
Belgische Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern ein- und ausreisen lassen, müssen sich auf eine neue Grenzkontrollrealität einstellen, wenn ihre Angestellten das nächste Mal nach Brüssel fliegen oder den Hafen von Antwerpen passieren. Die Europäische Kommission bestätigte am 27. Juli, dass das Schengen-Ein- und Ausreisesystem (EES) seit über 100 Tagen voll funktionsfähig ist und bereits mehr als 145 Millionen Bewegungen an den Außengrenzen des Schengen-Raums erfasst hat.
Das biometrische System speichert automatisch die Passdaten, Fingerabdrücke und das Gesichtsfoto jedes Drittstaatsangehörigen mit Kurzaufenthalt und berechnet, wie viele Tage von den erlaubten 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen noch verbleiben. Obwohl die Technologie die Kontrollen beschleunigen und Passstempel überflüssig machen soll, hatten viele Mobility-Manager Schwierigkeiten zu verstehen, wer genau erfasst wird und wer nicht.
Brüssel veröffentlichte heute eine übersichtliche Ausnahmeliste: Inhaber von Pässen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, Bewohner und Inhaber von Langzeitvisa (einschließlich belgischer D-Visa) sowie Familienangehörige von EU-Bürgern mit einer Aufenthaltserlaubnis werden nicht im EES erfasst. Für multinationale Unternehmen mit Sitz in Belgien ist diese Klarstellung von großer Bedeutung. Interne Mitarbeiter, die mit Single Permits oder EU Blue Cards einreisen, bleiben außerhalb der Datenbank, sodass die Personalabteilungen sich keine Sorgen um „Überziehungswarnungen“ für diese Gruppen machen müssen.
Andererseits werden Geschäftsreisende mit visumfreien Pässen – etwa US-Ingenieure, die für drei Wochen eine Installation durchführen – vollständig erfasst. Unternehmen müssen daher jeden Schengentag genau zählen; sobald die 90-Tage-Grenze erreicht ist, wird die Wiedereinreise verweigert, unabhängig vom Arbeitsgenehmigungsstatus in Belgien.
Praktischer Tipp: Weisen Sie Entsandte darauf hin, bei der ersten Einreise mehr Zeit einzuplanen, da die biometrische Erfassung mehrere Minuten dauern kann. Bis automatische e-Gates in Brüssel und Charleroi installiert sind, bleiben manuelle Kontrollstellen die Regel, was in der Hochsaison zu längeren Wartezeiten führen kann. Organisationen sollten dies bei der Reiseplanung berücksichtigen und, wenn möglich, Reisen kombinieren, um unter der 90-Tage-Grenze zu bleiben.
Das biometrische System speichert automatisch die Passdaten, Fingerabdrücke und das Gesichtsfoto jedes Drittstaatsangehörigen mit Kurzaufenthalt und berechnet, wie viele Tage von den erlaubten 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen noch verbleiben. Obwohl die Technologie die Kontrollen beschleunigen und Passstempel überflüssig machen soll, hatten viele Mobility-Manager Schwierigkeiten zu verstehen, wer genau erfasst wird und wer nicht.
Brüssel veröffentlichte heute eine übersichtliche Ausnahmeliste: Inhaber von Pässen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, Bewohner und Inhaber von Langzeitvisa (einschließlich belgischer D-Visa) sowie Familienangehörige von EU-Bürgern mit einer Aufenthaltserlaubnis werden nicht im EES erfasst. Für multinationale Unternehmen mit Sitz in Belgien ist diese Klarstellung von großer Bedeutung. Interne Mitarbeiter, die mit Single Permits oder EU Blue Cards einreisen, bleiben außerhalb der Datenbank, sodass die Personalabteilungen sich keine Sorgen um „Überziehungswarnungen“ für diese Gruppen machen müssen.
Andererseits werden Geschäftsreisende mit visumfreien Pässen – etwa US-Ingenieure, die für drei Wochen eine Installation durchführen – vollständig erfasst. Unternehmen müssen daher jeden Schengentag genau zählen; sobald die 90-Tage-Grenze erreicht ist, wird die Wiedereinreise verweigert, unabhängig vom Arbeitsgenehmigungsstatus in Belgien.
Praktischer Tipp: Weisen Sie Entsandte darauf hin, bei der ersten Einreise mehr Zeit einzuplanen, da die biometrische Erfassung mehrere Minuten dauern kann. Bis automatische e-Gates in Brüssel und Charleroi installiert sind, bleiben manuelle Kontrollstellen die Regel, was in der Hochsaison zu längeren Wartezeiten führen kann. Organisationen sollten dies bei der Reiseplanung berücksichtigen und, wenn möglich, Reisen kombinieren, um unter der 90-Tage-Grenze zu bleiben.
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