
Schweizer Unternehmen mit grenzüberschreitenden Mitarbeitenden in Frankreich sehen sich seit dem 1. Januar 2026 neuen Compliance-Anforderungen gegenüber, da die Telearbeitsregelungen des geänderten Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und der Schweiz in Kraft getreten sind. Die während der COVID-Pandemie eingeführte Übergangsregelung, die unbegrenztes Homeoffice ohne steuerliche Folgen erlaubte, endete am 31. Dezember 2025.
Nach dem neuen Rahmen dürfen in Frankreich ansässige Mitarbeitende bis zu 40 % ihrer jährlichen Arbeitstage im Homeoffice verbringen (inklusive einer 10-tägigen Pauschale für andere Auslandsdienstreisen) und bleiben dabei in der Schweiz steuerpflichtig – vorausgesetzt, ihr Schweizer Arbeitgeber reicht monatliche Telearbeitsberichte ein und sichert A1-Sozialversicherungsbescheinigungen. Kantone, die an den speziellen grenzüberschreitenden Abkommen beteiligt sind – darunter Genf, Waadt, Basel-Stadt und Neuenburg – müssen Gehaltsdaten übermitteln, die ab 2027 automatisch mit den französischen Steuerbehörden ausgetauscht werden.
Bei Nichteinhaltung drohen Doppelbesteuerung, Lohnstrafen und Nachzahlungen in der Sozialversicherung. Multinationale Unternehmen aktualisieren daher ihre HRIS-Systeme, um Arbeitstage am jeweiligen Standort in Echtzeit zu erfassen, und überarbeiten Arbeitsverträge, um die Telearbeitsgrenzen klar zu definieren. Einige Firmen begrenzen das Homeoffice vorsorglich auf 30 %, um Puffer zu schaffen.
Mitarbeitende, die die 40 %-Grenze überschreiten, unterliegen für das gesamte Jahr den französischen Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften, was die Arbeitgeberkosten erheblich steigen lässt. Mobility-Manager sollten Szenarien durchspielen und prüfen, ob lokale französische Arbeitsverträge oder der Status als Schweizer Grenzgänger für häufige Telearbeitende sinnvoller sind.
Das neue Meldeverfahren fördert zudem das Interesse an Coworking-Spaces direkt an der Schweizer Grenze, die es französischen Mitarbeitenden ermöglichen, Arbeitstage auf Schweizer Gebiet zu dokumentieren, ohne lange Pendelwege in Kauf nehmen zu müssen.
Nach dem neuen Rahmen dürfen in Frankreich ansässige Mitarbeitende bis zu 40 % ihrer jährlichen Arbeitstage im Homeoffice verbringen (inklusive einer 10-tägigen Pauschale für andere Auslandsdienstreisen) und bleiben dabei in der Schweiz steuerpflichtig – vorausgesetzt, ihr Schweizer Arbeitgeber reicht monatliche Telearbeitsberichte ein und sichert A1-Sozialversicherungsbescheinigungen. Kantone, die an den speziellen grenzüberschreitenden Abkommen beteiligt sind – darunter Genf, Waadt, Basel-Stadt und Neuenburg – müssen Gehaltsdaten übermitteln, die ab 2027 automatisch mit den französischen Steuerbehörden ausgetauscht werden.
Bei Nichteinhaltung drohen Doppelbesteuerung, Lohnstrafen und Nachzahlungen in der Sozialversicherung. Multinationale Unternehmen aktualisieren daher ihre HRIS-Systeme, um Arbeitstage am jeweiligen Standort in Echtzeit zu erfassen, und überarbeiten Arbeitsverträge, um die Telearbeitsgrenzen klar zu definieren. Einige Firmen begrenzen das Homeoffice vorsorglich auf 30 %, um Puffer zu schaffen.
Mitarbeitende, die die 40 %-Grenze überschreiten, unterliegen für das gesamte Jahr den französischen Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften, was die Arbeitgeberkosten erheblich steigen lässt. Mobility-Manager sollten Szenarien durchspielen und prüfen, ob lokale französische Arbeitsverträge oder der Status als Schweizer Grenzgänger für häufige Telearbeitende sinnvoller sind.
Das neue Meldeverfahren fördert zudem das Interesse an Coworking-Spaces direkt an der Schweizer Grenze, die es französischen Mitarbeitenden ermöglichen, Arbeitstage auf Schweizer Gebiet zu dokumentieren, ohne lange Pendelwege in Kauf nehmen zu müssen.
Quelle: EY Tax Alert
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Schweiz.Mehr von Schweiz
Alle anzeigen
Die Kontingente für Schweizer Arbeitsbewilligungen 2026 treten heute in Kraft und bieten Arbeitgebern Planungssicherheit
Wintersturm legt Flughäfen Zürich und Genf lahm – 244 Flugverspätungen an Silvester