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EU klärt Regeln für Ein- und Ausreisesystem: Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus Zypern werden registriert

Juli 28, 2026
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EU klärt Regeln für Ein- und Ausreisesystem: Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus Zypern werden registriert
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission hat neue Richtlinien veröffentlicht, die bestätigen, wie das kürzlich in Betrieb genommene EU-Ein- und Ausreisesystem (EES) für Reisende mit Bezug zu Zypern angewendet wird. Seit dem Start des Systems an allen externen Schengen-Grenzen am 10. April 2026 wurden bereits mehr als 145 Millionen Grenzübertritte biometrisch erfasst. Die Mitteilung vom 27. Juli beendet Wochen der Unsicherheit für Unternehmen, die Mitarbeiter über Zypern versetzen, nachdem widersprüchliche Informationen im Internet kursierten.

Laut der Klarstellung werden Drittstaatsangehörige mit einem Langzeitvisum oder einer Aufenthaltserlaubnis der Republik Zypern bei jeder Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum im EES registriert. Das bedeutet, dass bei der ersten Grenzüberquerung nach Ablauf der 28-tägigen Übergangsfrist Fingerabdrücke und ein Live-Gesichtsbild erfasst werden – genau wie bei Kurzzeitbesuchern. Viele Mobility-Manager hatten zuvor angenommen, dass die zyprischen Aufenthaltstitel aufgrund der Nichtzugehörigkeit Zyperns zum Schengen-Raum eine ähnliche Ausnahme wie die von Andorra, Monaco oder San Marino darstellen. Die Kommission hat nun ausdrücklich klargestellt, dass die Ausnahme gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der EES-Verordnung nicht für Aufenthaltstitel aus Zypern oder Irland gilt.

EU klärt Regeln für Ein- und Ausreisesystem: Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus Zypern werden registriert


Praktisch bedeutet dies, dass entsandte Mitarbeiter mit Wohnsitz in Zypern bei ihrer nächsten Reise nach Frankfurt, Athen oder einem anderen Schengen-Eingang mit einer etwas längeren Erstkontrolle rechnen müssen. Nach der ersten biometrischen Erfassung sollten die folgenden Grenzübertritte schneller verlaufen, sofern sie mit demselben Reisepass reisen und die dreijährige Gültigkeitsdauer der Fingerabdrücke im System nicht überschreiten. Arbeitgeber werden empfohlen, ihre Mitarbeiter aus Drittstaaten und deren Angehörige, insbesondere Vielreisende mit bald ablaufenden Aufenthaltstiteln, entsprechend zu informieren; eine Verlängerung des Aufenthaltstitels löst einen neuen EES-Erfassungszyklus aus.

Die Klarstellung erinnert zudem Fluggesellschaften an ihre neuen „Carrier Liability“-Pflichten, vor dem Boarding zu überprüfen, ob Passagiere die EES-Formalitäten erfüllt haben. Fluggesellschaften auf den stark frequentierten Strecken Larnaka–Athen und Paphos–Wien haben bereits begonnen, ihre mobilen Check-in-Fragebögen entsprechend anzupassen. Mobility-Dienstleister begrüßten die transparente Anleitung, forderten jedoch die EU auf, zügig das lang angekündigte Registered Traveller Programme umzusetzen, das geprüften Geschäftsreisenden aus Zypern die Nutzung automatisierter Grenzkontrollsysteme im gesamten Schengen-Raum ermöglichen würde.
Quelle: European Commission – DG Migration & Home Affairs

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