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NGOs fordern Brüssel auf, Österreichs Aussetzung von Familienzusammenführungsvisa für Asylsuchende zu beenden

Apr. 29, 2026
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NGOs fordern Brüssel auf, Österreichs Aussetzung von Familienzusammenführungsvisa für Asylsuchende zu beenden
Eine Koalition aus acht humanitären und flüchtlingsrechtlichen Organisationen hat die Europäische Kommission am 28. April 2026 offiziell aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Grund ist die seit 16 Monaten bestehende Aussetzung von Familienzusammenführungsvisa für die meisten Asylsuchenden. Zu den Gruppen gehören unter anderem SOS Mitmensch, Caritas Europa und Save the Children. Sie argumentieren, dass die im März 2025 eingeführte und kürzlich bis mindestens Juni 2026 verlängerte Maßnahme gegen die Artikel 9 und 10 der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung sowie gegen mehrere Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention verstößt.

Das österreichische Innenministerium hält die Aussetzung für rechtmäßig, da der neue EU-Migrations- und Asylpakt den Mitgliedstaaten erlaubt, sogenannte „Integrationsbremse“ anzuwenden, wenn soziale Systeme überlastet werden könnten. Die Behörden verweisen auf einen Rückgang der irregulären Einreisen um 34 % im Jahr 2025 und betonen, dass die Aussetzung durch ein Quotensystem ersetzt wird, sobald objektive Integrationsindikatoren wie der Abschluss von Sprachkursen und die Verfügbarkeit von Wohnraum sich verbessern.

Die NGOs entgegnen, dass das Verbot fast 7.000 anerkannten Flüchtlingen den Kontakt zu Ehepartnern und minderjährigen Kindern verwehrt, was Traumata vertieft und die wirtschaftliche Integration erschwert. Aktuelle Arbeitsmarktdaten des Arbeitsmarktservice (AMS) zeigen, dass Flüchtlinge, die mit nahen Familienmitgliedern zusammenleben, 11 Monate schneller eine Vollzeitbeschäftigung erreichen als Alleinstehende – ein weiteres Argument für die Aufhebung der Beschränkungen.

NGOs fordern Brüssel auf, Österreichs Aussetzung von Familienzusammenführungsvisa für Asylsuchende zu beenden


Arbeitgeber aus Österreichs Krankenhaus- und Hightech-Industrie, die beide unter Fachkräftemangel leiden, haben ihre Besorgnis geäußert und warnen, dass die Aussetzung ihre Möglichkeiten einschränkt, qualifiziertes Personal zu halten, dessen Aufenthaltsstatus von familiärer Stabilität abhängt.

Die Kommission hat 15 Arbeitstage Zeit, den Eingang der Beschwerde zu bestätigen, und bis zu einem Jahr, um über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens zu entscheiden. Obwohl Brüssel selten in Familienzusammenführungsfragen eingreift, weisen Rechtsexperten darauf hin, dass die Kommission bereits gegen die Niederlande und Belgien in ähnlichen Fällen vorgegangen ist. Dies lässt vermuten, dass Wien letztlich mit finanziellen Sanktionen rechnen oder seine Politik ändern muss.

Multinationale Arbeitgeber mit Flüchtlings-Talentpools sollten den Fall daher genau verfolgen und sich auf mögliche Änderungen bei Antragsfristen und Dokumentationsanforderungen bereits im vierten Quartal 2026 vorbereiten.
Quelle: Brussels Signal

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