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Neue schweizerisch-französische Doppelbesteuerungsregeln verankern 40 %-Homeoffice-Grenze für Grenzgänger dauerhaft

Jan. 29, 2026
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Neue schweizerisch-französische Doppelbesteuerungsregeln verankern 40 %-Homeoffice-Grenze für Grenzgänger dauerhaft
Newland Chase hat Mobility-Managern mitgeteilt, dass das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) 2023 zwischen der Schweiz und Frankreich am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und am 28. Januar 2026 offiziell veröffentlicht wurde. (newlandchase.com) Die Änderung verankert dauerhaft eine jährliche Homeoffice-Grenze von 40 % – plus bis zu zehn Tage für andere kurze Auslandseinsätze – während der französisch ansässige Grenzgänger remote arbeiten kann, ohne dass die Einkommensteuerpflicht von der Schweiz nach Frankreich verlagert wird.

Diese Neuerung betrifft Tausende von Grenzgängern mit Schweizer G-Bewilligung, die in den französischen Grenzregionen Haute-Savoie, Ain und Doubs leben und wöchentlich in Städten wie Genf, Lausanne oder Basel arbeiten. Während der Covid-Pandemie galten ähnliche temporäre Regelungen, die den Beschäftigten Flexibilität boten, jedoch ohne langfristige Rechtssicherheit für Unternehmen. Die neuen Bestimmungen schaffen nun Klarheit bis auf Weiteres: Solange die 40 %-Homeoffice-Grenze nicht überschritten wird, bleibt die Schweizer Quellensteuer bestehen, wobei die Schweiz Frankreich über einen Einnahmenteilungsmechanismus entschädigt.

Neue schweizerisch-französische Doppelbesteuerungsregeln verankern 40 %-Homeoffice-Grenze für Grenzgänger dauerhaft


Für Arbeitgeber bedeutet dies einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Ab 2027 müssen sie der Schweizer Eidgenössischen Steuerverwaltung jährlich einen Bericht über die Homeoffice-Tage und Auslandsdienstreisen jedes Mitarbeiters vorlegen. HR-Systeme sollten daher 2026 entsprechend angepasst werden, um tägliche Arbeitsorte zu erfassen und zu melden, wenn die 40 %-Grenze erreicht wird. Experten für Mobilität warnen, dass reisestarke Tätigkeiten die Grenze unabsichtlich überschreiten können, da auch Auslandseinsätze auf die Quote angerechnet werden.

Wichtig: Das Überschreiten der Steuergrenze führt nicht zum Verlust der G-Bewilligung oder anderer Aufenthaltsrechte. Allerdings wird ab Überschreiten der 40 %-Marke ein Teil des Gehalts in Frankreich steuerpflichtig, was Sozialversicherungs- und Meldepflichten auslösen kann. Unternehmen sollten jetzt Kostenaufteilungen und Schattenabrechnungen durchspielen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Da hybrides Arbeiten mittlerweile zum Standard geworden ist, bietet das Protokoll eine seltene regulatorische Planungssicherheit. Multinationale Unternehmen können diese Regelung nutzen, um den Talentpool in den französischen Grenzregionen zu erweitern und gleichzeitig die Attraktivität der Schweizer Gehälter zu erhalten – vorausgesetzt, es gibt ein zuverlässiges Zeiterfassungssystem und umfassende Schulungen für die Mitarbeitenden.
Quelle: Newland Chase

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