
Mit den bevorstehenden Schulferien und der Osterreisewelle hat der irische Einwanderungsdienst (ISD) reagiert, um Engpässe an den Flughäfen zu vermeiden, und die vorübergehende Reisebestätigung bis zum 28. Februar 2026 verlängert. Demnach dürfen Nicht-EU-Bewohner, deren irische Aufenthaltserlaubnis (IRP) kürzlich abgelaufen ist, das Land mit ihrer abgelaufenen Karte, einer Kopie des Antrags auf Verlängerung und der offiziellen Bestätigung verlassen und wieder einreisen. Fluggesellschaften und Grenzbeamte wurden angewiesen, diese Dokumente als gültigen Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung anzuerkennen.
Die Rückstände im Registrierungsbüro Dublin haben die Bearbeitungszeit für IRP-Karten auf 10 bis 12 Wochen, in einigen Regionen sogar länger, verlängert. Die Einwanderungsteams von EY und Deloitte berichten, dass Tausende ausländische Arbeitnehmer und Studierende ohne diese Fristverlängerung nach Geschäftsreisen oder Familienbesuchen im Ausland hätten festsitzen können. Durch die Verlängerung verschafft das Justizministerium den Fluggesellschaften rechtliche Sicherheit und gewinnt Zeit, um den Rückstau bei der Kartenausstellung abzubauen.
Für Mobility-Manager in Unternehmen hat dies unmittelbare Auswirkungen: Mitarbeitende, die auf ihre Ersatzkarte warten, können nun kurzfristig zu Kundenterminen, Schulungen oder in Notfällen reisen, ohne ein Wiedereinreisevisum beantragen zu müssen. Unternehmen sollten jedoch ihre Checklisten aktualisieren: Mitarbeitende müssen (1) die abgelaufene IRP-Karte, (2) einen Ausdruck der E-Mail mit dem Verlängerungsantrag inklusive Antragsdatum und (3) die achtseitige Reisebestätigung mitführen. Personalabteilungen wird empfohlen, gescannte Kopien für eventuelle Rückfragen der Fluggesellschaften bereitzuhalten.
Das ISD betont, dass die Regelung nur gilt, wenn der Verlängerungsantrag vor Ablauf der Karte eingereicht wurde, und keine Visapflicht für Transitpassagiere aus Drittstaaten aufhebt. Reisende, die in London, Dubai oder Istanbul umsteigen, müssen weiterhin die dortigen Einreisebestimmungen erfüllen. Abschließend rät das Ministerium dringend, Verlängerungsanträge spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Karte einzureichen – eine Empfehlung, die multinationale Arbeitgeber in ihre Einsatzplanung integrieren sollten.
Die Rückstände im Registrierungsbüro Dublin haben die Bearbeitungszeit für IRP-Karten auf 10 bis 12 Wochen, in einigen Regionen sogar länger, verlängert. Die Einwanderungsteams von EY und Deloitte berichten, dass Tausende ausländische Arbeitnehmer und Studierende ohne diese Fristverlängerung nach Geschäftsreisen oder Familienbesuchen im Ausland hätten festsitzen können. Durch die Verlängerung verschafft das Justizministerium den Fluggesellschaften rechtliche Sicherheit und gewinnt Zeit, um den Rückstau bei der Kartenausstellung abzubauen.
Für Mobility-Manager in Unternehmen hat dies unmittelbare Auswirkungen: Mitarbeitende, die auf ihre Ersatzkarte warten, können nun kurzfristig zu Kundenterminen, Schulungen oder in Notfällen reisen, ohne ein Wiedereinreisevisum beantragen zu müssen. Unternehmen sollten jedoch ihre Checklisten aktualisieren: Mitarbeitende müssen (1) die abgelaufene IRP-Karte, (2) einen Ausdruck der E-Mail mit dem Verlängerungsantrag inklusive Antragsdatum und (3) die achtseitige Reisebestätigung mitführen. Personalabteilungen wird empfohlen, gescannte Kopien für eventuelle Rückfragen der Fluggesellschaften bereitzuhalten.
Das ISD betont, dass die Regelung nur gilt, wenn der Verlängerungsantrag vor Ablauf der Karte eingereicht wurde, und keine Visapflicht für Transitpassagiere aus Drittstaaten aufhebt. Reisende, die in London, Dubai oder Istanbul umsteigen, müssen weiterhin die dortigen Einreisebestimmungen erfüllen. Abschließend rät das Ministerium dringend, Verlängerungsanträge spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Karte einzureichen – eine Empfehlung, die multinationale Arbeitgeber in ihre Einsatzplanung integrieren sollten.
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