
Die Europäische Kommission empfiehlt heute, dass Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren, die die Ukraine ohne offizielle Ausreisegenehmigung verlassen, in der Europäischen Union keinen automatischen vorübergehenden Schutz (Temporary Protection, TP) mehr erhalten sollen. Dieser Schritt soll die Mobilisierung in Kiew stärken, hat aber unmittelbare Auswirkungen auf Österreich, das fast 90.000 ukrainische Geflüchtete unter der TP-Richtlinie aufnimmt.
Sollten die Mitgliedstaaten der Änderung zustimmen, muss das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Österreich an Grenzstellen und Aufnahmezentren zusätzliche Prüfungen zur Anspruchsberechtigung einführen. Antragsteller, die keine legale Ausreise – üblicherweise durch einen Stempel der ukrainischen Militärverwaltung – nachweisen können, verlieren das Recht auf sofortigen Aufenthalt, Arbeit und Sozialleistungen. Sie können weiterhin Asyl beantragen, doch dieser Weg ist langwierig und bietet keine Garantie auf einen Status.
Das Innenministerium in Wien unterstützt den Vorschlag und argumentiert, dass Österreich sich an den sicherheitspolitischen Bedürfnissen der Ukraine orientieren sollte. NGOs zeigen sich hingegen skeptisch, da viele Männer aus Gewissensgründen der Wehrpflicht entgehen und bei einer Rückkehr Verfolgung drohen könnte. Rechtsexperten warnen zudem, dass die neue Regelung zu mehr Haftfällen und Rechtsmitteln führen könnte, was die ohnehin durch den EU-Asyl- und Migrationspakt belasteten Verwaltungsgerichte zusätzlich fordert.
Unternehmen, die ukrainische Fachkräfte beschäftigen oder rekrutieren, müssen sich auf verstärkte Compliance-Prüfungen einstellen. Aktuelle TP-Aufenthaltskarten behalten ihre Gültigkeit, doch künftige Verlängerungen könnten verweigert werden, wenn der Inhaber die Ukraine illegal verlassen hat. Personalabteilungen sollten die Dokumente ihrer Mitarbeitenden jetzt überprüfen und gegebenenfalls auf Rot-Weiß-Rot-Karten oder innerbetriebliche Versetzungen umstellen. Mobilitätsberater empfehlen zudem, psychosoziale Unterstützung auszubauen, da die Unsicherheit über den rechtlichen Status bei ukrainischen Beschäftigten und ihren Familien voraussichtlich zunehmen wird.
Sollten die Mitgliedstaaten der Änderung zustimmen, muss das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Österreich an Grenzstellen und Aufnahmezentren zusätzliche Prüfungen zur Anspruchsberechtigung einführen. Antragsteller, die keine legale Ausreise – üblicherweise durch einen Stempel der ukrainischen Militärverwaltung – nachweisen können, verlieren das Recht auf sofortigen Aufenthalt, Arbeit und Sozialleistungen. Sie können weiterhin Asyl beantragen, doch dieser Weg ist langwierig und bietet keine Garantie auf einen Status.
Das Innenministerium in Wien unterstützt den Vorschlag und argumentiert, dass Österreich sich an den sicherheitspolitischen Bedürfnissen der Ukraine orientieren sollte. NGOs zeigen sich hingegen skeptisch, da viele Männer aus Gewissensgründen der Wehrpflicht entgehen und bei einer Rückkehr Verfolgung drohen könnte. Rechtsexperten warnen zudem, dass die neue Regelung zu mehr Haftfällen und Rechtsmitteln führen könnte, was die ohnehin durch den EU-Asyl- und Migrationspakt belasteten Verwaltungsgerichte zusätzlich fordert.
Unternehmen, die ukrainische Fachkräfte beschäftigen oder rekrutieren, müssen sich auf verstärkte Compliance-Prüfungen einstellen. Aktuelle TP-Aufenthaltskarten behalten ihre Gültigkeit, doch künftige Verlängerungen könnten verweigert werden, wenn der Inhaber die Ukraine illegal verlassen hat. Personalabteilungen sollten die Dokumente ihrer Mitarbeitenden jetzt überprüfen und gegebenenfalls auf Rot-Weiß-Rot-Karten oder innerbetriebliche Versetzungen umstellen. Mobilitätsberater empfehlen zudem, psychosoziale Unterstützung auszubauen, da die Unsicherheit über den rechtlichen Status bei ukrainischen Beschäftigten und ihren Familien voraussichtlich zunehmen wird.
Quelle: ORF.at