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Tschechische Regierung präsentiert Gesetzentwurf für aktive Anti-Drohnen-Abwehr an Flughäfen und anderen kritischen Standorten

Juli 22, 2026
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Tschechische Regierung präsentiert Gesetzentwurf für aktive Anti-Drohnen-Abwehr an Flughäfen und anderen kritischen Standorten
Am 21. Juli 2026 stellten Innenminister Lubomír Metnar und Verkehrsminister Ivan Bednárik in Prag einen lange erwarteten Gesetzentwurf vor, der Sicherheitskräften und Betreibern kritischer Infrastrukturen erstmals das gesetzliche Recht einräumt, unerlaubte Drohnen zu erkennen, zu stören und – wenn unbedingt nötig – auch physisch zu neutralisieren. Der Vorschlag folgt auf eine Reihe von Beinahe-Zwischenfällen am Flughafen Václav Havel Prag und mehreren Energieanlagen im vergangenen Jahr. Nach geltendem tschechischem Recht dürfen nur Armee oder Polizei in den zivilen Luftverkehr eingreifen; private Flughafensicherheitsdienste können lediglich die Behörden alarmieren und abwarten. Die neue Gesetzgebung würde diese Befugnisse erweitern und zertifiziertem Personal an Flughäfen, Bahnknotenpunkten, Grenzübergängen, Kraftwerken und Rechenzentren erlauben, Gegenmaßnahmen wie Funkstörsender oder Netzgewehre einzusetzen, sobald ein Drohnenvorfall bestätigt ist. Alle Einsätze müssen dokumentiert, verhältnismäßig und, wo möglich, rückgängig machbar sein – im Einklang mit EU-Vorschriften zu elektromagnetischen Emissionen und Eigentumsrechten. Das Gesetz sieht zudem die Einrichtung einer nationalen Drohnenvorfall-Datenbank vor und verpflichtet alle Betreiber von als „Kategorie I Kritische Infrastruktur“ eingestuften Standorten, bis April 2027 Anti-Drohnen-Notfallpläne vorzulegen. Zur Mitfinanzierung von Technikanschaffungen und Schulungen stellt der Staat 1,1 Milliarden CZK (ca. 45 Millionen Euro) aus dem Fonds für Verkehrsinfrastruktur und dem Innenministerium bereit. Für Geschäftsreisende bedeutet das vor allem ein geringeres Risiko plötzlicher Start- und Landebahn-Sperrungen oder Flugumleitungen – Ereignisse, die den Prager Flughafen allein 2025 schätzungsweise 180 Millionen CZK kosteten. Multinationale Betreiber von Rechenzentren außerhalb Prags erklärten gegenüber dem Tschechischen Rundfunk, klare Regeln darüber, wer eine Drohne deaktivieren darf, würden die Reaktionszeiten verkürzen und Ausfallzeiten grenzüberschreitender digitaler Dienste minimieren. Sollte das Parlament dem Gesetz nach der Sommerpause zustimmen, könnte es zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Damit stünde den Flughäfen eine sechsmonatige Frist zur Verfügung – entscheidend für die erste Hochsaison unter dem neuen EU-Einreise-Aussystem –, um Gegen-Drohnen-Technik einzuführen. Branchenverbände wie der Tschechische Luftfahrtverband begrüßten den Schritt grundsätzlich, forderten jedoch gemeinsame Übungen mit den Nachbarländern Slowakei und Polen, um Zuständigkeitskonflikte an den gemeinsamen Grenzen zu vermeiden.
Quelle: Ministry of Interior of the Czech Republic

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