
Frankreich hat die Pflicht für das Airport Transit Visum (ATV) für Inhaber indischer Reisepässe bei Zwischenlandungen an französischen Flughäfen offiziell abgeschafft, gültig ab dem 10. April 2026. Das Außenministerium bestätigte die Umsetzung am 24. April, nachdem Paris seinen Visakodex von 2010 geändert hatte. Die Befreiung ermöglicht es indischen Reisenden, günstigere oder schnellere Verbindungen über Charles de Gaulle, Orly und weitere Drehkreuze zu buchen, ohne ein separates Transitvisum beantragen zu müssen – ein Verfahren, das bisher bis zu 15 Tage dauerte und 80 Euro kostete. Fluggesellschaften und Online-Reisebüros erwarten dadurch eine Veränderung der Routen, insbesondere im Fernverkehr zu den Amerikas und Afrika, wo Paris ein umfangreiches Anschlussnetz bietet. Frankreich ist in diesem Jahr der zweite große Schengen-Staat, der das ATV für Inder abschafft; Deutschland hatte eine ähnliche Regelung bereits im Januar während des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz in Delhi eingeführt. Mobilitätsberater gehen davon aus, dass die Niederlande und Spanien – beide beliebte Transitländer – diesem Beispiel folgen könnten, was eine Kettenreaktion auslösen und die europäischen Verbindungen für indische Unternehmen deutlich vereinfachen würde. Für Firmen bedeutet dies vor allem eine kürzere Vorlaufzeit bei der Buchung von Last-Minute-Reisen: Reisende benötigen nur noch das passende Visum für das Endziel und müssen sich im internationalen Transitbereich aufhalten. Duty-of-Care-Teams sollten jedoch daran erinnern, dass das Verlassen des Transitbereichs, auch nur kurz, weiterhin eine Schengen-Kurzzeitvisumpflicht auslöst. Die französischen Behörden weisen darauf hin, dass stichprobenartige Kontrollen zur Verhinderung illegaler Migration fortgesetzt werden und Reisende möglicherweise einen Weiterflugticketnachweis sowie gegebenenfalls ein gültiges US-, UK- oder Schengen-Visum für das Endziel vorlegen müssen. Die Check-in-Systeme der Airlines werden aktualisiert, doch bis die neuen Regeln in den globalen Vertriebssystemen (GDS) vollständig umgesetzt sind, können Mitarbeiter die Regelungen manuell anpassen.
Quelle: ET Travel World
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