
Am 19. November 2025 bestätigte der Schweizer Bundesrat, dass die Kontingente für Arbeitsbewilligungen im Jahr 2026 auf dem aktuellen Niveau bleiben: 4.500 B-Bewilligungen und 4.000 L-Bewilligungen für hochqualifizierte Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Ländern, zusätzlich ein separates Kontingent von 3.500 Bewilligungen für britische Staatsbürger sowie 3.500 (3.000 L + 500 B) für EU/EFTA-Dienstleistungserbringer bei Einsätzen von mehr als 120 Tagen. Die Auslastungsdaten zeigen, dass nur 74 % des Drittstaaten-Kontingents 2024 und lediglich 17 % des britischen Kontingents genutzt wurden, was die Entscheidung der Regierung stützt, Planungssicherheit über eine Ausweitung zu stellen. Die kantonalen Migrationsämter werden daher weiterhin strenge arbeitsmarktliche Prüfungen durchführen – also den Nachweis verlangen, dass keine geeigneten Schweizer oder EU-Kandidaten gefunden werden konnten –, bevor sie Gesuche bewilligen. Für globale Arbeitgeber sind die unveränderten Kontingente ein zweischneidiges Schwert. Die Stabilität erleichtert die Personalplanung, doch der deutliche Rückgang der Nettozuwanderung bedeutet, dass ungenutzte Kontingente nicht automatisch zu einfacheren Bewilligungen führen. Unternehmen sollten ihre Gesuche möglichst früh in Kantonen wie Zürich und Waadt einreichen, wo die Kontingente meist schon Mitte des Jahres ausgeschöpft sind. Die Kontingententscheidung fügt sich zudem in die verschärfte politische Stimmung vor dem Volksentscheid zum Bevölkerungswachstum im Juni ein. Mit dem Signal der Zurückhaltung hofft der Bundesrat, Argumente zu entkräften, wonach die Zuwanderung „außer Kontrolle“ sei – während Wirtschaftsverbände warnen, dass die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit verliert, wenn der Zugang zu globalen Talenten zu stark eingeschränkt wird.
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