
Die irische Steuerbehörde Revenue Commissioners und das Finanzministerium veröffentlichten am 22. Juli 2026 ihren lang erwarteten Bericht zum vorgeschlagenen elektronischen Quellensteuermodell (eWHT). Das 38-seitige Dokument fasst das Feedback der Interessengruppen zur Einführung einer digitalen Pay-as-you-go-Steuer für nicht ansässige Auftragnehmer, kurzfristige Entsandte und Plattformen der Gig-Economy in Irland zusammen.
Nach dem bevorzugten Modell müssen irische Auftraggeber die eWHT direkt an der Quelle einbehalten und abführen, wenn ausländische Dienstleister mehr als 30 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums im Land tätig sind. Für globale Mobilitätsteams besonders wichtig: Revenue bestätigt, dass Tage, die für Arbeitserlaubnisverfahren, Schulungen oder EU-Ratspräsidentschaftstreffen genutzt werden, auf die 30-Tage-Grenze angerechnet werden – selbst wenn letztlich keine irische Steuerpflicht entsteht.
Ein Echtzeit-Portal, das voraussichtlich 2028 in Betrieb geht, wird Bescheinigungen ausstellen, die Auftragnehmer bei Grenzkontrollen und Sozialversicherungsbehörden im Heimatland vorlegen können, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Bericht markiert einen Paradigmenwechsel: Die Steuerfreigabe wird von jährlichen Steuererklärungen auf eine transaktionsbezogene Echtzeit-Compliance umgestellt, ähnlich dem bereits bestehenden Echtzeit-Lohnabrechnungssystem für Arbeitnehmer.
Multinationale Unternehmen, die rotierende Ingenieure oder kurzfristige Berater einsetzen, müssen die eWHT-Erfassung in ihre Reisegenehmigungsprozesse integrieren, um Bußgelder von bis zu 4.000 Euro pro nicht gemeldeter Tätigkeit zu vermeiden. Kleine Anbieter, insbesondere britische LLPs, die auf den Zugang zum Common Travel Area angewiesen sind, sehen sich mit neuen administrativen Hürden konfrontiert und könnten lokale Lohnabrechnungsdienste in Anspruch nehmen müssen.
Revenue schlägt zudem einen automatisierten Datenabgleich mit Einwanderungsbehörden vor. Nach Umsetzung könnte das System Überziehungen des 90-Tage-Visumverzichts automatisch erkennen und Warnungen auslösen, bevor Auftragnehmer die 183-Tage-Aufenthaltsregel überschreiten.
Wirtschaftsverbände begrüßen die Klarheit, mahnen jedoch, die zweijährige Vorlaufzeit zu nutzen, um die Regelungen mit den OECD-Musterabkommen in Einklang zu bringen. Ein öffentliches technisches Workshop ist für Oktober 2026 geplant. Unternehmen sollten jetzt damit beginnen, ihre Auftragnehmerbestände zu erfassen und mit Lohnabrechnungsdienstleistern in Kontakt zu treten, da die Konsultation darauf hindeutet, dass Pilotmeldungen bereits im dritten Quartal 2027 starten könnten.
Nach dem bevorzugten Modell müssen irische Auftraggeber die eWHT direkt an der Quelle einbehalten und abführen, wenn ausländische Dienstleister mehr als 30 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums im Land tätig sind. Für globale Mobilitätsteams besonders wichtig: Revenue bestätigt, dass Tage, die für Arbeitserlaubnisverfahren, Schulungen oder EU-Ratspräsidentschaftstreffen genutzt werden, auf die 30-Tage-Grenze angerechnet werden – selbst wenn letztlich keine irische Steuerpflicht entsteht.
Ein Echtzeit-Portal, das voraussichtlich 2028 in Betrieb geht, wird Bescheinigungen ausstellen, die Auftragnehmer bei Grenzkontrollen und Sozialversicherungsbehörden im Heimatland vorlegen können, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der Bericht markiert einen Paradigmenwechsel: Die Steuerfreigabe wird von jährlichen Steuererklärungen auf eine transaktionsbezogene Echtzeit-Compliance umgestellt, ähnlich dem bereits bestehenden Echtzeit-Lohnabrechnungssystem für Arbeitnehmer.
Multinationale Unternehmen, die rotierende Ingenieure oder kurzfristige Berater einsetzen, müssen die eWHT-Erfassung in ihre Reisegenehmigungsprozesse integrieren, um Bußgelder von bis zu 4.000 Euro pro nicht gemeldeter Tätigkeit zu vermeiden. Kleine Anbieter, insbesondere britische LLPs, die auf den Zugang zum Common Travel Area angewiesen sind, sehen sich mit neuen administrativen Hürden konfrontiert und könnten lokale Lohnabrechnungsdienste in Anspruch nehmen müssen.
Revenue schlägt zudem einen automatisierten Datenabgleich mit Einwanderungsbehörden vor. Nach Umsetzung könnte das System Überziehungen des 90-Tage-Visumverzichts automatisch erkennen und Warnungen auslösen, bevor Auftragnehmer die 183-Tage-Aufenthaltsregel überschreiten.
Wirtschaftsverbände begrüßen die Klarheit, mahnen jedoch, die zweijährige Vorlaufzeit zu nutzen, um die Regelungen mit den OECD-Musterabkommen in Einklang zu bringen. Ein öffentliches technisches Workshop ist für Oktober 2026 geplant. Unternehmen sollten jetzt damit beginnen, ihre Auftragnehmerbestände zu erfassen und mit Lohnabrechnungsdienstleistern in Kontakt zu treten, da die Konsultation darauf hindeutet, dass Pilotmeldungen bereits im dritten Quartal 2027 starten könnten.
Quelle: Revenue.ie press release
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