
Das Innenministerium hat am 24. Februar stillschweigend eine aktualisierte Dienstanweisung mit dem Titel „Eignung: Frühere Verstöße gegen das britische Einwanderungsrecht – Version 2.0“ veröffentlicht. Obwohl sie sich an Sachbearbeiter richtet, hat das 20-seitige Dokument unmittelbare Auswirkungen auf ausländische Staatsangehörige, die Arbeits-, Besuchs- oder Niederlassungsvisa für das Vereinigte Königreich beantragen – sowie auf die Arbeitgeber, die sie sponsern. Die Richtlinie präzisiert, wann eine Einreisegenehmigung oder Aufenthaltsbewilligung „unbedingt“ oder „möglicherweise“ verweigert werden muss, etwa bei Überziehung des Aufenthalts, Verstößen gegen Visabedingungen, illegaler Einreise oder Täuschung. Sie verschärft die Anforderungen an Ermessensentscheidungen und bestätigt die Berechnung von Wiedereinreiseverboten, was auf eine strengere Haltung hinweist, während die Regierung die Compliance-Daten über ETA- und eVisa-Systeme digitalisiert. Wichtige Punkte sind: strengere Nachweispflichten für Antragsteller, die außergewöhnliche Umstände geltend machen, die Angleichung der Ermessensspielräume in den Regeln SUI 11.2 und 11.3 sowie der Hinweis, dass Verstöße im Rahmen des neuen ETA-Systems direkt in Risiko-Profile einfließen. Obwohl keine formelle Gesetzesänderung, prägt die Dienstanweisung die tägliche Entscheidungsfindung und damit die Visa-Ergebnisse. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie die Einwanderungshistorie potenzieller Mitarbeiter sorgfältig prüfen sollten – insbesondere bei wiederkehrenden Geschäftsbesuchern, die nun auf Arbeitsvisa umsteigen. Eine nicht deklarierte Überziehung vor Jahren kann eine Ablehnung auslösen, was Projektstarttermine verzögern oder die Sponsor-Lizenz einer genaueren Prüfung unterziehen kann. Einwanderungsberater empfehlen, bei Rekrutierungskampagnen mehr Vorlaufzeit einzuplanen und umfassendere Stellungnahmen vorzubereiten, wenn frühere Verstöße offengelegt werden. Der Zeitpunkt, kurz vor der vollständigen Einführung der ETA-Pflicht, unterstreicht die Absicht des Innenministeriums, digitale Grenzkontrollen mit strengeren Eignungskriterien zu verknüpfen. Organisationen mit hohem globalem Mobilitätsaufkommen sollten ihre Onboarding-Checklisten überprüfen und sicherstellen, dass HR-Teams vollständige Einwanderungshistorien erfassen, bevor Zertifikate für Sponsoring ausgestellt werden.
Quelle: UK Home Office (Staff Guidance)