
Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Ungarn trat am 16. November 2025 in Kraft, gilt jedoch ab dem 1. Januar 2026. Es bringt die BEPS-Mindeststandards sowie einen neuen Anti-Missbrauchstest mit Hauptzweckregelung zur Anwendung. Das aktualisierte Abkommen klärt die Wohnsitz-Zuweisungsregeln, erweitert die Informationsaustauschklauseln und harmonisiert die Definition der Betriebsstätte gemäß den OECD-Standards.
Für Arbeitgeber, die Mitarbeiter zwischen den wachsenden Fintech- und Pharmastandorten in Zürich und Budapest entsenden, ist die wichtigste Änderung die Abschaffung der Quellensteuer auf bestimmte grenzüberschreitende Dividendenzahlungen, sofern der wirtschaftliche Eigentümer mindestens 10 % der zahlenden Gesellschaft für ein Jahr hält. Das Protokoll definiert zudem die Regeln für abhängige persönliche Dienstleistungen neu: Mitarbeiter können nun bis zu 183 Tage innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums im Gaststaat verbringen, bevor dort eine Besteuerung einsetzt – zuvor wurde die Frist kalenderjährlich berechnet, was zu komplexen Halbjahresregelungen führte.
Mobility- und Payroll-Teams sollten ihre Bruttoaufstockungsberechnungen anpassen und Entsendestrukturen überprüfen, die auf der alten Tageszählmethode basierten. Die ungarischen Steuerbehörden haben bestätigt, dass Bescheinigungen über die Sozialversicherungsdeckung nach den EU-Koordinierungsregeln unverändert gültig bleiben.
Das Schweizer Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) empfiehlt Unternehmen, überarbeitete Anträge auf Steuerentlastung so bald wie möglich einzureichen, um eine doppelte Quellensteuer im ersten Quartal zu vermeiden. Banken rüsten ihre Quellensteuersysteme auf, um die neuen Dividendensteuersätze ab der ersten Ausschüttung im Jahr 2026 automatisch anzuwenden.
Während die Anti-Missbrauchsklausel des Protokolls die Umgehung durch zirkuläre Dividendenflüsse erschwert, schafft sie gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für echte operative Strukturen – was besonders für die wachsende Zahl multinationaler Unternehmen mit Sitz in der Schweiz relevant ist, die Shared-Service-Center in Ungarn ansiedeln.
Für Arbeitgeber, die Mitarbeiter zwischen den wachsenden Fintech- und Pharmastandorten in Zürich und Budapest entsenden, ist die wichtigste Änderung die Abschaffung der Quellensteuer auf bestimmte grenzüberschreitende Dividendenzahlungen, sofern der wirtschaftliche Eigentümer mindestens 10 % der zahlenden Gesellschaft für ein Jahr hält. Das Protokoll definiert zudem die Regeln für abhängige persönliche Dienstleistungen neu: Mitarbeiter können nun bis zu 183 Tage innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums im Gaststaat verbringen, bevor dort eine Besteuerung einsetzt – zuvor wurde die Frist kalenderjährlich berechnet, was zu komplexen Halbjahresregelungen führte.
Mobility- und Payroll-Teams sollten ihre Bruttoaufstockungsberechnungen anpassen und Entsendestrukturen überprüfen, die auf der alten Tageszählmethode basierten. Die ungarischen Steuerbehörden haben bestätigt, dass Bescheinigungen über die Sozialversicherungsdeckung nach den EU-Koordinierungsregeln unverändert gültig bleiben.
Das Schweizer Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) empfiehlt Unternehmen, überarbeitete Anträge auf Steuerentlastung so bald wie möglich einzureichen, um eine doppelte Quellensteuer im ersten Quartal zu vermeiden. Banken rüsten ihre Quellensteuersysteme auf, um die neuen Dividendensteuersätze ab der ersten Ausschüttung im Jahr 2026 automatisch anzuwenden.
Während die Anti-Missbrauchsklausel des Protokolls die Umgehung durch zirkuläre Dividendenflüsse erschwert, schafft sie gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für echte operative Strukturen – was besonders für die wachsende Zahl multinationaler Unternehmen mit Sitz in der Schweiz relevant ist, die Shared-Service-Center in Ungarn ansiedeln.
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