
In einer fünfstündigen Debatte, die die langjährige Zwiespältigkeit der Schweiz gegenüber der Einwanderung offenlegte, stimmte der Nationalrat am 30. April für die Ablehnung der „Demokratie-Initiative“. Diese Volksinitiative fordert, die Schweizer Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts als Anspruch zu gewähren. Der Antrag scheiterte mit Zweidrittelmehrheit, nachdem sich die Mitte-rechts-Parteien der rechtsgerichteten Schweizerischen Volkspartei (SVP) anschlossen und argumentierten, die Staatsbürgerschaft müsse eine Belohnung für erfolgreiche Integration bleiben und dürfe kein automatischer Verwaltungsakt sein.
Die von der zivilgesellschaftlichen Allianz Aktion Vierviertel lancierte Initiative würde die Zuständigkeit für Einbürgerungskriterien von den Kantonen auf die Eidgenossenschaft übertragen und die erforderliche Aufenthaltsdauer von derzeit zehn oder zwölf Jahren (je nach Kanton) auf landesweit fünf Jahre drastisch verkürzen. Bewerber müssten weiterhin Sprachkenntnisse, ein einwandfreies Strafregister und Respekt vor Schweizer Werten nachweisen, doch lokale Referenden und Interviews – oft als willkürlich und teuer kritisiert – würden entfallen.
Befürworter, darunter die Sozialdemokraten, Grünen und Grünliberalen, betonten, dass die 2,5 Millionen ausländischen Einwohner der Schweiz einen „klaren, fairen und erschwinglichen“ Weg zur politischen Teilhabe verdienen. Sie wiesen darauf hin, dass jeder Vierte, der in der Schweiz lebt und Steuern zahlt, auf Bundesebene nicht wählen darf. Zudem argumentierten sie, dass vorhersehbare Einbürgerungsregeln multinationalen Unternehmen helfen, die Mitarbeitende langfristig versetzen.
Gegner entgegneten, dass die kantonale Ebene am besten für die Beurteilung der Integration geeignet sei und eine beschleunigte Einbürgerung kurzfristiges „Passshopping“ fördern könnte. Justizminister Beat Jans warnte, der Text würde die seit 1848 verankerte kantonale Autonomie einschränken und die lokalen Verwaltungen überfordern.
Der Vorschlag geht nun in der Sommersession an den Ständerat. Sofern der Senat keinen substantiellen Gegenvorschlag unterbreitet, könnten die Schweizer Stimmberechtigten bereits 2027 über die Initiative entscheiden. Während Geschäftsreisende weniger direkt betroffen sind, signalisiert die Debatte, dass sich das Einbürgerungssystem der Schweiz in absehbarer Zeit kaum lockern wird – ein wichtiger Kontext für Personalabteilungen, die langfristige Auslandseinsätze betreuen.
Die von der zivilgesellschaftlichen Allianz Aktion Vierviertel lancierte Initiative würde die Zuständigkeit für Einbürgerungskriterien von den Kantonen auf die Eidgenossenschaft übertragen und die erforderliche Aufenthaltsdauer von derzeit zehn oder zwölf Jahren (je nach Kanton) auf landesweit fünf Jahre drastisch verkürzen. Bewerber müssten weiterhin Sprachkenntnisse, ein einwandfreies Strafregister und Respekt vor Schweizer Werten nachweisen, doch lokale Referenden und Interviews – oft als willkürlich und teuer kritisiert – würden entfallen.
Befürworter, darunter die Sozialdemokraten, Grünen und Grünliberalen, betonten, dass die 2,5 Millionen ausländischen Einwohner der Schweiz einen „klaren, fairen und erschwinglichen“ Weg zur politischen Teilhabe verdienen. Sie wiesen darauf hin, dass jeder Vierte, der in der Schweiz lebt und Steuern zahlt, auf Bundesebene nicht wählen darf. Zudem argumentierten sie, dass vorhersehbare Einbürgerungsregeln multinationalen Unternehmen helfen, die Mitarbeitende langfristig versetzen.
Gegner entgegneten, dass die kantonale Ebene am besten für die Beurteilung der Integration geeignet sei und eine beschleunigte Einbürgerung kurzfristiges „Passshopping“ fördern könnte. Justizminister Beat Jans warnte, der Text würde die seit 1848 verankerte kantonale Autonomie einschränken und die lokalen Verwaltungen überfordern.
Der Vorschlag geht nun in der Sommersession an den Ständerat. Sofern der Senat keinen substantiellen Gegenvorschlag unterbreitet, könnten die Schweizer Stimmberechtigten bereits 2027 über die Initiative entscheiden. Während Geschäftsreisende weniger direkt betroffen sind, signalisiert die Debatte, dass sich das Einbürgerungssystem der Schweiz in absehbarer Zeit kaum lockern wird – ein wichtiger Kontext für Personalabteilungen, die langfristige Auslandseinsätze betreuen.
Quelle: SRF
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