
Österreich macht einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung des neuen EU-Pakts für Migration und Asyl. Am 10. April 2026 legte die Regierung das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) sowie einen Begleitentwurf zur Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) vor. Der Gesetzesentwurf, der derzeit im Innenausschuss beraten wird, überarbeitet neun zentrale Rechtsvorschriften, vereinfacht Verfahren, führt verpflichtende Grenzscreenings ein und gestaltet die Kontingente für Familienzusammenführungen neu.
Wesentliche Änderungen sind die Ablösung des zweistufigen österreichischen „Zulassungsverfahrens“ durch das EU-vorgeschriebene Screening-Verfahren, die Einführung beschleunigter Grenzverfahren an Flughäfen sowie die direkte Verknüpfung von Asylentscheidungen mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln. Die bisherige „Günstigkeitsklausel“ bei der Familienzusammenführung entfällt; Angehörige ohne eigenen Schutzstatus müssen künftig nach der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie beantragen und werden auf die jährlichen Einwanderungskontingente angerechnet.
Für Arbeitgeber wird das Ein-Permit-System (Arbeit + Aufenthalt) deutlich flexibler: Entscheidungen müssen innerhalb von 90 Tagen (verlängerbar auf 120) getroffen werden, und Permit-Inhaber können nach einer 45-tägigen Meldefrist den Arbeitgeber wechseln, ohne ihren Status zu verlieren – selbst bei bis zu sechs Monaten Arbeitslosigkeit.
Die Gesetzentwürfe setzen zudem EU-Vorgaben zur biometrischen Datenerfassung um, verschärfen Fristen für Rechtsmittel gegen negative Asylbescheide und verpflichten die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), den besonderen Unterstützungsbedarf der Antragsteller zu prüfen.
Das Innenministerium betont, dass die Reform die Bearbeitungszeiten verkürzen und missbräuchliche Anträge eindämmen soll, während NGOs vor einer stärkeren Belastung schutzbedürftiger Migranten warnen. Bei einer Verabschiedung vor der EU-Frist im Juni 2026 müssen Unternehmen, die Personal nach Österreich entsenden, ihre Personalpolitik insbesondere bei Familiennachzug und Aufenthaltstitelverlängerungen anpassen. Multinationale Konzerne wird empfohlen, ihre Mobilitätspläne jetzt zu überprüfen, um Engpässe bei den Kontingenten ab 2027 zu vermeiden.
Wesentliche Änderungen sind die Ablösung des zweistufigen österreichischen „Zulassungsverfahrens“ durch das EU-vorgeschriebene Screening-Verfahren, die Einführung beschleunigter Grenzverfahren an Flughäfen sowie die direkte Verknüpfung von Asylentscheidungen mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln. Die bisherige „Günstigkeitsklausel“ bei der Familienzusammenführung entfällt; Angehörige ohne eigenen Schutzstatus müssen künftig nach der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie beantragen und werden auf die jährlichen Einwanderungskontingente angerechnet.
Für Arbeitgeber wird das Ein-Permit-System (Arbeit + Aufenthalt) deutlich flexibler: Entscheidungen müssen innerhalb von 90 Tagen (verlängerbar auf 120) getroffen werden, und Permit-Inhaber können nach einer 45-tägigen Meldefrist den Arbeitgeber wechseln, ohne ihren Status zu verlieren – selbst bei bis zu sechs Monaten Arbeitslosigkeit.
Die Gesetzentwürfe setzen zudem EU-Vorgaben zur biometrischen Datenerfassung um, verschärfen Fristen für Rechtsmittel gegen negative Asylbescheide und verpflichten die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), den besonderen Unterstützungsbedarf der Antragsteller zu prüfen.
Das Innenministerium betont, dass die Reform die Bearbeitungszeiten verkürzen und missbräuchliche Anträge eindämmen soll, während NGOs vor einer stärkeren Belastung schutzbedürftiger Migranten warnen. Bei einer Verabschiedung vor der EU-Frist im Juni 2026 müssen Unternehmen, die Personal nach Österreich entsenden, ihre Personalpolitik insbesondere bei Familiennachzug und Aufenthaltstitelverlängerungen anpassen. Multinationale Konzerne wird empfohlen, ihre Mobilitätspläne jetzt zu überprüfen, um Engpässe bei den Kontingenten ab 2027 zu vermeiden.
Quelle: Parlament Österreich