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Jeder Dritte Asylbewerber in Belgien wartet inzwischen mehr als zwei Jahre auf eine Entscheidung

Mai 28, 2026
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Jeder Dritte Asylbewerber in Belgien wartet inzwischen mehr als zwei Jahre auf eine Entscheidung
Neue Zahlen vom 27. Mai 2026 zeigen, dass 30 % der Asylbewerber, die im ersten Quartal dieses Jahres eine Entscheidung erhielten, mindestens zwei Jahre gewartet haben – deutlich über dem von der EU vorgegebenen Sechs-Monats-Ziel. Die Daten, zuerst vom Het Nieuwsblad veröffentlicht und vom Immigrationsamt bestätigt, weisen eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 533 Tagen auf, nach 430 Tagen im Jahr 2024. Der Generalkommissar für Flüchtlinge und Staatenlose Belgiens (CGVS) führt die Verzögerungen auf einen Rückstau zurück, der sich während der Pandemie aufgebaut hat, sowie auf einen Anstieg der Anträge aufgrund der Konflikte in der Ukraine, im Sudan und im Gazastreifen. Die Personalstärke beim CGVS und beim Immigrationsamt wurde seit Ende 2025 erhöht, doch Gewerkschaften betonen, dass neue Mitarbeiter noch in der Einarbeitung sind und komplexe Fälle noch nicht bewältigen können. Politisch setzt die Statistik die Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt unter Druck, die Belgiens „strengste Migrationspolitik bisher“ vorantreibt. Oppositionsabgeordnete kritisieren, dass die lange Ungewissheit die Rechte der Antragsteller verletzt und die Steuerzahler belastet: Die Bundesaufnahmeagentur Fedasil muss während der Wartezeit Unterkunft und Leistungen finanzieren. Die Ministerin betont, dass zusätzliche Investitionen – 42 Millionen Euro für 2026 – die durchschnittliche Entscheidungsdauer bis Mitte 2027 auf unter ein Jahr senken sollen. Für Arbeitgeber hat der Rückstau Folgen: Personalabteilungen, die humanitäre Einstellungen (z. B. hochqualifizierte Flüchtlinge) unterstützen, sehen sich mit unvorhersehbaren Startterminen konfrontiert, während Fälle von abhängigen Familienangehörigen bereits in Belgien lebender Talente ebenfalls verzögert werden. Unternehmen wird empfohlen, 1) längere Vorlaufzeiten für Arbeitserlaubnisverfahren einzuplanen, 2) wo möglich Wege über den „vorübergehenden Schutz“ zu nutzen und 3) den EU-Migrations- und Asylpakt zu beobachten, der am 12. Juni 2026 in Kraft tritt und die Mitgliedstaaten verpflichtet, Verfahren zu beschleunigen. Anwaltskanzleien prognostizieren, dass Belgien nach Inkrafttreten der verbindlichen Sechs-Monats-Frist eine vereinfachte Vorprüfung für eindeutige Fälle und digitale Anhörungen einführen könnte. Bis dahin sollten Mobility-Manager bei der Personalplanung für potenzielle Flüchtlingseinstellungen mit einer zweijährigen Perspektive rechnen.
Quelle: Anadolu Agency

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