
Das Amt für Ausländerangelegenheiten hat bestätigt, dass das lang erwartete Fallbearbeitungsmodul (MOS) in Polen ab dem 27. April 2026 für Antragsteller geöffnet wird und damit die digitale Transformation des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens abschließt. Ab diesem Datum müssen alle Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt, Daueraufenthalt und EU-Daueraufenthaltsgenehmigungen elektronisch über das MOS-Portal eingereicht werden; Papieranträge werden nur noch bis zum 26. April akzeptiert. Die Antragsteller authentifizieren sich mit dem vertrauenswürdigen Profil e-ID oder einer qualifizierten elektronischen Signatur und können unterstützende Dokumente hochladen, Gebühren bezahlen und den Bearbeitungsstatus online verfolgen.
Diese Änderung stellt die bedeutendste Verfahrensreform seit dem Ausländergesetz von 2013 dar. In der Pilotphase, die im vergangenen Jahr in fünf Woiwodschaften gestartet wurde, sanken die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten um 25 %, und die Nacharbeit aufgrund unvollständiger Akten ging laut Amt für Ausländerangelegenheiten um fast die Hälfte zurück. Arbeitgeber von Nicht-EU-Mitarbeitern begrüßen das Ende der Warteschlangen vor Ort in den Woiwodschaftsämtern, fordern jedoch Unternehmen auf, ihre internen Onboarding-Checklisten zu aktualisieren und sicherzustellen, dass ausländische Mitarbeiter die erforderlichen e-ID-Zugangsdaten vor Ablauf ihrer aktuellen Visa erhalten.
Migrationsberater weisen darauf hin, dass das E-Portal Anträge ohne verpflichtende Anhänge ablehnen wird, weshalb HR-Teams Arbeitsverträge, Mietverträge und Nachweise über Krankenversicherungen im Voraus einscannen sollten. Das Amt wird zudem digitale Eingangsbestätigungen ausstellen, die bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums anstelle eines Papierstempels den Grenzbeamten vorgezeigt werden können. Bis das System stabil läuft, empfehlen die Behörden, Anträge mindestens zwei Wochen vor Ablauf der aktuellen Genehmigung oder des Visums einzureichen.
Mit diesem Schritt zählt Polen zu den digital fortschrittlichsten Einwanderungssystemen in der EU, reduziert den Verwaltungsaufwand und erhöht die Transparenz für rund 600.000 ausländische Einwohner. Gleichzeitig unterstützt die Maßnahme die Regierungsagenda, hochqualifizierte Fachkräfte anzuziehen und die Kontrolle über irreguläre Migration zu verschärfen.
Diese Änderung stellt die bedeutendste Verfahrensreform seit dem Ausländergesetz von 2013 dar. In der Pilotphase, die im vergangenen Jahr in fünf Woiwodschaften gestartet wurde, sanken die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten um 25 %, und die Nacharbeit aufgrund unvollständiger Akten ging laut Amt für Ausländerangelegenheiten um fast die Hälfte zurück. Arbeitgeber von Nicht-EU-Mitarbeitern begrüßen das Ende der Warteschlangen vor Ort in den Woiwodschaftsämtern, fordern jedoch Unternehmen auf, ihre internen Onboarding-Checklisten zu aktualisieren und sicherzustellen, dass ausländische Mitarbeiter die erforderlichen e-ID-Zugangsdaten vor Ablauf ihrer aktuellen Visa erhalten.
Migrationsberater weisen darauf hin, dass das E-Portal Anträge ohne verpflichtende Anhänge ablehnen wird, weshalb HR-Teams Arbeitsverträge, Mietverträge und Nachweise über Krankenversicherungen im Voraus einscannen sollten. Das Amt wird zudem digitale Eingangsbestätigungen ausstellen, die bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums anstelle eines Papierstempels den Grenzbeamten vorgezeigt werden können. Bis das System stabil läuft, empfehlen die Behörden, Anträge mindestens zwei Wochen vor Ablauf der aktuellen Genehmigung oder des Visums einzureichen.
Mit diesem Schritt zählt Polen zu den digital fortschrittlichsten Einwanderungssystemen in der EU, reduziert den Verwaltungsaufwand und erhöht die Transparenz für rund 600.000 ausländische Einwohner. Gleichzeitig unterstützt die Maßnahme die Regierungsagenda, hochqualifizierte Fachkräfte anzuziehen und die Kontrolle über irreguläre Migration zu verschärfen.
Quelle: Office for Foreigners (Gov.pl)
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