
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission hat neue Leitlinien zum Schengen-Ein- und Ausreisesystem (EES) veröffentlicht, die genau klären, wer beim Grenzübertritt an den Außengrenzen Belgiens und der 29 weiteren Schengen-Staaten Fingerabdrücke und ein biometrisches Gesichtsfoto abgeben muss – und wer nicht. Nach den seit dem 10. April 2026 vollständig geltenden Regeln müssen die meisten Nicht-EU-Reisenden, die sich nur kurz im Schengen-Raum aufhalten, ihren Reisepass scannen, vier Fingerabdrücke abgeben und ein Live-Gesichtsfoto machen lassen. Die Mitteilung vom Montag bestätigt jedoch, dass mehrere wichtige Gruppen ausgenommen sind: Inhaber eines langfristigen EU- oder Schengen-Visums (Typ D), Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis eines teilnehmenden EES-Landes, akkreditierte Diplomaten sowie Flugpersonal mit entsprechender Bescheinigung.
Für Geschäftsreisende nach Belgien beseitigt diese Klarstellung die bisherige Unsicherheit, ob eine nationale „B-Karte“ oder die EU-Blaue Karte bei jeder Reise eine EES-Registrierung auslöst. Belgische Einwanderungsanwälte betonen, dass die Ausnahmen die Abfertigungszeiten für innerbetriebliche Versetzungen und Grenzgänger, die bereits legal in Belgien wohnen und häufig zu Meetings ins Ausland reisen, deutlich verkürzen werden.
Die neuen Vorgaben erscheinen nur wenige Tage vor dem letzten Wochenende von Tomorrowland – Belgiens größtem Musikfestival – und der traditionellen Sommerbetriebsruhe, wenn die Flughäfen Zaventem und Charleroi regelmäßig mehr als 200.000 Passagiere pro Tag abfertigen. Die Grenzpolizei wurde angewiesen, von der Biometrie ausgenommene Reisende an manuelle Kontrollspuren zu verweisen, falls automatische Terminals eine biometrische Erfassung verlangen. Reiseleiter wurden zudem angewiesen, ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, stets ihre Aufenthaltstitel mitzuführen.
Mit Blick auf die Zukunft beschleunigt der Flughafen Brüssel die Integration des belgischen Personalausweises und des Chips der Aufenthaltserlaubnis in sein ABC-Gatesystem, sodass berechtigte Passagiere künftig dieselben automatischen Türen wie EU-Bürger nutzen können. Dies soll die Wartezeiten verkürzen, sobald das EES zum Alltag gehört.
Für Geschäftsreisende nach Belgien beseitigt diese Klarstellung die bisherige Unsicherheit, ob eine nationale „B-Karte“ oder die EU-Blaue Karte bei jeder Reise eine EES-Registrierung auslöst. Belgische Einwanderungsanwälte betonen, dass die Ausnahmen die Abfertigungszeiten für innerbetriebliche Versetzungen und Grenzgänger, die bereits legal in Belgien wohnen und häufig zu Meetings ins Ausland reisen, deutlich verkürzen werden.
Die neuen Vorgaben erscheinen nur wenige Tage vor dem letzten Wochenende von Tomorrowland – Belgiens größtem Musikfestival – und der traditionellen Sommerbetriebsruhe, wenn die Flughäfen Zaventem und Charleroi regelmäßig mehr als 200.000 Passagiere pro Tag abfertigen. Die Grenzpolizei wurde angewiesen, von der Biometrie ausgenommene Reisende an manuelle Kontrollspuren zu verweisen, falls automatische Terminals eine biometrische Erfassung verlangen. Reiseleiter wurden zudem angewiesen, ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, stets ihre Aufenthaltstitel mitzuführen.
Mit Blick auf die Zukunft beschleunigt der Flughafen Brüssel die Integration des belgischen Personalausweises und des Chips der Aufenthaltserlaubnis in sein ABC-Gatesystem, sodass berechtigte Passagiere künftig dieselben automatischen Türen wie EU-Bürger nutzen können. Dies soll die Wartezeiten verkürzen, sobald das EES zum Alltag gehört.
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