
Eine Koalition österreichischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen hat die Europäische Kommission offiziell aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Wien einzuleiten. Grund ist die Entscheidung, die Visa für den Familiennachzug von Asylberechtigten bis mindestens Mitte 2026 auszusetzen. In ihrer am 27. April eingereichten und am 28. April bestätigten Beschwerde argumentieren das International Refugee Assistance Project (IRAP), die Asylkoordination Österreich, die evangelische Kirche Österreichs sowie die polnische Organisation Stowarzyszenie Interwencji Prawnej, dass das Einfrieren der Visa sowohl gegen die EU-Familiennachzugsrichtlinie als auch gegen kürzlich verabschiedete Bestimmungen des Migrations- und Asylpakts der EU verstößt.
Österreich hatte die Ausstellung von Visa für den „Teilnahme am Familiennachzug“ im März 2025 nach einem Rekordanstieg der Asylanträge im Jahr 2024 gestoppt. Obwohl es humanitäre Ausnahmen gibt, berichten Anwälte von Bearbeitungszeiten von bis zu 18 Monaten, wodurch Tausende anerkannte Flüchtlinge von Ehepartnern und Kindern getrennt bleiben. Innenministeriumssprecher betonen, dass die Maßnahme vorübergehend und rechtmäßig sei und Teil einer „harten, aber fairen“ Migrationspolitik darstelle.
Die NGOs weisen darauf hin, dass zwischen 2015 und 2025 mehr als 100.000 Migranten – überwiegend Syrer, Afghanen, Türken und Somalier – im Rahmen der Familiennachzugsregelungen nach Österreich gekommen sind. Die aktuelle Aussetzung verursache psychosoziale Schäden und erschwere die Integration. Zudem verweisen sie auf Daten des Bildungsministeriums, wonach inzwischen mehr als die Hälfte der Wiener Schüler zu Hause eine andere Sprache als Deutsch spricht. Die Trennung der Familien erschwere daher zusätzlich den schulischen Erfolg.
Sollte die Kommission die Beschwerde annehmen, könnte sie ein „begründetes Stellungnahme“-Verfahren einleiten, das letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof landet. Für Arbeitgeber bedeutet der Streit Unsicherheit bei der globalen Personalplanung, insbesondere für Mitarbeiter mit Angehörigen im humanitären Status. Personalabteilungen wird empfohlen, alternative Nachzugswege (z. B. den EU-weiten Blue-Card-Angehörigenkanal) zu prüfen und längere Unterstützung bei Unterkunft und Schulbildung einzuplanen. Migrationsrechtler sehen in einem Urteil auch die Chance, zu klären, ob Mitgliedstaaten in künftigen Krisen pauschale Moratorien verhängen dürfen.
Österreich hatte die Ausstellung von Visa für den „Teilnahme am Familiennachzug“ im März 2025 nach einem Rekordanstieg der Asylanträge im Jahr 2024 gestoppt. Obwohl es humanitäre Ausnahmen gibt, berichten Anwälte von Bearbeitungszeiten von bis zu 18 Monaten, wodurch Tausende anerkannte Flüchtlinge von Ehepartnern und Kindern getrennt bleiben. Innenministeriumssprecher betonen, dass die Maßnahme vorübergehend und rechtmäßig sei und Teil einer „harten, aber fairen“ Migrationspolitik darstelle.
Die NGOs weisen darauf hin, dass zwischen 2015 und 2025 mehr als 100.000 Migranten – überwiegend Syrer, Afghanen, Türken und Somalier – im Rahmen der Familiennachzugsregelungen nach Österreich gekommen sind. Die aktuelle Aussetzung verursache psychosoziale Schäden und erschwere die Integration. Zudem verweisen sie auf Daten des Bildungsministeriums, wonach inzwischen mehr als die Hälfte der Wiener Schüler zu Hause eine andere Sprache als Deutsch spricht. Die Trennung der Familien erschwere daher zusätzlich den schulischen Erfolg.
Sollte die Kommission die Beschwerde annehmen, könnte sie ein „begründetes Stellungnahme“-Verfahren einleiten, das letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof landet. Für Arbeitgeber bedeutet der Streit Unsicherheit bei der globalen Personalplanung, insbesondere für Mitarbeiter mit Angehörigen im humanitären Status. Personalabteilungen wird empfohlen, alternative Nachzugswege (z. B. den EU-weiten Blue-Card-Angehörigenkanal) zu prüfen und längere Unterstützung bei Unterkunft und Schulbildung einzuplanen. Migrationsrechtler sehen in einem Urteil auch die Chance, zu klären, ob Mitgliedstaaten in künftigen Krisen pauschale Moratorien verhängen dürfen.
Quelle: Brussels Signal