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Frankreich erlässt Durchführungsrundschreiben zum EU-Migrationspakt und reformiert nationale Asylverfahren

Juni 12, 2026
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Frankreich erlässt Durchführungsrundschreiben zum EU-Migrationspakt und reformiert nationale Asylverfahren
Nur wenige Stunden bevor das europäische Abkommen in Kraft trat, veröffentlichte das französische Innenministerium eine 120-seitige Rundverfügung (NOR INTV2615721C), die große Teile des Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile (CESEDA) neu schreibt. Ab dem 12. Juni müssen lokale Präfekturen, OFPRA-Mitarbeiter, Grenzpolizei und Einwanderungsgerichte neun unmittelbar anwendbare EU-Verordnungen umsetzen und zahlreiche nationale Artikel, die nun im Widerspruch zum europäischen Recht stehen, außer Kraft setzen. Wichtige operative Änderungen umfassen ein einheitliches, farbcodiertes Asylantragsformular, das in den Präfekturen ausgegeben wird, eine Frist von fünf Tagen für erste Anhörungsgespräche sowie die verpflichtende Übermittlung von Fingerabdrücken an Eurodac innerhalb von 72 Stunden nach Registrierung. Das Ministerium warnt, dass die Nichteinhaltung der neuen Fristen Frankreich rechtlichen Risiken und möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU aussetzen könnte. Die Rundverfügung stellt außerdem klar, dass Migranten, die bei Kanalüberquerungen aufgegriffen werden, in das Grenzverfahren des Pakts eingegliedert werden können – selbst wenn sie in französischen Hoheitsgewässern gerettet wurden – und dass gegen negative Entscheidungen eingelegte Berufungen nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung haben. Arbeitgeber, die entsandte oder innerbetriebliche Mitarbeiter beschäftigen, werden dazu angehalten, die „Statut“-Codes auf den Aufenthaltstiteln ihrer Beschäftigten zu überprüfen, da einige bisherige Titel bei Verlängerung ungültig werden. Für Manager der Unternehmensmobilität ist die wichtigste Erkenntnis die Beschleunigung: Asylbewerber erhalten schneller Entscheidungen, aber auch abgelehnte Antragsteller, was laut der eigenen Folgenabschätzung des Ministeriums zu einem Anstieg der Abschiebungen um bis zu 30 % führen könnte. Unternehmen, die humanitäre Visa sponsern, müssen ihre internen Zeitpläne an den neuen Verfahrensrhythmus anpassen. Schulungswebinare für HR-Teams werden von der Business France Agentur noch in diesem Monat organisiert.
Quelle: Direction générale des étrangers en France

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