
Am 18. Februar hat das EU-Komitee der Ständigen Vertreter (COREPER) in Brüssel einstimmig das Paket von sieben aktualisierten bilateralen Abkommen gebilligt, die im vergangenen Jahr mit der Schweiz ausgehandelt wurden. Das Dossier wird nun am 24. Februar dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten zur formellen Annahme vorgelegt, was den Weg für die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung im Laufe des Jahres 2026 ebnet.
Das Paket erleichtert den Marktzugang in Bereichen wie dem Stromhandel, der Lebensmittelsicherheit und der Gesundheitssicherheit, stärkt aber – entscheidend für die globale Mobilität – auch die Freizügigkeit der Personen. Es klärt die Koordinierung der Sozialversicherung, erkennt mehr Berufsqualifikationen an und führt schnellere Streitbeilegungsverfahren ein – alles Punkte, die für multinationale Unternehmen, die Personal zwischen der Schweiz und der EU-27 entsenden, oft problematisch sind.
Obwohl das Abkommen noch die innerstaatliche Ratifizierung in der Schweiz durchlaufen muss und letztlich einem Referendum unterliegen könnte, ist die Zustimmung der EU ein wichtiges politisches Signal. Sie gibt Unternehmen die Sicherheit, dass der bilaterale Weg weiterhin gangbar ist und die Schweiz innerhalb Europas kaum den Status eines „Drittstaats“ einnehmen wird. Für Personalverantwortliche bedeutet das konkret, dass Meldungen zu entsandten Arbeitnehmern, Sozialversicherungsbescheinigungen (A1) und Prüfungen von Berufszulassungen nach Inkrafttreten der Abkommen einfacher werden sollten.
Auch Schweizer Exporteure und Forschungseinrichtungen profitieren: Die Wiedereingliederung in Horizon Europe und Erasmus-ähnliche Programme ist Teil des umfassenderen politischen Pakets. Mobilitätsmanager sollten daher die Umsetzungspläne genau verfolgen; Übergangsregelungen könnten bereits im vierten Quartal 2026 gelten, die volle rechtliche Wirkung wird für 2027 erwartet.
Das Paket erleichtert den Marktzugang in Bereichen wie dem Stromhandel, der Lebensmittelsicherheit und der Gesundheitssicherheit, stärkt aber – entscheidend für die globale Mobilität – auch die Freizügigkeit der Personen. Es klärt die Koordinierung der Sozialversicherung, erkennt mehr Berufsqualifikationen an und führt schnellere Streitbeilegungsverfahren ein – alles Punkte, die für multinationale Unternehmen, die Personal zwischen der Schweiz und der EU-27 entsenden, oft problematisch sind.
Obwohl das Abkommen noch die innerstaatliche Ratifizierung in der Schweiz durchlaufen muss und letztlich einem Referendum unterliegen könnte, ist die Zustimmung der EU ein wichtiges politisches Signal. Sie gibt Unternehmen die Sicherheit, dass der bilaterale Weg weiterhin gangbar ist und die Schweiz innerhalb Europas kaum den Status eines „Drittstaats“ einnehmen wird. Für Personalverantwortliche bedeutet das konkret, dass Meldungen zu entsandten Arbeitnehmern, Sozialversicherungsbescheinigungen (A1) und Prüfungen von Berufszulassungen nach Inkrafttreten der Abkommen einfacher werden sollten.
Auch Schweizer Exporteure und Forschungseinrichtungen profitieren: Die Wiedereingliederung in Horizon Europe und Erasmus-ähnliche Programme ist Teil des umfassenderen politischen Pakets. Mobilitätsmanager sollten daher die Umsetzungspläne genau verfolgen; Übergangsregelungen könnten bereits im vierten Quartal 2026 gelten, die volle rechtliche Wirkung wird für 2027 erwartet.
Quelle: SWI swissinfo.ch