
Der österreichische Ministerrat hat formell ein bilaterales Mobilitätspartnerschaftsabkommen mit Usbekistan genehmigt, das Wien ein neues rechtliches Instrument an die Hand gibt, um die Rückführung usbekischer Staatsangehöriger ohne legalen Aufenthaltsstatus in Österreich zu beschleunigen. Obwohl Abschiebungen nach Usbekistan grundsätzlich möglich waren, hatten die österreichischen Behörden häufig Schwierigkeiten, die erforderlichen Ersatzreisedokumente für die Vollstreckung der Rückkehrbescheide zu erhalten. Das am 8. April 2026 verabschiedete Abkommen verpflichtet Taschkent, Notfall-Laissez-passer innerhalb vereinbarter Fristen auszustellen, Charter- oder Linienrückflüge anzunehmen und bei der Transitabwicklung von Rückkehrern aus Drittstaaten zu kooperieren. Im Gegenzug sichert Österreich technische Unterstützung für die IT-Systeme des usbekischen Grenzmanagements sowie erweiterte Visafazilitäten für usbekische Beamte bei Ausbildungen in Österreich zu.
Für österreichische Arbeitgeber beseitigt das Abkommen eine Unsicherheitsquelle. Einige Unternehmen zögerten bisher, usbekische Saison- oder Projektarbeiter einzustellen, da ablaufende Genehmigungen sie in einer rechtlichen Grauzone zurücklassen könnten, falls eine Abschiebung nicht möglich ist. Durch die Klarstellung der Rückführungsverfahren gibt das Abkommen den Firmen die Sicherheit, dass Überzieher rasch und rechtmäßig repatriiert werden können, was das Compliance-Risiko minimiert. Gleichzeitig betont das Innenministerium, dass legale Wege – wie die Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte – weiterhin offenstehen, aber „illegale Migration auf null reduziert werden muss“.
Menschenrechtsorganisationen fordern die Regierung auf, die Lage in Usbekistan genau zu beobachten. Sie weisen darauf hin, dass das Land zwar Fortschritte bei Arbeits- und Menschenrechtsreformen gemacht hat, Kritiker jedoch weiterhin Repressionen ausgesetzt sind. Das Außenministerium erklärt, dass Rückführungen weiterhin individuell geprüft werden und Asylsuchende Zugang zu individuellen Rechtsmitteln behalten.
Praktisch sollten Unternehmen, die usbekische Staatsangehörige beschäftigen, darauf achten, dass Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse rechtzeitig verlängert werden und die Personalakten die Gültigkeitsdaten der Pässe erfassen. Auch Logistikanbieter könnten eine steigende Nachfrage nach begleiteten Transitdiensten erleben, falls Österreich die „Durchtransport“-Klausel des Abkommens nutzt, die Abschiebungen über Wien zu Anschlussflügen in Drittstaaten ermöglicht.
Für österreichische Arbeitgeber beseitigt das Abkommen eine Unsicherheitsquelle. Einige Unternehmen zögerten bisher, usbekische Saison- oder Projektarbeiter einzustellen, da ablaufende Genehmigungen sie in einer rechtlichen Grauzone zurücklassen könnten, falls eine Abschiebung nicht möglich ist. Durch die Klarstellung der Rückführungsverfahren gibt das Abkommen den Firmen die Sicherheit, dass Überzieher rasch und rechtmäßig repatriiert werden können, was das Compliance-Risiko minimiert. Gleichzeitig betont das Innenministerium, dass legale Wege – wie die Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte – weiterhin offenstehen, aber „illegale Migration auf null reduziert werden muss“.
Menschenrechtsorganisationen fordern die Regierung auf, die Lage in Usbekistan genau zu beobachten. Sie weisen darauf hin, dass das Land zwar Fortschritte bei Arbeits- und Menschenrechtsreformen gemacht hat, Kritiker jedoch weiterhin Repressionen ausgesetzt sind. Das Außenministerium erklärt, dass Rückführungen weiterhin individuell geprüft werden und Asylsuchende Zugang zu individuellen Rechtsmitteln behalten.
Praktisch sollten Unternehmen, die usbekische Staatsangehörige beschäftigen, darauf achten, dass Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse rechtzeitig verlängert werden und die Personalakten die Gültigkeitsdaten der Pässe erfassen. Auch Logistikanbieter könnten eine steigende Nachfrage nach begleiteten Transitdiensten erleben, falls Österreich die „Durchtransport“-Klausel des Abkommens nutzt, die Abschiebungen über Wien zu Anschlussflügen in Drittstaaten ermöglicht.
Quelle: APA-OTS Press Service