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Polen kündigt Start des vollständig digitalen MOS-Aufenthaltserlaubnisportals für den 27. April an

Apr. 12, 2026
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Polen kündigt Start des vollständig digitalen MOS-Aufenthaltserlaubnisportals für den 27. April an
Das Amt für Ausländer (UdSC) hat bestätigt, dass das neue Fallbearbeitungsmodul (MOS) ab dem 27. April 2026 landesweit eingeführt wird und damit die papierbasierte Bearbeitung der meisten langfristigen Einwanderungsanträge in Polen beendet. Ab diesem Datum müssen Drittstaatsangehörige Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt, Daueraufenthalt und EU-Daueraufenthaltsgenehmigungen ausschließlich online über das MOS-Portal einreichen. Die Behörden versprechen, dass die Umstellung die Bearbeitung beschleunigt, Warteschlangen in den Woiwodschaftsämtern eliminiert und den Antragstellern rund um die Uhr Zugriff auf ihre Akten ermöglicht.

Dieser Schritt ist der Höhepunkt eines zweijährigen Digitalisierungsprogramms der Regierung, das vom Innen- und Verwaltungsministerium (MSWiA) geleitet wird, um chronische Rückstände abzubauen, die in Großstädten Wartezeiten von sechs Monaten oder mehr verursachten. Durch die Integration von MOS mit dem nationalen Login-System login.gov.pl können Identitäten in Echtzeit überprüft und Daten mit der Grenzschutzbehörde, Arbeitsämtern und Steuerbehörden ausgetauscht werden. Arbeitgeber werden Arbeitsanträge elektronisch mitunterzeichnen, was Kurierkosten und das Risiko verlorener Unterlagen reduziert.

Polen kündigt Start des vollständig digitalen MOS-Aufenthaltserlaubnisportals für den 27. April an


Unternehmen, die Personal nach Polen entsenden, werden geraten, jetzt mit der Planung neuer Abläufe zu beginnen. Interne HR-Teams müssen MOS-Benutzerkonten anlegen, ein „Vertrauensprofil“ (Profil Zaufany) oder eine qualifizierte elektronische Signatur für ihre lokalen Vertreter beschaffen und unterstützende Dokumente wie Arbeitsverträge und Unterkunftsnachweise digitalisieren. Einwanderungsberater warnen, dass das Portal keine Dateien über 50 MB akzeptiert und nur PDF-, JPG- oder PNG-Formate zulässt.

Wichtig ist, dass das UdSC betont: Wer vor oder bis spätestens zwei Wochen nach dem 27. April rechtlich gültig in Polen bleiben will, muss spätestens am 26. April einen Papierantrag einreichen. Nach diesem Stichtag per Post abgestempelte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, was bedeutet, dass der Ausländer über Nacht seinen legalen Status verliert. Arbeitgeber, die illegale Beschäftigung zulassen, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 PLN.

Für multinationale Unternehmen verspricht das neue System eine schnellere Integration von Nicht-EU-Fachkräften, weniger Unterbrechungen bei Geschäftsreisen durch ablaufende Stempel und eine Echtzeitübersicht über den Bearbeitungsstand. Die feste Umstellungsfrist lässt jedoch wenig Spielraum für Fehler; Experten empfehlen, die Verlängerungstermine genau zu prüfen und Entwürfe von Anträgen noch diese Woche vorzubereiten.
Quelle: Office for Foreigners (gov.pl)

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