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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft, Prag strebt Ausstieg aus verpflichtender Solidarität an

Juni 13, 2026
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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft, Prag strebt Ausstieg aus verpflichtender Solidarität an
Kurz vor Mitternacht am 12. Juni trat der lang diskutierte EU-Migrations- und Asylpakt offiziell in allen 27 Mitgliedstaaten in Kraft. Das neue Gesetzespaket sieht eine verpflichtende Überprüfung aller Nicht-EU-Ankömmlinge, beschleunigte Asyl- und Rückführungsverfahren an den Außengrenzen, eine verpflichtende biometrische Datenbank sowie – am umstrittensten – einen „Solidaritätsmechanismus“ vor, der von jedem Mitgliedstaat verlangt, entweder eine Quote an Asylsuchenden aufzunehmen oder einen jährlichen Finanzbeitrag zu leisten. Für die Tschechische Republik ist der Beginn des Pakts mehr als nur ein technischer Meilenstein. Innenminister Lubomír Metnar bestätigte, dass Prag offiziell eine einjährige Ausnahmeregelung vom Solidaritätsmechanismus beantragt hat, da das Land bereits über eine halbe Million ukrainische Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutz beherbergt. Während die Europäische Kommission für 2026 Flexibilität signalisiert hat, befürchten tschechische Behörden in den Folgejahren hohe Strafen, falls die Ausnahme nicht verlängert wird. Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Einsätze oder saisonale Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten angewiesen sind, sollten daher genau beobachten, ob Prag letztlich finanzielle Beiträge zahlt oder begrenzte Umsiedlungen akzeptiert, da eine Kürzung der EU-Fördermittel zu strengeren nationalen Visakontingenten führen könnte. Der Pakt vereinfacht zudem die Überarbeitung des Schengen-Grenzkodex, wodurch Länder an der EU-Außengrenze wie Italien, Spanien und Griechenland Asylsuchende bis zu 12 Wochen in neuen „Screening-Zentren“ an den Grenzen festhalten dürfen. Tschechische Unternehmen mit Niederlassungen in diesen Staaten sollten längere Vorlaufzeiten für die Entsendung von Nicht-EU-Fachkräften zu Kundenstandorten einplanen und Reisende anweisen, bei der Durchreise durch externe Schengen-Grenzen einen Nachweis über Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis mitzuführen. Aus Compliance-Sicht müssen tschechische Arbeitgeber nun sicherstellen, dass alle entsandten Drittstaatsangehörigen biometrisch im künftigen Ein- und Ausreisesystem (EES) erfasst sind. Personalabteilungen werden dringend gebeten, ihre Checklisten für entsandte Mitarbeiter zu aktualisieren, da ein nicht rechtzeitig erfasster Ausreisevorgang nach dem Start des EES im Herbst 2026 automatische Überziehungswarnungen auslösen könnte. Multinationale Unternehmen sollten zudem ihre Krisenmanagementpläne überprüfen: Der Pakt ermächtigt EU-Agenturen, eine „Instrumentalisierungsklausel“ zu aktivieren, die visumfreies Reisen aus einem Nicht-EU-Land aussetzen kann, wenn dieses als Förderer irregulärer Migration eingestuft wird. Schließlich ist die politische Debatte in Prag längst nicht abgeschlossen. Oppositionsparteien werfen der Regierung vor, die EU-Einheit zu untergraben, während Wirtschaftskammern befürchten, dass ein rein finanzieller Opt-out langfristig teurer sein könnte als die Annahme einer kleinen Umsiedlungsquote in Verbindung mit EU-Infrastrukturmitteln. Die ersten Berichtspflichten zur Einhaltung des Pakts sind für September vorgesehen; bis dahin werden tschechische HR-, Mobilitäts- und Reiseteams ein klareres Bild davon haben, wie der Pakt die Einwanderungssituation des Landes für die Haushaltsplanungen 2027 verändert.
Quelle: TN.cz

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