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Neue Telearbeitsregeln zwischen Frankreich und der Schweiz treten in Kraft: Arbeitgeber müssen Echtzeit-Meldepflichten erfüllen

Jan. 2, 2026
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Neue Telearbeitsregeln zwischen Frankreich und der Schweiz treten in Kraft: Arbeitgeber müssen Echtzeit-Meldepflichten erfüllen
Schweizer Unternehmen mit grenzüberschreitenden Mitarbeitenden in Frankreich sehen sich seit dem 1. Januar 2026 neuen Compliance-Anforderungen gegenüber, da die Telearbeitsregelungen des geänderten Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und der Schweiz in Kraft getreten sind. Die während der COVID-Pandemie eingeführte Übergangsregelung, die unbegrenztes Homeoffice ohne steuerliche Folgen erlaubte, endete am 31. Dezember 2025.

Nach dem neuen Rahmen dürfen in Frankreich ansässige Mitarbeitende bis zu 40 % ihrer jährlichen Arbeitstage im Homeoffice verbringen (inklusive einer 10-tägigen Pauschale für andere Auslandsdienstreisen) und bleiben dabei in der Schweiz steuerpflichtig – vorausgesetzt, ihr Schweizer Arbeitgeber reicht monatliche Telearbeitsberichte ein und sichert A1-Sozialversicherungsbescheinigungen. Kantone, die an den speziellen grenzüberschreitenden Abkommen beteiligt sind – darunter Genf, Waadt, Basel-Stadt und Neuenburg – müssen Gehaltsdaten übermitteln, die ab 2027 automatisch mit den französischen Steuerbehörden ausgetauscht werden.

Neue Telearbeitsregeln zwischen Frankreich und der Schweiz treten in Kraft: Arbeitgeber müssen Echtzeit-Meldepflichten erfüllen


Bei Nichteinhaltung drohen Doppelbesteuerung, Lohnstrafen und Nachzahlungen in der Sozialversicherung. Multinationale Unternehmen aktualisieren daher ihre HRIS-Systeme, um Arbeitstage am jeweiligen Standort in Echtzeit zu erfassen, und überarbeiten Arbeitsverträge, um die Telearbeitsgrenzen klar zu definieren. Einige Firmen begrenzen das Homeoffice vorsorglich auf 30 %, um Puffer zu schaffen.

Mitarbeitende, die die 40 %-Grenze überschreiten, unterliegen für das gesamte Jahr den französischen Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften, was die Arbeitgeberkosten erheblich steigen lässt. Mobility-Manager sollten Szenarien durchspielen und prüfen, ob lokale französische Arbeitsverträge oder der Status als Schweizer Grenzgänger für häufige Telearbeitende sinnvoller sind.

Das neue Meldeverfahren fördert zudem das Interesse an Coworking-Spaces direkt an der Schweizer Grenze, die es französischen Mitarbeitenden ermöglichen, Arbeitstage auf Schweizer Gebiet zu dokumentieren, ohne lange Pendelwege in Kauf nehmen zu müssen.
Quelle: EY Tax Alert

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