
Bei seiner Sitzung am 20. Juli 2026 hat das tschechische Kabinett grünes Licht für eine lang erwartete Änderung des Gesetzes Nr. 49/1997 Slg. über die zivile Luftfahrt sowie des dazugehörigen Gebührenplans gegeben. Obwohl der technische Text noch das Parlament passieren muss, ist die Zustimmung der Regierung der entscheidende politische Schritt, der normalerweise die Verabschiedung garantiert. Die 58-seitige Änderung setzt zwei wichtige EU-Initiativen um, die den Luftverkehr für alle, die nach Tschechien ein-, aus- oder innerhalb des Landes fliegen, grundlegend verändern werden.
Erstens bringt sie das nationale Recht in Einklang mit der überarbeiteten EU-Verordnung zu den Rechten von Fluggästen, die letzte Woche verabschiedet wurde. Diese erhöht die finanzielle Entschädigung bei langen Verspätungen (bis zu 700 € bei Langstreckenflügen), verkürzt die Rückerstattungsfristen von 30 auf 10 Tage und führt eine automatische Umbuchung bei Flugausfällen ein.
Zweitens erlaubt sie tschechischen Flughäfen, vollständig digitale Bordkarten und biometrische Reisedokumente anzuerkennen, was den Fluggesellschaften ermöglicht, Papierkarten schrittweise abzuschaffen. Dies ebnet den Weg dafür, dass die Schnellabfertigung an den e-Gates am Flughafen Prag für Drittstaatsangehörige geöffnet wird, sobald das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) im Oktober in Betrieb geht.
Für Geschäftsreisende und Mobility-Manager ergeben sich daraus zwei wesentliche Folgen: Die Compliance-Kosten für Fluggesellschaften werden steigen – Smartwings schätzt zusätzliche potenzielle Entschädigungen von 120 Millionen CZK pro Jahr –, was wahrscheinlich zu Fahrpreiserhöhungen führt. Positiv ist, dass die digitalen Identitätsregelungen die Wartezeiten am Flughafen Václav Havel verkürzen werden, einem wichtigen Drehkreuz für mitteleuropäische Geschäftsreisende.
Die Luftfahrtbehörde erhält neue Bußgeldbefugnisse von bis zu 25 Millionen CZK pro Verstoß, was die Fluggesellschaften zwingt, ihre Schadensabwicklungsprozesse schnell zu verbessern. Da das Gesetz auch die Gebührenordnung ändert, werden Sicherheits- und Passagierdienstgebühren von einer Pauschale auf eine distanzabhängige Formel umgestellt – eine Änderung, die von Billigfluggesellschaften, die Kurzstreckenflüge aus Brünn und Ostrava anbieten, begrüßt wird.
Beamte bestätigten, dass diplomatische und Staatsflüge weiterhin ausgenommen bleiben. Wenn die Abgeordnetenkammer ihrem üblichen Zeitplan für Verkehrsgesetze folgt, sollte die Änderung bis November verabschiedet und 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft treten. Unternehmen hätten somit rund sechs Monate Zeit, ihre Reisepolitik vor der Sommersaison 2027 anzupassen.
Erstens bringt sie das nationale Recht in Einklang mit der überarbeiteten EU-Verordnung zu den Rechten von Fluggästen, die letzte Woche verabschiedet wurde. Diese erhöht die finanzielle Entschädigung bei langen Verspätungen (bis zu 700 € bei Langstreckenflügen), verkürzt die Rückerstattungsfristen von 30 auf 10 Tage und führt eine automatische Umbuchung bei Flugausfällen ein.
Zweitens erlaubt sie tschechischen Flughäfen, vollständig digitale Bordkarten und biometrische Reisedokumente anzuerkennen, was den Fluggesellschaften ermöglicht, Papierkarten schrittweise abzuschaffen. Dies ebnet den Weg dafür, dass die Schnellabfertigung an den e-Gates am Flughafen Prag für Drittstaatsangehörige geöffnet wird, sobald das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) im Oktober in Betrieb geht.
Für Geschäftsreisende und Mobility-Manager ergeben sich daraus zwei wesentliche Folgen: Die Compliance-Kosten für Fluggesellschaften werden steigen – Smartwings schätzt zusätzliche potenzielle Entschädigungen von 120 Millionen CZK pro Jahr –, was wahrscheinlich zu Fahrpreiserhöhungen führt. Positiv ist, dass die digitalen Identitätsregelungen die Wartezeiten am Flughafen Václav Havel verkürzen werden, einem wichtigen Drehkreuz für mitteleuropäische Geschäftsreisende.
Die Luftfahrtbehörde erhält neue Bußgeldbefugnisse von bis zu 25 Millionen CZK pro Verstoß, was die Fluggesellschaften zwingt, ihre Schadensabwicklungsprozesse schnell zu verbessern. Da das Gesetz auch die Gebührenordnung ändert, werden Sicherheits- und Passagierdienstgebühren von einer Pauschale auf eine distanzabhängige Formel umgestellt – eine Änderung, die von Billigfluggesellschaften, die Kurzstreckenflüge aus Brünn und Ostrava anbieten, begrüßt wird.
Beamte bestätigten, dass diplomatische und Staatsflüge weiterhin ausgenommen bleiben. Wenn die Abgeordnetenkammer ihrem üblichen Zeitplan für Verkehrsgesetze folgt, sollte die Änderung bis November verabschiedet und 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft treten. Unternehmen hätten somit rund sechs Monate Zeit, ihre Reisepolitik vor der Sommersaison 2027 anzupassen.
Quelle: Vláda České republiky
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