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Großbritannien verkürzt Aufenthaltsdauer für Flüchtlinge auf 30 Monate im Rahmen des neuen „Kernschutz“-Modells

März 3, 2026
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Großbritannien verkürzt Aufenthaltsdauer für Flüchtlinge auf 30 Monate im Rahmen des neuen „Kernschutz“-Modells
Das Innenministerium hat die radikalste Reform der britischen Asylregeln seit Jahrzehnten eingeleitet. Ab dem 2. März 2026 erhalten anerkannte Flüchtlinge zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Monate statt des bisherigen fünfjährigen Status, der üblicherweise zur Niederlassung führte. Alle zweieinhalb Jahre wird ihr Schutzstatus überprüft; nur wer weiterhin als gefährdet eingestuft wird, darf seinen Aufenthalt verlängern. Innenministerin Shabana Mahmood erklärt, die Änderung solle den „Anreiz“ durch die nahezu automatische Niederlassung und Familienzusammenführung beseitigen. Flüchtlinge, die dauerhaft im Vereinigten Königreich bleiben wollen, werden ermutigt, auf neu geschaffene Arbeits- oder Studienvisa umzusteigen, die Englischkenntnisse, Arbeitsmarktteilnahme und die Zahlung der Einwanderungsgesundheitsabgabe voraussetzen. Wer die neuen Kriterien nicht erfüllt, verbleibt in einem Zyklus temporärer Aufenthalte und muss fortlaufend den Schutzbedarf nachweisen. Die Politik orientiert sich am dänischen Modell des temporären Schutzes, das dort zu einem Rückgang der Asylanträge um 90 % geführt hat. Parallel dazu wird die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung ausgesetzt, während neue Einkommens- und Integrationsanforderungen erarbeitet werden. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende erhalten weiterhin eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis, bis eine gesonderte Überprüfung erfolgt. Für Arbeitgeber und Hochschulen bringt die Ankündigung sowohl Risiken als auch Chancen mit sich. Personalabteilungen müssen prüfen, ob neu anerkannte Flüchtlinge für Fachkräfte- oder Studentenvisa infrage kommen und sich auf zusätzliche Dokumentenkontrollen alle 30 Monate einstellen. Flüchtlingsorganisationen warnen, dass der kürzere, verlängerbare Status Integration, Wohnraumbeschaffung und langfristige Personalplanung erschweren wird, während Wirtschaftsverbände befürchten, dass die zusätzliche Arbeit des Innenministeriums zu längeren Bearbeitungszeiten führen könnte. Praktisch gilt das neue System automatisch für alle, die ab dem 2. März anerkannt werden. Die erste Gruppe steht vor der ersten Verlängerungsentscheidung Ende August 2028, weshalb Mobilitätsmanager dies für betroffene Mitarbeitende vormerken sollten. Unternehmen, die Mitarbeitende ins Vereinigte Königreich entsenden, wird empfohlen, mindestens einen zusätzlichen Antragszyklus einzuplanen und die Entsandten über die verschärften Familiennachzugsregeln sowie die Bedeutung aktueller digitaler Einwanderungskonten zu informieren.
Quelle: UK Home Office (GOV.UK)

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