten, um weitere Störungen zu vermeiden.
Aus Sicht der Fluggastrechte fällt der Streik unter die EU-Verordnung 261/2004, die die meisten Streiks von Flugpersonal nicht als außergewöhnliche Umstände einstuft. Die Wiener Kanzlei Pochhacker Partners rechnet daher damit, dass berechtigte Reisende neben Erstattungen oder Umbuchungen eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro geltend machen können. Österreichische Personalabteilungen wurden angewiesen, ihre mobilen Mitarbeiter über ihre Ansprüche zu informieren und Beweise für Verspätungen zu sammeln.
Lufthansa kündigte an, den Normalbetrieb am 13. Februar wieder aufzunehmen, doch die Gewerkschaften warnen vor weiteren Aktionen, falls die Lohn- und Pensionsverhandlungen stocken. Für österreichische Unternehmen unterstreicht der Vorfall die Bedeutung von Ausweichrouten – besonders in einem Jahr, in dem das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) Europas Grenzkontrollen voraussichtlich verlängert.
Obwohl Austrian Airlines, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Lufthansa, nicht streikte, geriet ihr Flugplan in Wien sofort unter Druck. Bereits am Vormittag waren fast alle Plätze auf den Verbindungen Wien–Frankfurt und Wien–München ausgebucht, was die Airline dazu veranlasste, mehrere Flüge auf Airbus A321 umzubuchen und zwei zusätzliche „Rettungsflüge“ auf der Strecke Wien–Frankfurt einzurichten. Austrian Airlines akzeptierte zudem Lufthansa-Tickets auf Standby-Basis, während die ÖBB flexible Zuggutscheine für Passagiere ausstellte, die auf die Hochgeschwindigkeitsstrecke Wien–München ausweichen konnten.
Firmenreiseleiter berichteten von zahlreichen Änderungen in den Reiseplänen. Viele leiteten ihre Manager über Zürich oder Brüssel um – weitere Lufthansa-Group-Drehkreuze, die weiterhin in Betrieb blieben – oder buchten Wien als Übernachtungsstopp, um Abflüge am Folgetag abzusichern. Das Reiseunternehmen CWT gab an, dass über 60 Prozent seiner österreichischen Kunden mit Terminen in Westeuropa am 12. und 13. Februar ihre Meetings lieber online abhielten, um weitere Störungen zu vermeiden.
Aus Sicht der Fluggastrechte fällt der Streik unter die EU-Verordnung 261/2004, die die meisten Streiks von Flugpersonal nicht als außergewöhnliche Umstände einstuft. Die Wiener Kanzlei Pochhacker Partners rechnet daher damit, dass berechtigte Reisende neben Erstattungen oder Umbuchungen eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro geltend machen können. Österreichische Personalabteilungen wurden angewiesen, ihre mobilen Mitarbeiter über ihre Ansprüche zu informieren und Beweise für Verspätungen zu sammeln.
Lufthansa kündigte an, den Normalbetrieb am 13. Februar wieder aufzunehmen, doch die Gewerkschaften warnen vor weiteren Aktionen, falls die Lohn- und Pensionsverhandlungen stocken. Für österreichische Unternehmen unterstreicht der Vorfall die Bedeutung von Ausweichrouten – besonders in einem Jahr, in dem das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) Europas Grenzkontrollen voraussichtlich verlängert.
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Österreich.Mehr von Österreich
Alle anzeigen
Lufthansa-Streik legt 220.000 Passagiere lahm – Österreicher werden zu Umwegen über Wien oder Bahnverkehr aufgefordert
Österreichs Entwurf für das GEAS-Gesetz würde die Anzahl der Familienzusammenführungsvisa begrenzen und Zusammenführungen um bis zu drei Jahre verzögern.