
Nach dem Rat für Justiz und Inneres am 17. April 2026 in Luxemburg bekräftigte die belgische Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt gegenüber Journalisten, dass Belgien keine generelle Verpflichtung zur Durchsetzung von Abschiebebescheiden anderer EU-Mitgliedstaaten akzeptieren werde. Die umstrittene Klausel – Teil des finalen Regelungspakets des neuen Pakts für Migration und Asyl – würde alle Schengen-Staaten verpflichten, eine Ausweisung durchzuführen, sobald ein Mitgliedstaat einen Rückkehrbescheid erlässt. Van Bossuyt bezeichnete die Idee als „perversen Anreiz“, der die ohnehin überlasteten Rückführungskapazitäten Belgiens zusätzlich belasten könnte. Belgien bearbeitet jährlich rund 25.000 Rückkehrfälle, schafft es aber nur in einem Fünftel der Fälle, die Betroffenen tatsächlich abzuschieben – vor allem, weil Herkunftsländer die Wiedereinreise verweigern oder Migranten während der Einspruchsfrist untertauchen. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung befürchten die Behörden, dass Belgien Tausende von Fällen „sekundärer Bewegungen“ aus Südeuropa übernehmen müsste. Das Migrationsamt schätzt die zusätzlichen Kosten für Haft, Begleitungen und Charterflüge auf 70 Millionen Euro pro Jahr – Geld, das die Minderheitskoalition nicht bereitstellt. Stattdessen schlägt Brüssel ein hybrides Modell vor: Jeder Staat könnte sich von der physischen Durchsetzung eines anderen Landes freikaufen, indem er 20.000 Euro pro nicht zurückgeführten Migranten in einen gemeinsamen EU-Solidaritätsfonds einzahlt. Mehrere nordeuropäische und osteuropäische Mitgliedstaaten, angeführt von den Niederlanden und Tschechien, unterstützen diesen Kompromiss, während Deutschland und Spanien befürchten, dass dies die Glaubwürdigkeit des Pakts schwächen könnte. Für Teams im Bereich globale Mobilität ist der Streit von Bedeutung, da er darüber entscheidet, ob Belgien für Arbeitnehmer, deren Aufenthaltsstatus nach Projektende erlischt, zu einem härteren Umfeld wird. Sollte die automatische Durchsetzung bestehen bleiben, könnten überziehende Fachkräfte schneller in Haft genommen und abgeschoben werden – selbst wenn die ursprüngliche Genehmigung in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde. Arbeitgeber, die Einsätze über EU-Unternehmensentsendungen oder Entsenderegelungen organisieren, sollten daher ihre Ausstiegsstrategien am Projektende genau prüfen. Diplomaten rechnen mit einer politischen Einigung bis Juni, wenn der Pakt in die operative Phase eintritt. Bis dahin sollten Manager der Unternehmensmobilität die belgischen Parlamentsdebatten aufmerksam verfolgen, um Hinweise darauf zu erhalten, ob ein nationales Umsetzungsgesetz (und neue Haushaltsmittel) eingebracht werden.
Quelle: The Brussels Times
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