
Das Innenministerium gab am 8. Juli 2026 bekannt, dass das Gesetz zur nationalen Sicherheit (Staatliche Bedrohungen) die königliche Zustimmung erhalten hat. Dies verleiht den Ministern eine Reihe neuer Befugnisse zur Bekämpfung feindlicher Staatsaktivitäten. Obwohl das Gesetz als Sicherheitsmaßnahme präsentiert wird, betreffen mehrere Bestimmungen direkt Fachkräfte im Bereich der globalen Mobilität.
Nach dem Gesetz kann der Innenminister nun sogenannte „Anordnungen zur Verhinderung ausländischer Einmischung“ erlassen, die bestimmten Personen die Erteilung eines UK-Visums verweigern oder, falls sie sich bereits im Land aufhalten, regelmäßige Polizeimeldungen vorschreiben sowie deren Arbeits- und Studienrechte einschränken. Zudem wird die Beweislage für die Aufhebung bestehender Visa aus Gründen der nationalen Sicherheit gesenkt, wobei Berufungen nur noch vor der Sonderkommission für Einwanderungsberufungen möglich sind.
Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in sensible Bereiche wie Künstliche Intelligenz, Telekommunikation oder Verteidigung entsenden, besteht das größte Risiko in einer unbeabsichtigten Verbindung: Firmen müssen bestätigen, dass die Entsandten nicht im Auftrag eines sanktionierten Staats handeln. Juristen gehen davon aus, dass dies bei der Erneuerung von Sponsor-Lizenzen thematisiert wird und eine erweiterte Due-Diligence-Prüfung ähnlich der US-amerikanischen Exportkontrollverfahren erforderlich macht.
Personalabteilungen sollten ihre Checklisten für die Mobilitätsaufnahme aktualisieren, um Doppelstaatsangehörige aus den im kommenden „Staatliche Bedrohungen-Verzeichnis“ aufgeführten Ländern (voraussichtlich Russland, Iran und Nordkorea) zu erfassen, und sich auf längere Bearbeitungszeiten einstellen, da UKVI die neuen Risikofilter anwendet.
Die Geschäftsreisenden-Community begrüßt die Reformen grundsätzlich, warnt jedoch, dass fehlende transparente Leitlinien Unsicherheiten für legitime Reisende schaffen könnten. Das Innenministerium betont, dass Entscheidungen weiterhin „fallbezogen“ und verhältnismäßig getroffen werden, doch Berater rechnen mit einem anfänglichen Anstieg von Ablehnungen, während die Sachbearbeiter die neuen Befugnisse erproben.
Nach dem Gesetz kann der Innenminister nun sogenannte „Anordnungen zur Verhinderung ausländischer Einmischung“ erlassen, die bestimmten Personen die Erteilung eines UK-Visums verweigern oder, falls sie sich bereits im Land aufhalten, regelmäßige Polizeimeldungen vorschreiben sowie deren Arbeits- und Studienrechte einschränken. Zudem wird die Beweislage für die Aufhebung bestehender Visa aus Gründen der nationalen Sicherheit gesenkt, wobei Berufungen nur noch vor der Sonderkommission für Einwanderungsberufungen möglich sind.
Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in sensible Bereiche wie Künstliche Intelligenz, Telekommunikation oder Verteidigung entsenden, besteht das größte Risiko in einer unbeabsichtigten Verbindung: Firmen müssen bestätigen, dass die Entsandten nicht im Auftrag eines sanktionierten Staats handeln. Juristen gehen davon aus, dass dies bei der Erneuerung von Sponsor-Lizenzen thematisiert wird und eine erweiterte Due-Diligence-Prüfung ähnlich der US-amerikanischen Exportkontrollverfahren erforderlich macht.
Personalabteilungen sollten ihre Checklisten für die Mobilitätsaufnahme aktualisieren, um Doppelstaatsangehörige aus den im kommenden „Staatliche Bedrohungen-Verzeichnis“ aufgeführten Ländern (voraussichtlich Russland, Iran und Nordkorea) zu erfassen, und sich auf längere Bearbeitungszeiten einstellen, da UKVI die neuen Risikofilter anwendet.
Die Geschäftsreisenden-Community begrüßt die Reformen grundsätzlich, warnt jedoch, dass fehlende transparente Leitlinien Unsicherheiten für legitime Reisende schaffen könnten. Das Innenministerium betont, dass Entscheidungen weiterhin „fallbezogen“ und verhältnismäßig getroffen werden, doch Berater rechnen mit einem anfänglichen Anstieg von Ablehnungen, während die Sachbearbeiter die neuen Befugnisse erproben.
Quelle: Home Office
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