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EU klärt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem; Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis in Zypern müssen weiterhin biometrische Daten registrieren

Juli 28, 2026
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EU klärt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem; Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis in Zypern müssen weiterhin biometrische Daten registrieren
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission hat neue Richtlinien zur Anwendung des neuen Ein- und Ausreisesystems (EES) veröffentlicht, das seit über drei Monaten vollständig in Betrieb ist. In einer Mitteilung vom 27. Juli 2026 erinnert Brüssel Reisende daran, dass das EES automatisch Passdaten, Gesichtsaufnahmen und Fingerabdrücke aller Nicht-EU-Bürger erfasst, die den Schengen-Raum betreten oder verlassen. Seit dem Start am 10. April 2026 wurden bereits mehr als 145 Millionen Bewegungen registriert. Entgegen einiger Kommentare in sozialen Medien stellt das Dokument klar, dass Inhaber von Langzeitvisa oder Aufenthaltstiteln aus Zypern oder Irland **nicht von der biometrischen Registrierung ausgenommen** sind. Zypern, das noch nicht Teil des Schengen-Raums ist, hat sich entschieden, das EES an seinen Flughäfen und Seehäfen gemäß seinem Beitrittsfahrplan zu aktivieren; dementsprechend durchlaufen Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Zypern beim Grenzübertritt in den Schengen-Raum denselben Kiosk-Prozess wie andere Nicht-EU-Reisende. Von der neuen Prozedur ausgenommen sind nur Diplomaten, bestimmte grenzüberschreitende Schiffsbesatzungen sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern mit EU-Aufenthaltskarten. Geschäftsreisende, die häufig über Larnaka oder Paphos reisen, sollten daher zusätzliche Zeit einplanen – offiziell etwa 60 bis 90 Sekunden pro Person – für die biometrische Erfassung an Anschlussflughäfen wie Athen, Wien oder Frankfurt. Fluggesellschaften wurden angewiesen, die Änderung bereits beim Check-in zu kommunizieren, damit Inhaber zypriotischer Aufenthaltstitel bei engen Umstiegen nicht überrascht werden. Für multinationale Arbeitgeber, die regionale Einsätze über Zypern organisieren, beseitigt die Klarstellung Unsicherheiten hinsichtlich der Einhaltungspflichten. Mobility-Manager sollten die Vorab-Briefings aktualisieren und sicherstellen, dass Mitarbeitende mit MEU-Aufenthaltstiteln oder temporären „pink slips“ wissen, dass sie bei der ersten Wiedereinreise nach Schengen nach dem 10. April ihre Fingerabdrücke registrieren müssen. Eine Nichtregistrierung im EES kann zu verweigertem Boarding auf dem Rückflug oder zu einer Geldstrafe an der Grenze führen. Unternehmen werden zudem daran erinnert, dass ab Mitte 2027 EES-Daten mit ETIAS verknüpft werden, sodass ein erfasster Überziehungsfall automatisch künftige Reisegenehmigungen blockieren könnte. Blickt man voraus, signalisiert die Richtlinie den Willen der Kommission, den Zeitplan für das EES trotz Forderungen einiger Mitgliedstaaten nach einer Aussetzung während der geschäftigen Sommersaison einzuhalten. Für Zypern, das noch in diesem Jahr eine positive politische Entscheidung zum Schengen-Beitritt anstrebt, wird das reibungslose Funktionieren der Kioske in Larnaka und Paphos ein wichtiger Prüfstein sein, wenn EU-Minister die Bereitschaft der Außengrenzen der Insel bewerten.
Quelle: European Commission – DG Migration & Home Affairs

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