
Das seit langem verzögerte European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) – oft als die „Euro-ESTA“ der EU bezeichnet – wird für Staatsangehörige aus Großbritannien, den USA und anderen visumfreien Ländern erst ab April 2027 verpflichtend sein, berichtete Reiseexperte Simon Calder am 28. Mai. Brüssel hat den Start von ETIAS an die erfolgreiche Einführung des biometrischen Ein- und Ausreisesystems (EES) gekoppelt. Obwohl Frankreich am 10. April 2026 vollständig auf das EES umgestellt hat, kämpft das erweiterte Schengen-Netzwerk weiterhin mit technischen Ausfällen und Personalmangel, was an einigen Flughäfen und im Hafen von Dover zu Warteschlangen führt. Die Europäische Kommission besteht daher auf eine mindestens sechsmonatige „Übergangsphase“ und eine weitere sechsmonatige „Kulanzzeit“ nach dem Start von ETIAS, wodurch die rechtliche Verpflichtung für Reisende erst weit ins Jahr 2027 verschoben wird.
Für Mobilitätsprogramme bedeutet das wertvolle Zeit. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, können bis zum nächsten Jahr weiterhin die bestehende Passkontrolle für Kurzaufenthalte nutzen, sollten aber bereits mit der Gebühr von 20 Euro und der zusätzlichen Datenerfassung durch ETIAS (Berufsbezeichnung, Adresse der ersten Übernachtung, Sicherheitsfragen) kalkulieren. Reiseanbieter sollten zudem ihre Buchungsprozesse überprüfen, damit ETIAS-Nummern künftig zusammen mit den Passdaten erfasst werden können, sobald die Fluggesellschaften dieses Feld verpflichtend machen. Die französische Grenzpolizei hat bereits angekündigt, ETIAS-Prüfungen in ihre neue PARAFE-E-Gate-Software zu integrieren, was bedeutet, dass Passagiere ohne gültige Genehmigung nach Umstellung automatisch abgewiesen werden könnten. Erste Registrierungstests sind für das vierte Quartal 2026 an den Flughäfen Paris-CDG und Lyon-Saint-Exupéry geplant.
Wichtiges praktisches Fazit: Multinationale Unternehmen sollten jetzt beginnen, die Reisendengruppen (Praktikanten, Vielflieger, Auftragnehmer) zu identifizieren, die als „visumfreie Drittstaatsangehörige“ gelten und daher die neue Genehmigung benötigen. Außerdem sollte die später als erwartet eintretende Frist klar kommuniziert werden, um Verwirrung zu vermeiden.
Für Mobilitätsprogramme bedeutet das wertvolle Zeit. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, können bis zum nächsten Jahr weiterhin die bestehende Passkontrolle für Kurzaufenthalte nutzen, sollten aber bereits mit der Gebühr von 20 Euro und der zusätzlichen Datenerfassung durch ETIAS (Berufsbezeichnung, Adresse der ersten Übernachtung, Sicherheitsfragen) kalkulieren. Reiseanbieter sollten zudem ihre Buchungsprozesse überprüfen, damit ETIAS-Nummern künftig zusammen mit den Passdaten erfasst werden können, sobald die Fluggesellschaften dieses Feld verpflichtend machen. Die französische Grenzpolizei hat bereits angekündigt, ETIAS-Prüfungen in ihre neue PARAFE-E-Gate-Software zu integrieren, was bedeutet, dass Passagiere ohne gültige Genehmigung nach Umstellung automatisch abgewiesen werden könnten. Erste Registrierungstests sind für das vierte Quartal 2026 an den Flughäfen Paris-CDG und Lyon-Saint-Exupéry geplant.
Wichtiges praktisches Fazit: Multinationale Unternehmen sollten jetzt beginnen, die Reisendengruppen (Praktikanten, Vielflieger, Auftragnehmer) zu identifizieren, die als „visumfreie Drittstaatsangehörige“ gelten und daher die neue Genehmigung benötigen. Außerdem sollte die später als erwartet eintretende Frist klar kommuniziert werden, um Verwirrung zu vermeiden.
Quelle: The Independent
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