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Innenministerium erlässt neue Datenübertragungsregeln für Fluggesellschaften, Fähren und Eurostar

Feb. 24, 2026
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Innenministerium erlässt neue Datenübertragungsregeln für Fluggesellschaften, Fähren und Eurostar
Am 23. Februar 2026 veröffentlichte das Innenministerium die „Immigration (Form and Manner of Passenger and Service Information) Direction 2026“, eine rechtsverbindliche Anweisung, die die Übermittlung von Advance Passenger Information (API) und Passenger Name Records (PNR) an die britischen Behörden neu regelt. Die seit dem 7. Januar geltende, nun finalisierte Richtlinie standardisiert Datenfelder, Übertragungsprotokolle und Verschlüsselungsmethoden für Luft-, See- und Bahnverkehr. Erstmals unterliegen Eurostar und andere internationale Bahnunternehmen denselben Echtzeit-API-Anforderungen wie Fluggesellschaften, womit eine bisherige Lücke bei unvollständigen Passagierlisten auf stark frequentierten Zugstrecken geschlossen wird.

Operativ müssen die Anbieter auf XML-basierte „PNRGOV“-Nachrichten umstellen, eine bidirektionale Kommunikation mit dem Border Crossing System des Innenministeriums ermöglichen und rund um die Uhr Ansprechpartner für Fehlerbehebungen vorhalten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder oder im Extremfall der Entzug der Betriebserlaubnis für eine Strecke. Branchenverbände schätzen die Umsetzungskosten auf 2 bis 3 Millionen Pfund für eine mittelgroße Fluggesellschaft und mindestens 500.000 Pfund für Fährlinien, die noch auf veraltete EDIFACT-Systeme setzen.

Innenministerium erlässt neue Datenübertragungsregeln für Fluggesellschaften, Fähren und Eurostar


Für Corporate-Mobility-Teams sind die Auswirkungen indirekt, aber bedeutend: Durch präzisere Datenabgleiche wird es schwieriger, kurzfristige Buchungen mit Initialen statt vollständigen Namen oder mit nach Passverlängerung geänderten Passnummern durchzubekommen. Arbeitgeber sollten daher interne Buchungsprozesse verschärfen, sicherstellen, dass HR-Systeme stets aktuelle Passdaten enthalten, und Entsandte darauf hinweisen, dass Unstimmigkeiten zu verweigertem Boarding führen können.

Die neue Richtlinie ersetzt die Version von 2023, bringt die britischen Vorgaben in Einklang mit den kommenden EU-API-2.0-Standards und ebnet den Weg für vollautomatisierte Risikoanalysen, sobald die ETA- und eVisa-Systeme ausgereift sind. Mobility-Verantwortliche sollten die weiteren Mitteilungen des Innenministeriums zur Anbindung der Anbieter, die für diesen Frühling angekündigt sind, aufmerksam verfolgen.
Quelle: GOV.UK

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